gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Ist künstliche Ernährung ein Muss, auch wenn es der Betreffende nicht will?

gefragt von Macchiato am 16.01.2008 um 20:26 Uhr

In meinem Bekanntenkreis spielt sich gerade etwas ab, das mir zu denken gibt: die Mutter eines Freundes liegt schwer krank in der Klinik und mag nicht mehr essen. Der Freund wird angehalten, einer künstlichen Ernährung zuzustimmen. Dabei weiß er, dass das nicht ihren Wünschen entspricht. Was soll man da machen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (9593)
Medizin (3448)
Krankheit (907)
ähnliche Fragen

Infobutton_rz Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. Januar 2008 20:40
4x
Thumb_up

Juristisch sieht's so aus:

Die künstliche Ernährung ist ein Eingriff, der der Zustimmung des Betroffenen bedarf. Lehnt der Betroffenen den Eingriff ab und ist bei klarem Verstand, darf der Eingriff nicht vorgenommen werden. Damit ist die Angelegenheit zunächst zu Ende.

Ist der Betroffene nicht oder nicht mehr bei klarem Verstand (was natürlich irgendwann eintreten wird, wenn keine Nahrung zugeführt wird), wird ein Pfleger, meist ein naher Verwandter, eingesetzt. Stimmt der Pfleger zu, wird der Eingiff durchgeführt; wenn nicht, dann zunächst nicht nicht. Die Einwilligung kann aber gerichtlich ersetzt werden.

Über allem steht theoretisch der mutmaßliche Wille des Betroffenen. Die einzige Möglichkeit besteht also darin, die Zustimmung als Sohn zu verweigern und dann vor Gericht in diesem Sinne zu argumentieren. Ein harter Weg; ich weiß.

Wird der Eingriff ohne rechtswirksame Zustimmung durchgeführt, liegt strafrechtlich Körperverletzung vor. Dieses Argument sollte wenigstens dazu führen, daß der Eingriff nicht ohne richterlichen Beschluß durchgeführt wird.


Alexander50
beantwortet von Alexander50 am 16. Januar 2008 20:32
2x
Thumb_up

Gegen deinen Willen kann man dich nicht zwangsernähren. Erst wenn du das Bewußtsein verlierst, dann erst darf man dich sondieren.


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 16. Januar 2008 20:33
2x
Thumb_up

Da kann er sich nur sperren wenn von der Mutter schon vorher etwas schriftlich festgelegt war(zB. in einer Patientenverfügung), oder das schon mal mit dem Hausarzt abgesprochen war, ansonnsten hat er keine Möglichkeit sich dagegen zu sperren.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 16. Januar 2008 20:33
2x
Thumb_up

Hat seine Mutter eine Patientenverfügung in der dein Freund als Berechtigter genannt wird? Wenn ja liegt es im Ermessen deines Freundes zu was er seine Zustimmung gibt und zu was nicht. Diese Verfügung muß er allerdings auch vorzeigen. Meine Mutter hat auch so eine Verfügung hinterlassen, meine Schwester hat das sagen, sollte heute meine Mutter nicht mehr in der Lage sein selbst mitzuteilen was sie möchte und was nicht. Meine Mutter will einfach nicht dahinfegitieren ( hoffe die Schreibweise ist richtig ), sie will würdevoll sterben, und nicht lange Leiden. Und wenn dein Freund nach den Wünschen seiner Mutter handelt, ist das auch okay.


sevendayson
beantwortet von sevendayson am 16. Januar 2008 20:46
2x
Thumb_up

Alle Wege die er gehen kann, dauern einige Teit, so daß das Krankenhaus wahrscheinlich erst mal ne Sonde legt. Wenn der Sohn die Betreuung hat, können die ihn drängen wie sie wollen, dann entscheidet er. Die Betreuung erhält er auf Antrag vom Amtsgericht. Der soll mit dem Hausarzt der Mutter reden, wenn er glück hat hat die Mutter dort mal Position bezogen zu dem Thema. Oder auch bei Freunden und Nachbarn der Mutter fragen, und dann mit deren Aussagen und einem Anwalt dagegen ankämpfen. Dann kann sogar die Sonde wieder entfernt werden, oder man erreicht, daß nur Flüssigkeit über die Sonde gegeben wird, was durchaus sinnvoll ist.





valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 16. Januar 2008 20:30
1x
Thumb_up

die ärzte sind verpflichtet, alle lebenserhaltenden maßnahmen durchzuführen, auch gegen den willen des patienten. bei meiner 90-jährigen oma war das auch so, sie durfte im krankenhaus nicht entscheiden, was sie wollte.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 16. Januar 2008 20:48

Das ist nicht richtig.

Medizinische Eingriffe gegen den zweifelsfrei erklärten Willen des Patienten erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung. Auch dann, wenn sie lebenserhaltend sind.

Das es in der Praxis oft anders läuft, weiß ich allerdings auch.

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 16. Januar 2008 20:55

danke WolfRichter, das wusste ich nicht. ich hatte wirklich den eindruck, dass man mit neunzig nicht sterben "darf".

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 16. Januar 2008 20:50

Da wäre eine Patientenverfügung sinnvoll gewesen, bei meinem Vater war es damals os das meine Mutter " Verfügungsberechtigt " war, sie hat jegliche lebenserhaltende Maßnahme abgelehnt, nur bat sie die Ärzte darum ihn nicht ersticken zu lassen, die Ärzte akzeptierten die Entscheidung, ausser Zufuhr von Flüßigkeit wurde bei meinem Vater nichts mehr gemacht. Meine Mutter hat nach dem Tod meines Vaters auch eine Patientenverfügung gemacht.


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 16. Januar 2008 20:31
1x
Thumb_up

da wäre eine patientenverfügung sinnvoll gewesen.
ohne eindeutiges statement der patientin sind die ärzte an den hyppokratischen eid gebunden und werden wohl zwangsernähren...


anonym
beantwortet von maxxx am 16. Januar 2008 20:33
1x
Thumb_up

Die künstliche Ernährung ist kein unbedingtes Muss. Hier ist der Arzt seinem Gewissen verpflichtet, auch wenn es der Patient schriftlich anders verfügt haben sollte. Da hier offensichtlich nichts schriftlich vorliegt, ist es umso schwieriger, den Wünschen des Betroffenen zu entsprechen. Wenn der Arzt eine künstliche Ernährung will, wird sie in jedem Falle durchgeführt werden.

Kommentar von Simple_avatar4smallTigerkater am 17. Januar 2008 10:16

Dies ist so nicht richtig!Siehe div.Antworten! Liegt eine Patientenverfügung vor, muß der Arzt sich daran halten, ob es seinem Gewissen entspricht oder nicht !!!

Kommentar von maxxx am 17. Januar 2008 17:30

Der Präsident der Bundesärztekammer, Hoppe, sagt: Es gebe also Situationen, in denen Ärzte den in einer Patientenverfügung erklärten Willen eines Menschen nicht akzeptieren könnten, weil er ihrem "ärztlichen Gewissen" widerspreche. In den Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung heiße es dazu unmissverständlich: "Ein Arzt kann nicht zu einer seinem Gewissen widersprechenden Behandlung oder zu bestimmten Maßnahmen gezwungen werden."




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Weitere Informationen

Source_9
"Wollen Sie, dass Ihr Vater verhungert?"
Viele sterbenskranke Patienten werden am Lebensende künstlich ernährt - eine fragwürdige Maßnahme.

Seit einem ausgedehnten, 14 Monate zurückliegenden Schlaganfall lebt der 84-jährige Franz K. in einem Pflegeheim im Südwesten Berlins. Alle Versuche, nach einem langen Klinikaufenthalt durch Rehabilitationsmaßnahmen Mobilität, Sprachvermögen und ein wenig Lebensfreude zurückzugewinnen, waren gescheitert: Schwerstpflegebedürftigkeit stand am Ende aller ärztlichen und pflegerischen Bemühungen. Vor drei Monaten hatte Herr K. erneut einer Lungenentzündung wegen 16 Tage im Krankenhaus verbracht. „Seitdem hat er rapide abgebaut, sein Lebensmut ist hin“, sagt seine Tochter, die ihn fast täglich für mehrere Stunden besucht, „er spricht kaum noch, isst zusehends weniger, 56 Kilo wiegt er noch.“




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.