habe Riss im Kühler und Probleme mit der Gebrauchtwagengewährl. habe bei einem Händler gekauft. Wie ist es mit Problemen bei behindertengerechten Umbauten im Gebrauchtwagen? Danke für jegliche Hilfe.

Die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen vom Händler, ist meist in den Vertragsunterlagen ziemlich genau festgelegt. LG Detlef

Also der Kühler ist kein Verschleißteil und fällt unter die Gewährleistung. Wenn es noch keine 6 Monate her ist muß ihn der Händler reparieren.
um Richtig zu stellen Gewährleistung ist keine Garantie, hat auch nichts mit Verschleißteilen zu tun, die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand am Tage der Übergabe wobei der Händler in den ersten 6 Monaten nachweisen muß das der Schaden (sofern man das behauptet)am Tage der Übergabe nicht vorhanden war,danach ist die Beweispflicht umgekehrt, Seriöse Händler haben eine s.g. Restrisiko-Versicherung die dann einspringt, wenn das Fz. mit einer GW Garantie ausgestattet ist gibt es keine Probleme mit der Kostenfrage