gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

45 

ist Kühlerriss Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

gefragt von anenett am 29.05.2007 um 21:26 Uhr

habe Riss im Kühler und Probleme mit der Gebrauchtwagengewährl. habe bei einem Händler gekauft. Wie ist es mit Problemen bei behindertengerechten Umbauten im Gebrauchtwagen? Danke für jegliche Hilfe.


Reply


Delot
beantwortet von Delot am 29. Mai 2007 21:32
1x
Thumb_up

Die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen vom Händler, ist meist in den Vertragsunterlagen ziemlich genau festgelegt. LG Detlef


Hunley
beantwortet von Hunley am 31. Mai 2007 16:01
0x
Thumb_up

Also der Kühler ist kein Verschleißteil und fällt unter die Gewährleistung. Wenn es noch keine 6 Monate her ist muß ihn der Händler reparieren.


anonym
beantwortet von jespaeter am 20. November 2007 22:16
0x
Thumb_up

um Richtig zu stellen Gewährleistung ist keine Garantie, hat auch nichts mit Verschleißteilen zu tun, die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand am Tage der Übergabe wobei der Händler in den ersten 6 Monaten nachweisen muß das der Schaden (sofern man das behauptet)am Tage der Übergabe nicht vorhanden war,danach ist die Beweispflicht umgekehrt, Seriöse Händler haben eine s.g. Restrisiko-Versicherung die dann einspringt, wenn das Fz. mit einer GW Garantie ausgestattet ist gibt es keine Probleme mit der Kostenfrage


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.