Das ist eine interessante Frage die mich allgemein interessiert. Szenario: Jemand ist 17 Jahre alt und feiert morgen seinen 18. Geburtstag. Alle seine weiblichen Freunde sind unter 18. Seine Freundin ist 14 und die beiden gehen miteinander ins Bett.
Sobald er volljährig ist, ist er erwachsen; Er darf mit Minderjährigen keinen Geschlechtsverkehr haben und auch sonst darf er mit ihnen nichts sexuelles anfangen. Macht er sich von dem Moment an strafbar wenn er sich weiterhin mit minderjährigen Mädels vergnügt?
Ich glaube ja! Er könnte eingebuchtet werden, oder?
Abstimmen ist doch hier Quatsch. Es geht doch um ein Gesetz! Ich verstehe nicht, was manche hier für Probleme haben, man kann doch niemanden vorschreiben in wen er sich verliebt! Und er war gerade noch 17, sie 14., Das sind 3 Jahre Altersunterschied. Das ist doch völlig okay. Erinnert Euch an den Fall Marco in der Türkei. Die war 13 und hat sich als 15 jährige ausgegeben. Jeder hat es geglaubt (armer Marco, er tut mir unendlich leid) Also die Mädchen von heute sehen älter aus und SIND auch älter. Wenn die Eltern die Beziehung dulden, glaube ich dass es keine "rechtlichen" Probleme gibt. Und die erste Antwort von ignatius ist die einzig Richtige. Den Rest hätten wir uns alle sparen können.

In der Frage stehen Behauptungen, die nicht zutreffen, daher kann man sie nicht beantworten.
Pädophilie bedeutet, dass jemand ein sexuelles Interesse an nicht geschlechtsreifen Kindern hat. Das trifft in der Regel für 14jährige nicht zu.
Ignatius am 9. November 2007 11:16 Zur Ergänzung bzw. Aufklärung:
Im Strafgesetz (und anderswo) wird unterschieden in Kinder und Jugendliche.
Bis zum 14. Geburtstag = Kind. Ist ein Kind betroffen, schaut man in die Paragraphen 176, 176a und 176b. Denn sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe.
Dir geht es um die sexuelle Beziehung zwischen einem 18jährigen und einer 14jährigen. Grundsätzlich ist eine solche Beziehung nicht strafbar! (etwas problematischer wird es, wenn er nicht 18 sondern 21 wäre)
Nur wenn eine Zwangslage ausgenutzt wurde oder Geld gezahlt wurde, könnte der 18jährige sich strafbar gemacht haben. Vom Gesetz geschützt wird das Rechtsgut sexuelle Selbstbestimmung der 14jährigen. Also nicht durchdrehen. Wenn weder Zwang noch Prostitution vorliegt, macht sich keiner strafbar.
Ich würde solche Fragen, die sich aus dem Gesetz eindeutig beantworten lassen, nicht als Umfrage gestalten. Nicht die Mehrheit entscheidet, sondern das Gesetz und die Rechtssprechung.
danke für die Erläuterung... na ja, die Leute sollen/können hier ja auch nichts "entscheiden", es geht vielmehr darum herauszufinden was die meisten glauben. Offiziell ist hier sowieso nichts, und repräsentativ auch nicht. Ist mir klar :)


die Auswahl der Antworten sind auch nicht gerade der Brüller
denn PÄDOPHIL ist er damit noch lange nicht..
mache dich mal schlau, was dieses Wort eigentlich bedeudet....
und wo es keinen Kläger gibt, gibt es auch keine Beklagten...

Pädophil sehe ich aber es noch nicht. Man sollte ihm darauf hinweisen, dass er sich strafbar macht.
Kabark am 9. November 2007 11:03 Gibt's in dem Fall nicht so ne Art Bestandsschutz? ^^
soweit ich weiß ist sie ab 14 jahre soweit erwachsenen, dass es da keine probleme mehr geben kann, weil man ab dann rechtlich eine gewisse stufer erreicht - man ist ja auch strafmündig. moralisch gesehen sehe ich die beiden als teenies mit einem zwar größeren altersunterschied versehen, aber das ist völlig ok. kann auch den "fall marco" nicht verstehen. wenn eine dreizehnjährige und ein siebzehnjäriger bzw. eine vierzehnjährige und ein achtzehnjähriger sexuell aktiv werden, ist das doch normal - zumindest war das in meiner zeit so...

Marco lässt grüßen. Niemand sollte mit Minderjährigen Geschlechtsverkehr haben, egal wie alt er ist.
Ansichtssache... fast alle jugendlichen die ich kenne hatten ab 14 J. Geschlechtsverkehr...

Wenn dann sollten 14 jährige mit gleichaltrigen und 18 jährige mit gleichaltrigen schlafen. Was ist denn das für armes Würstchen, das sich ein Kind angeln muss?
so ein Schmarrn, wie sehen denn heute 14 jährige Mädchen aus, bestimmt genauso "alt" und erwachsen wie 18 jährige Jungs! Man kann niemand vorschreiben in wen er sich verlieben "darf" - das kommt ja erst mal vor dem "miteinanderschlafen" oder?
Kai aus Berlin am 9. November 2007 17:10 Eine sehr weltfremde Einstellung. In einer Partnerschaft sind 4 Jahre Altersunterschied ja wohl kein Diskussionspunkt. Und in der Altersgruppe sind Mädchen von der Entwicklung den Jungs sowieso deutlich voraus, so dass man oft keinen Altersunterschied bemerkt. In manchen Ländern werden 14jährige Mädchen schon verheiratet.
gute Antwort, genau richtig, sag ich doch auch - DH !!
jens79 am 12. November 2007 07:01 Vier oder mehr Jahre Altersunterschied sind unter Erwachenen kein Problem, aber mit 14 sind das (auch rechtlich) noch Kinder (Schminke und kurze Röcke sind keine Entwicklungsmerkmale) und natürlich ist GV mit Kindern zu recht strafbar. In manchen Ländern werden Mädchen auch beschnitten, verkauft, gesteinigt...aber das sollte für uns weder Vorbild noch Maßstab sein.

18jähirge, die eine 14jähirge Freundin haben und dazu noch mit ihnen Geschlechtsverkehr haben oder auch nicht, sind für mich die größten LOSER!!!
finde ich absolut nicht, kenne 14 jährige Mädchen die sehen alle viel älter aus, und 18 jährige Jungs wirken jünger - das sind keine Loser, sie verlieben sich halt in ein Mädchen, da fragt keiner vorher, wie alt die ist ..

Nein,Pädophil ist er nicht.Aber er macht sich strafbar.Soll er wenn ihm das Mädchen so viel bedeutet halt warten bis sie alt genug ist.

Zwar weiss ich, dass etliche 14jährige heute schon GV haben und wenn das aus "Neugier" unter (fast) Gleichaltrigen geschieht, dann finde ich das zwar immer noch nicht toll, kann es aber nachvollziehen.
Ein deutlich älterer Knabe - und zwischen 18 und 14 liegen noch Welten - sollte sich hier aber zurückhalten oder sich mit Mädchen passenden Alters vergnügen.
moralisch gesehen ist es zu vertreten... nicht jedoch, dass der fragesteller der deutschen sprache unfähig ist
Lieber dreadkopp,
ein Umgangston wie Du ihn anschlägst ist auf dieser Seite nicht gewünscht. Ein bißchen mehr Verständnis würde sicherlich gut tun.
Lieben Gruß.
Peter vom gutefrage.net-Support
und pädophil ist er ganz sicher nicht: Pädophil bedeutet wörtlich die Liebe zum Kind und sollte nicht mit Päderastie, Pädicatio oder Homosexualität verwechselt werden.Pädophil heißt sachlich zunächst nur, daß man Kinder oder Jugendliche als Liebesobjekt begehrt oder, in seltenen, glücklichen Fällen, zu einer platonischen Form der Liebe, hier der Kinderliebe findet. Damit ist im engeren sexualwissenschaftlichen Sinne gemeint, daß Menschen besonders oder nur durch Kinder oder Jugendliche erotisch angezogen und sexuell erregt werden. Daran ist zunächst nichts Schlechtes, wenn auch meist etwas Tragisches, weil in den meisten Kulturen erotisch-sexuelle Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen (jünger als 16) durch Sitte, Brauch und Recht - zurecht wie ich meine - verboten sind, als kriminelle Handlung gelten und entsprechend strafverfolgt werden. Wer Kinder wirklich liebt, kann sie nicht mißbrauchen und vergewaltigen. Pädophilie, Kindesmißbrauch und Vergewaltigung schließen sich in diesem strengen begrifflichen Sinne aus. So gesehen ist es überhaupt äußerst fragwürdig, sexuellen Mißbrauch oder Vergewaltigung aus der Pädophilie abzuleiten.