
Nein, rechtlich gesehen sind das zwei verschiedene Dinge; urheberrechtlich geschützte Musik darfst Du auch mit einem legalen Programm nicht ohne Genehmigung weiterverbreiten. Es würde jetzt zu weit führen, das alles haarklein aufzuschreiben, daher nur der Verweis auf die offizielle seite des BMJ zum Thema:http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/766fba7422c90c462e40f0c5661d3b24,55...

ja kla. also das brennen net aber das besitzen der lieder