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ist kindergeld unantastbar?

gefragt von fragglesfraggles am 17.11.2008 um 9:08 Uhr

ich bekam letzte woche mein kindergeld aufs konto.mein sachbearbeiter benutzte dieses geld um einige daueraufträge zu überweisen,die aber erst am 20. des monats fällig sind und ich diese woche ja noch geld aufs konto bekomme.ich dachte kindergeld wäre unantastbar.kann mir jemand den entsprechenden paragraphen nennen? vielen dank schonmal für eure hilfe

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moon73
beantwortet von moon73 am 17. November 2008 09:11
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Welchen Sachbearbeiter meinst du denn? Wer hat denn einfach Vollmacht auf dein Konto?

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 17. November 2008 09:15

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Kommentar von Simple_avatar8smallfraggles am 17. November 2008 09:16

der banktyp hat das einfach überwiesen

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 17. November 2008 09:19

Ja das ist doch aber dann auch richtig so. Wenn du Daueraufträge in Auftrag gegeben hast, dann werden sie von jeglichem Guthaben , das sich auf deinem Konto befindet , erfüllt. Du kannst höchstens mit deiner Bank sprechen und den Zeitraum deiner Daueraufträge verändern.

Kommentar von Simple_avatar8smallfraggles am 17. November 2008 09:20

der typ weiß aber,das diese woche geld reinkommt,und ich dachte kindergeld ist unantastbar?warum darf der das dann?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 17. November 2008 09:22

Kindergeld ist in deinem beschriebenen Fall nicht unantastbar, natürlich darf die Bank davon auch Daueraufträge bedienen. Sprich doch einfach noch mal mit deiner Bank, dann löst du dein Problem für die folgenden Monate.

Kommentar von Simple_avatar8smallfraggles am 17. November 2008 09:23

ok danke :)


Lena101
beantwortet von Lena101 am 17. November 2008 09:14
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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 17. November 2008 09:09
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Ja, es gehört dem Kind! Die Daueraufrträge hast Du selber initiiert!

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 17. November 2008 09:11

Es steht dem Kind bis zum 18. Geburtstag zu und reich theoretisch könne das Kind das Geld nutzen. Ab dem 18. Geburtstag steht das Geld der Mutter des Kindes zu. Ein komische Regelung, aber ist so. Wieso kann Deine Sachbearbeiterin an Dein Konto???


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