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Ist jetzt der Führerschein weg? Während der Probezeit über rote Ampel!

gefragt von Sara1979 am 01.10.2007 um 12:21 Uhr

Hallo alle Zusammen,

wie sieht die "Bestrafung" aus, wenn man während der Probezeit über eine rote Ampel fährt und geblitzt wird? Punkte? Bußgeld? Führerscheinabgabe? Aufbauseminar?

Komme nicht weiter!

Danke für eure Hilfe!


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 1. Oktober 2007 12:38
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Nein, der Führerschein ist nicht gleich weg, aber die Probezeit wird verlängert (+ Seminar) und es kostet.


Heartlight
beantwortet von Heartlight am 1. Oktober 2007 12:23
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guckst du am besten hier: www.bussgeldkataloge.de


cloudy27
beantwortet von cloudy27 am 1. Oktober 2007 12:28
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Auf der Seite stand folgendes: A-Verstöße sind: Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind: Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 1. Oktober 2007 12:28
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Wenn es in der Stadt war, kannst du damit rechnen das du ein paar Punkte bekommst und mindestens 3 Monate Fahrverbot.

Kommentar von Bdf71a08a26db27ae0eb65fcab30fbfdsmallYuLy42 am 1. Oktober 2007 12:30

das stimmt nicht, wolfgang, wie dir ein kurzer blick in den bussgeldkatalog gezeigt hätte...

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 1. Oktober 2007 13:21

Gebe mich geschlagen, es ist ja ein A-Verstoß!!!

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 1. Oktober 2007 13:45

natürlich ist es ein a-verstoß. gehört zu den todsünden des autofahrens. wobei ist das auch nach sekunden gesplittet wie bei "uns großen"?

Kommentar von Bdf71a08a26db27ae0eb65fcab30fbfdsmallYuLy42 am 1. Oktober 2007 15:58

da ja 1. in beiden fällen ein 1-monatiges fahrverbot ausgesprochen wird und 2. der rotlichtverstoß ohne kommentar bei den a-verstößen dabei steht, gehe ich davon aus, dass die zeit keine rolle spielt.


Mafdet
beantwortet von Mafdet am 1. Oktober 2007 14:21
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Die Bestrafung hängt davon ab, wie lange die Ampel rot war. Wenn sie unter 1Sek rot war und du noch eben bei "dunkelgelb" rübergerutscht bist, dann mußt du nur ne Geldstrafe zahlen. Bei über 1Sek rot mußt du für 4 Wochen den Schein abgeben.




Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. Oktober 2007 17:14

dies gilt nur wenn man nicht in der Probezeit war. Innerhalb der Probezeit kommen weitere Maßnahmen hinzu, wie Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und Nachschulung


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. Oktober 2007 17:12
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Beim ersten Mal ein A-Verstoß (z.b Rotlichmißachtung) verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

... Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

.... Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.


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