ich würde gerne wissen ob das synthetische cannabinoid JWH-073 in deutschland unter das btmg fällt oder nicht . ich meine allerdings nicht JWH-018 sondern nur JWH-073
war dieses krautzeugs, dass es die ganze zeit zu kaufen war nicht auch mit diesem künstlichen thc versetzt.....wurde verboten. warum soll es dann bei einer anderen version von künstlich nicht so sein. ich sage mal der schrott ist verboten.
Soweit ich weiß fällt jedes Betäubungsmittel unter das BTMG. Auch wenn du z.B. Mehl als Droge verkaufen tust.
Ich will es aber als Chemikalie die nicht zu konsumzwecken oder als Betäubungsmittel bestimmt ist erwerben , wie sieht das dann aus ? Mehl kauf ich ja auch nicht als Betäubungsmittel . danke !
tribble am 24. April 2009 15:10 peterlustig91: Das stimmt so nicht. Informiere dich vorher!
Im Betäubungsmittelgesetz sind jede Menge Substanzen gelistet die keinerlei "Betäubenden Effekt" haben.
Eine Substanz wird dem BtMG durch eine BetäubungsmittelÄnderungsVerordnung unterstellt. Die "Empfehlungen zur Kontrolle" werden von geheimen Expertengremien (des Gesundheitsministeriums) geschrieben und/oder von der UN übernommen.
Megatherium am 24. April 2009 17:44 Schief ausgedrückt von peterlustig91, aber nach BtMG §29 Abs. 6 ist das BtMG auch anzuwenden, wenn jemand vortäuscht BtM zu verkaufen, etc.

JWH-073 ist in Deutschland bis heute, dem 24.4.2009, nicht in den Listen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen und damit legal.
Ein anderer Stoff in dieser Gruppe, JWH-018, wurde zum 21.1.2009 in Deutschland illegalisiert, siehe:
tribble am 24. April 2009 15:37 Nachtrag: Du beziehst dich wahrscheinlich auf die Analyse von "Forest Humus", einem "Dünger".
Dr. Volker Auwärter von der Uni Freiburg konnte das "Forest Humus" analysieren und eine rechtliche Bewertung abgeben:
" …es ist richtig, dass wir in Proben von “Forest Humus” synthetische Cannabinoide nachweisen konnten. Als Hauptwirkstoff war das C8-Homologe von CP47,497 enthalten (wie z.B. auch in Spice der Sorten Silver/Gold/Diamond), damit fällt diese Mischung unter das BtMG. Daneben konnten wir auch das Aminoalkylindol JWH-073 (eine Verbindung, die große Ähnlichkeit mit JWH-018 besitzt) in relativ geringer Konzentration nachweisen"
Siehe http://hanfverband.de/cannabis-blog/content_cannabis-blog.php?url=archives/54-Forest-Humus-Spice-ist-jetzt-Duenger.html
Gibt es vom Hersteller direkt zu kaufen : www.buythemg.com JWH-018 ist im BtmG eingetragen JWH-073 ist nicht eingetragen aber im AmG (AmG - Arzneimittelschutzgesetz )
steht da auch, wer das alles kaufen darf? (habe keine lust die seite zu besuchen). bei heckler&koch kannste mit sicherheit auch direkt kaufen, wenn du die notwendige legitimation hast. am sichersten wäre es, wenn du dich an die leute wendest, die das AmG und BtmG verfassen......je nachdem was du damit vor hast ;)
JWH-073 ist in Deutschland bis heute, dem 24.4.2009, nicht in den Listen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen und damit legal.
mumpitz: informier dich vorher... das was du meinst ist JWH-018.
Ja, schon klar. JWH-018 war vor Spice imo auch nicht verboten. Ohne dem Fragesteller zu nahe treten zu wollen. Wieso interessiert man sich für JWH-073, dass ähnlich wirkt wie die 018-Version, wenn man damit als Chemikalie nur rumexperiementieren möchte. Ich gehe einfach mal davon aus, dass diese "rumexperimentieren" einen gewisse Sachkenntnise als Chemiker erfordert.......wenn dem so ist, frage ich mich, warum ein Chemiker in einer Laiencommunity eine Frage zur rechtlichen Situation von JWH-073 stellt.