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Ist man als chronisch Kranker von Zuzahlungen zu Arzneien befreit?

gefragt von Jule07 am 09.10.2007 um 13:36 Uhr

Habe ich gestern im Radio aufgeschnappt, leider habe ich nicht alles mitbekommen. Kennt sich jemand da aus, habe im Netz keine nützlichen Infos gefunden.


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evistie
beantwortet von evistie am 9. Oktober 2007 17:53
11x
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Ergänzend zu dem bereits Gesagten: die chronische Erkrankung muss vom Arzt auf einem Formular bestätigt werden. Meine Krankenkasse (BKK) verlangt alle zwei Jahre eine neue Bescheinigung.


anonym
beantwortet von Sommersonne am 9. Oktober 2007 14:02
8x
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Ist die Krankheit von der Krankenkasse anerkannt, zahlt man im Jahr 1 % des Jahreseinkommens zu. Da gibt es aber auch noch Freibeträge, die vom Jahreseinkommen abgezogen werden. Erst danach wird man von allen restlichen Kosten befreit. Manche Krankenkassen bieten den chronisch Kranken an, dass sie die jährliche Summe am Anfang des Jahres komplett einzahlen, die Kranken erhalten dann schon im Januar den Befreiungsausweis.

Kommentar von Ffc036cccb112cb6a022ddc59880a454smallMimi081 am 9. Oktober 2007 23:42

Richtig, vom Jahres-Netto-Einkommen. Antrag von Kasse holen, ausfüllen, vom Arzt bestätigen lassen, Kasse zurückgeben und das dann jährlich im Dezember machen, Anteil zahlen, Befreiungskarte erhalten, fertig..


anonym
beantwortet von xonic500 am 9. Oktober 2007 13:43
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erkundige dich bei deiner KK, ich mußte damals einen Antrag stellen und muß nun jedes jahr aufs neue beantragen


geli04
beantwortet von geli04 am 9. Oktober 2007 13:51
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Hallo, es gibt da Unterschiede. Mein Mann ist z.B. seit April an Krebs erkrankt. Darauf wurd er nicht von den Zuzahlungen befreit. Die Krankheit muß mind. 1 Jahr bestehen. Dann gibt es auch noch einen Betrag den man selbst zahlen muß, der richtet sich nach dem Einkommen. Das kann dir aber die Krankenkasse sagen.


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