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Ist jemand auch von Musicstar.de betrogen worden?

Frage von Sale74 Sale74

Hallo Zusammen,

ich habe beim vom Radiosender BiGFM empfohlenen Musikonlineportal ´musicstar.de´ zum Test Songs im Wert von 10,03 € bestellt. Da ich über den Radiosender BIGFM einen Gutscheincode über 10,00 € hatte, bin ich nach meiner mathematischen Kenntnis davon ausgegangen, dass nur 0,03 € von meinem Konto abgebucht werden. Auf meiner Rechnung die ich per Email von Musicstar erhalten hatte wurde ich aufgefordert nun 20,17 € zu bezahlen. Auf Anfrage erhielt ich die Antwort, dass durch die Bestätigung der AGB´s ich eine Songflat mitgebucht hatte in Höhe von monatlich ca. 20,15€ !!!! Da ich in der Testphase von 14 Tagen nicht widerrufen habe, besitze ich nun dieses Songabo für 6 MONATE !!!! Da ich öfter von den Musikportalen Musicload und iTunes Songs downloade, war ich der Meinung, dass ich nur das bezahlen muss was ich downloade und ich bin nicht davon ausgegangen, dass irgendwo in den AGB´s im Kleingedruckten sich ein ABO versteckt. Ich werde nun rechtliche Schritte einleiten, ärgere mich jedoch über diesen Aufwand- der für mich Klar ein Betrug an den Kunden ist.

Hat von euch auch jemand solche Erfahrungen mit Musicstar.de gesammelt? Bitte um Antwort!

Gruß Sale74

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Antworten (1-30 von 73)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von KausT KausT

    Ja, ich bin auch kürzlich in diese Abo-Falle getappt. Allerdings konnte ich einen BECK'S Gutschein letzten Sommer erfolgreich einlösen und hatte wohl derzeitig auch meine Kontoverbindung angelegt, da ich wirklich nicht ausgeschlossen hatte gelegentlich Musik gegen Bezahlung runterzuladen. Nun hatte ich wieder einen Gutschein von RITTERSPORT und hatte mehrere Anläufe gebraucht um den Download erfolgreich abzuschliessen. Immer wieder kam ich auf verwirrende Verlinkungen. Möglicherweise habe ich dabei einen Hinweis auf die vermeintlich bestellte Song-Flat übersehen. Egal, auf der Bestellbestätigung stand jedenfalls der Bestellwert 0,00€, was mir genügte. Erst jetzt habe ich gesehen, dass an die Liste der heruntergeladenen Songs mit dem jeweiligen Einzelpreis noch eine Position Song-Flat angehängt ist. MUSICSTAR betrachtet dies offensichtlich als ausreichenden Hinweis, dass man die Bestellung bewusst angenommen hat. Jedenfalls gelang es mir mit der Hotline zu sprechen und ich wurde darauf hingewiesen, dass ich das Abo ja jetzt zum Ablauf des halben Jahres kündigen könne. Das habe ich natürlich nicht gemacht, da dies ja einer Anerkennung des Abos gleich käme. Stattdessen habe ich der Rechnung mit dem Argument wiedersprochen, dass ich niemals wissentlich eine Song-Flat bestellt habe. Mittlerweile habe ich sogar zwei Rechnungen für den gleichen Zeitraum (2 Monate)mit jeweils geringfügig abweichenden Forderungen bekommen und beide Belastungen auch gleich zurückbuchen lassen. Nun warte ich mal, was passiert. Mir wird mir nun klar, dass die Sache mit den Gutscheinen einen Haken hat und ich bin sensibilisiert. Vergesst all diese Tricks der Marketingindustrie und macht all diesen Mist nicht mehr mit, es wird einem halt doch nichts geschenkt im Leben!

  • 4
    Antwort von BBPunkt BBPunkt

    Also, ich kann mich seit Freitag als Leidensgenossin bei Euch einreihen! Jetzt hatte ich das Glück, eine kostenlose juristische Beratung in Anspruch nehmen zu können. Ich war nämlich völlig ratlos, weil bei mir die Widerrufsfrist schon längst abgelaufen war, da ich diesen Posten auf der Bestellbestätigung als Werbung o. ä. abgetan hatte. Sicher war ich mir aber, dass ich beim Abschluss des Download-Vorgangs den Button "ohne Songflat Charts testen" gewählt hatte. Also fühlte ich mich auf der sicheren Seite. So, hier jetzt mal die Punkte, die in solch einer Situation wichtig sind:

    1. Allgemein nicht auf irgendwelche Forderungen reagieren, wenn man sich sicher ist, nichts derartiges abgeschlossen zu haben.
    2. Den vermeintlichen Vertrag nicht fristgerecht kündigen, da dies einem Beweis für den regulären Abschluss gleichkommen würde.
    3. Die Einzugsermächtigung und auch den Account (die Mitgliedschaft) kündigen. Das Ganze per Einwurf-Einschreiben! Der Unterschied zum Einschreiben mit Rückschein ist der, dass man eine Nummer bei der Post bekommt, mit der man im Netz einen Nachweis über den Einwurf beim Empfänger ausdrucken kann. Beim E. m. Rückschein könnte der Empfänger eine Benachrichtigung zur Abholung bei der Post ignorieren (bei Abwesenheit o. ä.) und das Schriftstück liegt unbeachtet bei der Post.
    4. Jedwede weitere Forderung, Drohung, Mahnung, Inkasso-Unternehmen usw. ignorieren (starke Nerven haben...)
    5. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid mit einem Widerruf reagieren. Dieser liegt dem Bescheid immer bei. Dazu wird`s aber sehr wahrscheinlich nicht kommen, da diese Firma einschlägig bekannt ist und schon unzählige Anzeigen am Hacken hat. Die wären nämlich in der Beweispflicht, dass diese Verträge legal zustande gekommen sind...
    6. Wie schon gesagt wurde, den jeweiligen Werbepartner informieren und ggf. auch um Hilfe bitten.
    7. Evtl. Strafanzeige erstatten.

    Ja, das sind die Punkte, die ich in Erfahrung gebracht habe. Morgen werde ich das Einwurf-Einschreiben auf den Weg bringen. Ich persönlich habe bei meiner Account- und Einzugsermächtigungs-Kündigung mit einer Anzeige gedroht, wenn die mich mit Mahnungen usw. weiter belästigen und mir nicht umgehend eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen. Mir seien ihre Machenschaften bekannt und ich habe mich um juristischen Beistand bemüht sowie den Werbepartner über ihr unredliches Verhalten informiert.

    Na, dann allesamt viel Glück, viel Nerven und in Zukunft noch wachsamere Augen und Sinne...

    Kommentar von BBPunkt BBPunkt

    Heute kam als Antwort auf mein Einwurf-Einschreiben eine Kündigungsbestätigung per Mail! JAAAAA!!!!! Allerdings in darin nur die Rede von der Kündigung der Songflat...!? Was ist mit der Löschung meines Accounts? Na, jetzt freue ich mich erstmal zu Ende und werde dann beizeiten mal versuchen, mich dort einzuloggen. Dann kann ich mir immer noch etwas ggf. überlegen. Da Musicstar schon den Betrag bei mir abgebucht hatte, habe ich mir das Geld per Rücklastschrift zurückgeholt - ging ganz fix per Telefon! Übrigens habe ich noch einen ausgiebigen Bericht an die Verbraucherzentrale Niedersachsen geschickt. Das dürfte die schließlich auch interessieren.

  • 3
    Antwort von Ally32 Ally32

    Es hat schon seinen Grund weshalb man die AGB`s lesen sollte

    Kommentar von Sale74 Sale74

    Nun hat wohl auch Musicstar den Weg zu seinen Kritikern gefunden!

  • 2
    Antwort von Baumhaube Baumhaube

    Hallo Leidensgenossen, hier mal ein zugeschnittener Musterbrief gegen Internet-Abo-Abzocke, wie ich ihn heute abgeschickt habe. Habe auch noch das neue Urteil erwähnt, war auch am 8.3.11 in akte 2011 auf sat1. Lasst euch von den Abzockern nichts gefallen und macht bei Abbuchungen Rücklastschrift, geht auch telefonisch bei Bank oder Sparkasse. Ritter Sport hat auch eine nette email bekommen. Und Kompliment an BBPunkt, super geschrieben.


    absender

    Per Einschreiben

    musicstar GmbH Am Klingenweg 6a 65396 Walluf

    datum

    Ihre unberechtigte Forderung - Rechnungs-Nr. xxxxxxxxx - Kunden-Nr. xxxxxxxxx

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit kündige ich ab sofort meine erteilte Einzugsermächtigung sowie meine Mitgliedschaft bei musicstar.

    In Ihrem Schreiben vom xxxxxxx machen Sie einen Betrag in Höhe von xxxx Euro gegen mich geltend und behaupten, dass ich ein Abonnement für musicstar Songflat Charts eingegangen bin.

    Einen, noch dazu kostenpflichtigen, Vertrag habe ich mit Ihnen jedoch nicht abgeschlossen.

    Sie sind verpflichtet, den Nachweis dafür zu erbringen, dass zwischen uns die von Ihnen behauptete Vereinbarung zustande gekommen ist. Dies gilt ebenfalls in Hinblick auf die ordnungsgemäße Belehrung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz und die Einhaltung Ihrer Informationspflichten gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO. Diesen Nachweis haben Sie nicht erbracht.

    Rein vorsorglich erkläre ich bezüglich des von Ihnen behaupteten Vertrages den Widerruf entsprechend den Vorschriften über Fernabsatzverträge und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Ebenfalls nur vorsorglich fechte ich die möglicherweise von mir abgegebene Willenserklärung an wegen Irrtums über deren Inhalt. Insoweit wird auf die Urteile des OLG Frankfurt/M, Az. 6 U 186/07 und 6 U 187/07 verwiesen.

    Weiterhin verweise ich auf folgendes aktuelles Urteil und dessen Begründung: Gericht: AG Frankfurt - Aktenzeichen: 32 C 2609/10-72 - Datum: 11.01.2011

    Ihrer Zahlungsaufforderung werde ich daher nicht nachkommen und gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit hiermit erledigt hat.

    Eine Rücklastschrift über obige Rechnung wurde von mir veranlasst. Die Firma Alfred Ritter GmbH & Co. KG, 71111 Waldenbuch wurde über den Sachverhalt informiert.

    Außerdem fordere ich Sie auf, die von Ihnen über mich gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.

    Von weiteren ungerechtfertigten Drohungen, insbesondere durch Hinweise auf Strafverfahren, die Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa oder Ähnliches sollten Sie Abstand nehmen.

    Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kommentar von Fraku1973 Fraku1973

    @Baumhaube: bin auch ein Leidensgenosse in Bezug auf RitterSport Gutschein und Songflat bei Musicstar. Habe allerdings innerhalb der Testphase gekündigt, komplett inklusive Accountlöschung.Nullreaktion seitens musicstar. Dann kam Rechnung, wiederholt Mail geschrieben und wieder keine Reaktion. Nächster Akt im Drama: die Abbuchung.Ich gleich zurückgebucht. Geschlagene 2 Wochen keine Meldung. Dann eine Mahnung vom 31.03.2011 mit Poststempel vom 08.03.2011! Androhung Inkasso, aber keine Rede von meiner Kündigung. Habe jetzt einen gepfefferten Brief geschrieben und ebenfalls RitterSport informiert.

    Hoffe jetzt auf positive Nachrichten.

    Wie ist das eigentlich bei dir ausgegangen?

    MFG

    Kommentar von Fraku1973 Fraku1973

    Poststempel war natürlich vom 08.04.2011.

  • 1
    Antwort von BarnyGumble BarnyGumble

    Neue Betrugsmasche von Musicstar.de....

    Auch ich bin mal wieder auf einen Betrug der gemeinsten Art hereingefallen. Die neuste Masche besteht darin, dass Mitglieder die bei musicstar registriert sind eine Mail bekommen und aufgefordert werden ihr Passwort zu ändern. In dieser Mail wurde ein Bericht von Bitkom angefügt, der im ersten Moment plausibel erscheint und erklärt, wie wichtig es sei alle 3 Monate sein Passwort zu ändern. Im Gegenzug, so zu sagen als Dankeschön für die Passwort-Änderung verspricht musicstar in der Mail einen Gratis-Download des Liedes "Hello...", was ja auch bereits schon merkwürdig ist. Warum bekommt man etwas auf dieser Welt geschenkt, wenn man ein Passwort ändert? Fakt ist auf jeden Fall, dass ich dann über den Link mein Passwort geändert habe. Vorher hatte ich auf Verdacht die Echtheit des Absenders überprüft. Die Mail kam definitiv wirklich von musicstar. Nachdem ich dann nun mein Passwort geändert hatte bekomme ich eine Bestätigungsmail über diese Passwortänderung.

    Normalerweise lese ich mir diese Bestätigungsmails nicht genau durch. Diesmal tat ich es jedoch und stellte voller entsetzen fest, dass ich mit der Passwortänderung eine Song-Flatrate abnoniert habe. Diese kostet nach der Testphase dann 7,95 €/Monat und hat eine Laufzeit von 6 Monaten.

    Das fand ich sowas von dreist, dass ich umgehend alle nötigen Schritte eingeleitet habe! Erstmal habe ich natürlich umgehend diesen aufgezwungenen Vertrag widerrufen. Dennoch wird in meinem Kundenaccount diese Flatrate weiterhin angezeigt.

    Ich rate jedem bei solchen Fällen sofort Anzeige wegen Betruges und arglistiger Täuschung bei der Polizei zu stellen, da in keiner Mail direkt auf ein Abo hingewiesen wurde und dieses somit rechtswidrig ist!!!!! Es muss laut Gesetz eindeutig daraus hervorgehen, dass man ein kostenpflichtiges Abo abschließt! Was dabei in irgendwelchen AGBs versteckt wird ist dabei irrelevant!

    BEI MUSICSTAR.DE GILT GENERELLE VORSICHT!!!!

  • 1
    Antwort von Astacus85 Astacus85

     

    Ich habe die gleichen negativen Erfahrungen mit musicstar gemacht. Hab alles gemacht, vom Widerrruf der Einzugsermächtigung bis hin zum Ignorieren der Drohungen. Doch vor paar Tagen habe ich einen Brief einer Inkasso-Firma bekommen. Heute bin ich zur Polizei gegangen und man hat mich dort nicht ernst genommen. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte das "Häckchen" zum Vertrag übersehen und die ganze Sache sei doch legal und straffunwidrig, und man glaube mir kein Wort, dass es nicht so gewesen ist. Ich sollte sogar den Beamten vom Gegenteil überzeugen! Also, ich kann keine Straffanzeige erstatten, da ich keinen Schaden erlitten hätte (außer dass ich meine Nerven verliere!!!). Dass mir Unrecht getan wurde, ist zwar nur unseriös und es ist irgendwie meine Schuld, dass ich das Abo "abgeschlossen" hätte...tja, was kann ich dazu noch sagen! Kam mir wie eine Kleinkriminelle, die zu blöd zum Lesen ist, vor! Oder wie eine 3-jährige, die meint betrogen zu sein, weil es den Weihnachtsmann doch nicht gibt!Ich sollte jetzt einen Anwalt einschalten und mich unverzüglich beim Inkasso melden, weil ich sonst danach noch mehr Probleme haben werde - wurde mir geraten! Was für eine Unverschämtheit und Ungerechtigkeit! Warnt bitte alle, die ihr kennt, die Finger von Musicstar zu lassen und ich hoffe, dass es bald zu einem gerechten Ende kommt!

    Was soll ich denn jetzt machen?? Ich kann mir einen teueren Anwalt nicht leisten! Kennt sich jemand von euch damit aus? Es ist schon schlimm genug, dass mir keiner glaubt, dass diese Firma inkorrekt ist...

    Kommentar von fefa78 fefa78

    Hallo,

    nachdem mehrere User geschrieben haben, dass man sich am Besten an den Kooperationspartner wenden soll, von dem man den Gutschein hat, habe ich diesen Rat befolgt. Ich habe Ritter Sport über deren Kontaktformular meine Situation mit musicstar beschrieben.  Auch bei mir wurde ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Jedoch hätte ich nie das geforderte Geld überwiesen, weil ich definitiv wußte, das ich kein Häkchen für diese Abofalle gesetzt habe. Letztendlich hätten sie mir nichts können. Dennoch empfand ich die Situation unangenehm und fühlte mich durch musicstar und deren Forderungen belästigt. Es ist sehr bezeichnend für das unseriöse Vorgehen dieses Unternehmens, das musicstar seit meinem Vorfall (das wäre Anfang Januar) schon mehrmals seine Webseite verändert hat.

    Nachdem ich Ritter Sport geschrieben habe (Abzocke und Abofalle ihres Kooperationspartners) - dass das Verhalten von musicstar kein gutes Licht auf ihr Unternehmen wirft, aber ich bisher von ihnen als seriöses Unternehmen überzeugt war und mir nicht vorstellen kann und konnte , das sie solch einem Verhalten positiv gegenüber stehen - habe ich nach ca 2 Wochen von Ritter Sport email bekommen. Sie haben musicstar kontaktiert und haben sich bei mir in ihrem Schreiben erklärt und entschuldigt. Ich bin sehr froh darüber, den vorgestern bekam ich die Kündigung.

    Ich bin auf jeden Fall froh, das ich dieses Problem nicht mehr habe. Aus diesem Grund kann ich wirklich nur empfehlen auf keinen Fall zu zahlen, sich nicht einschüchtern zu lassen und den jeweiligen Kooperationspartner zu kontaktieren, über den ihr den Gutschein erhalten habt. Es lohnt sich!!!

    Ich hoffe ich konnte einigen damit helfen.

    Kommentar von Astacus85 Astacus85

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort! Hab dein Rat befolgt und von Schogetten einen "Entschuldigung-Brief" erhalten. Die haben mit musicstar Kontakt aufgenommen und heute habe ich von musicstar auch eine E-mail bekommen, dass das alles nur ein "Einzellfall" sei und die Abo-Testphase nun beendet ist. Aber vom Begriff  "Abofalle" sollte ich Abstand nehmen! Was ist es dann wenn keine Abofalle?! Na ja...egal. Jetzt bleibt nur noch die Inkassofirma, aber ich hoffe das regelt sich auch von selbst..

    Für die Zukunft: Leute seid wachsamer! Besonders bei Gutscheinen und Gratisproben! Hinter jedem "gratis" steckt wahrscheinlich ein kleiner Hacken, der manchmal sogar unsichtbar ist und dennoch existiert und euch das Geld aus der Tasche zieht!

  • 1
    Antwort von MaxundWilli MaxundWilli

    Vielen DANK. Ich habe Gutscheine von Trumpf Schogetten....Wollte sie gerade einlösen und die Seite von musicstar suchen. Da sah ich diese Frage bei GF.  Ich habe nun keine Lust mehr darauf......DANKE

    Kommentar von Beutelkind BeutelkindBeutelkind

     Boahh ey: Die Frage ist von 2009 und die versuchen's noch immer... :(

    Kommentar von MaxundWilli MaxundWilliMaxundWilli

    ich weiß natürlich nicht genau, ob ich in die Abofalle tappen würde, vielleicht haben sie das ja geändert. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste...

    Kommentar von ciro97 ciro97

    Genau das wollte ich auc grade machen. dank meiner mutter hab ich mich dann lieber nochmal informiert... und auf sonen stress kann ich verzichten!

  • 1
    Antwort von wallmacher wallmacher

     

    Ich habe auch einen RitterSport-Gutschein verwendet und 10 Titel zu je 0,75€ (insgesamt 7,50) heruntergeladen. Bei denen scheint das totale Chaos zu herrschen oder man versucht, die Kunden mit Vorsatz zu verwirren.

    In der Bestellbestätigung per mail wird von einem Gesamtbetrag von 8,50€ gesprochen, auf den ein Gutschein von 10,00€ eingelöst wird.  

    In der pdf-Rechnung, die dann folgte, sind die 10 Titel á 0,75€ aufgelistet und plötzlich wird nur noch ein Gutschein von 7,48€ verrechnet. Der Himmel weiß, wo dieser Gutscheinbetrag herkommt. Ich soll also noch 0,02€ zahlen.

    Das fiel mir aber erst auf, als mir ein Inkassobüro schrieb, dass ich mit 0,02€ in der Schuld stünde. Denen hab ich das ganze dann dargelegt und bekam nur die lapidare Antwort, ich solle mich an den Auftraggeber des Inkassos wenden. Das hab ich per Kontaktformular gemacht, aber (natürlich?!)  keine Antwort erhalten.

    Heute kam erneut eine Inkassomahnung per email. Der hab ich unter Hinweis auf den vorausgegangenen email-Wechsel vollumfänglich widersprochen und das inkasso aufgefordert, dies abschliessend mit deren Auftraggeber zu klären.

    Es geht mir nicht um 2cent, sondern ums Prinzip!

    RitterSport werde ich wie hier empfohlen auch noch anschreiben.

  • 1
    Antwort von manugr manugr

    Hallo allerseits,

    auch mir ist Gleiches bei Musicstar passiert, hatte einen Gutschein von Wagner-Pizza und bin voll ins Fettnäpfchen getreten, weil ich mir die AB nicht genau angeschaut habe. Also habe ich mich tierisch geärgert, selbstverständlich sofort das doofe Abo gekündigt und mich weiter geärgert.

    Dann fand ich dieses Forum und habe mich tatsächlich aufgerafft, an Wagner eine Email mit dem Sachverhalt zu schicken und bekam als Antwort, dass es Ihnen sehr leid täte und sie die Angelegenheit für mich regeln. Dann passierte ca. 1 Woche nix und dann kam zu meiner großen Freude eine Email von Musicstar, dass sie die Kündigung anerkennen und ich meine bereits gezahlten Beträge zurück bekommen. Okay, darauf warte ich jetzt noch, aber es ist auch erst ein paar Tage her.

    Also kann ich jedem nur raten, wendet Euch an die Firmen, deren Gutscheine Ihr eingesetzt habt und schildert die Sache genau, dass ihr euch betrogen fühlt usw. Wenn die großen Firmen sich an Musicstar wenden, passiert eindeutig mehr, als wenn jeder "Kleine" sich allein und vergeblich mit denen rumschlägt.

    Ich hoffe, ich konnte einigen Mut machen, die Sache doch nochmal anzugehen.

    LG Manu

  • 1
    Antwort von RichardIII RichardIII

    Hey Leute, es wäre riesig, wenn alle, die sich hier zu Recht über musicstar ärgern, sich auch mal bei den Firmen melden würden, die musicstar bekannt machen (Ritter Sport, Schogetten usw.) - ich bin ziemlich sicher, dass diese eigentlich wirklich seriösen Firmen gar nichts von der Abzocke wissen und wahrscheinlich alle Alarmlampen angehen, wenn die solche Forenbeiträge sehen ... und vielleicht auch mal gegen ihre eigenen Koop-Partner gerichtlich vorgehen (das ist sicher was anderes, als wenn "Lieschen Müller" das macht)!

    Zumindest hilft es aber schon, wenn die mit denen nicht mehr kooperieren ...!

    Das kann nicht im Sinne von Trumph, Ritter Sport, Becks oder BigFM etc. sein, dass man mit deren Namen eine Abzocker-Masche verbindet.

    Ich habe heute auf jeden Fall an Schogetten gemailt und will auch gar keine Tafel Schokolade kostenlos haben sondern, dass die Firma mitbekommt, was hier gerade passiert.

    Lieben Gruß Richard

  • 1
    Antwort von MrJaegersruh MrJaegersruh

    Hallo, ich habe einen Gutschein von 10€ auf einem Mentos 3-Pack erhalten und hier habe ich tatsächlich 10€ Musik runter laden können. Ein Abo oder Songflat ist hier nicht enthalten. Bei dieser Aktion von Mentos und Musicstar ist demnach alles okay. Gruß Jochen

    Kommentar von Kirby1970 Kirby1970

    Warte mal ab 3 Wochen. Dann geht es los.

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    Antwort von hedi5 hedi5

    Mir hat musicstar ebenfalls eine Rechnung geschickt, obwohl ich die Songflat ja nur getestet habe und auch NUR in der Testphase Lieder gedownloadet habe.

    Ich habe musicstar wegen dem völlig irrsinnigen Rechnungsbetrag von 19,65€ geschrieben und dieses behauptet jetzt, das läge daran, dass vierteljährlich verrechnet wird.

    Ferner wollte ich bei der Polizei Anzeige erstatten wurde allerdings nicht ernst genommen.

    Ich habe hier außerdem mehrfach gelesen, dass man nicht kündigen soll, weil es einer Akzeptanz des Abos gleichkäme. Ich habe aber schon gekündigt. Bin ich jetzt im Unrecht und muss bezahlen?

  • 0
    Antwort von Clemie Clemie

    Hallo, auch ich bin ein Opfer von musicstar und soll angeblich die Songflat bestellt haben. Bei mir war es allerdings so, dass ich vor etlichen Wochen eine Email bekommen habe, dass ich mein Passwort nach so langer Zeit mal wieder ändern müsste. Das habe ich auch ahnungslos getan, denn ich war vor knapp einem Jahr Kunde von musicstar (auch durch Beck's Gutscheine) geworden, was damals allerdings reibungslos verlief. Deshalb habe ich völlig ahnungslos mein Passwort geändert und habe dabei wohl irgendwie diese Songflat bestellt, aber nicht wissend! Habe jetzt auch durch ein Inkassounternehmen eine Rechnung bekommen und suche nun Hilfe. Die Kommentare auf dieser Seite sind sehr hilfreich und Mut machend.

  • 0
    Antwort von drippegather drippegather

    Bei mir ist das die gleiche Nummer, ich werde aber auch nicht Bezahlen

    lasse auf ein Gerichtliches Mahnverfahren ankommen.

    Ich kenne mindestens nach drei Leute im meinem Bekanntenkreis wo das auch so abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen P.Rippegather

  • 0
    Antwort von Ciociosan Ciociosan

    Auch ich bin über Gutscheine von Beck's an musicstar gekommen und erhielt plötzlich nach einem halben Jahr, nachdem ich die Gutscheine eingelöst hatte, eine Rechnung über 17,89 Euro für Songflat Charts (14 Tage Testphase). Anscheinend hatte ich damals auch meine Kontodaten hinterlegt (weiß ich leider nicht mehr) und so wurde der Betrag sofort von meinem Konto abgebucht. Ich holte mir den Betrag natürlich gleich wieder zurück mit dem Ergebnis, dass ich eine Mahnung erhielt und zusätzlich 7,25 Euro Gebühren dafür bezahlen sollte. Daraufhin schickte ich an Libereco-Inkasso und an Musicstar ein Schreiben, dass ich wissentlich nie eine Songflat bestellt habe und dass ich dieses Vorgehen für Betrug halte. Gleichzeitig kündigte ich über das Kontaktformular vorsichtshalber das Abonnement. Die Antwort kam postwendend: Der nächstmögliche Kündigungstermin ist der 14.01.2012. Danach bat ich um Übermittlung des Vertrages, den ich angeblich mit Musicstar angeschlossen haben soll und daraufhin bekam ich eine Email, dass mein Abonnement rückwirkend gekündigt und die Rechnung storniert wird!! Also, nicht einschüchtern lassen! Ich habe außerdem die Firma Beck's über die Geschäftspraktiken von Musicstar informiert. Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten.

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    Antwort von denyce denyce

    Hallo Sale 74,

    mir geht es genau wie dir. Ich hab mich allerdings durch die Gutscheine von musicstar auf der Verpackung von Wagner Pizza reinlegen lassen. das regt mich echt auf... ich bezahl die Forderungen nicht, ich gebe auch jede Lastschrift zurück. Auf der Internetseite des Verbraucherschutzes habe ich hilfe gefunden. Die haben dort einen vorgefertigten Brief eingestellt, der ist echt super aber leider gibt musicstar noch nicht auf. Was soll ich jetzt machen? Sale 74 hast du was erreicht, und wenn ja (was ich hoffe) wie?

    Liebe Grüße denyce

  • 0
    Antwort von schibulski schibulski

    Betrüger, Verbrecher, denen das Handwerk gelegt werden muß! Trotz fristgerechtem Widerruf werde ich noch nach Monaten von Tillmann Raith´s beauftragten Inkassounternehmen zu Unrecht belästigt. Ja, regelrechte Stakler sind das!! Bloß die Finger weg lassen von Gutscheinen, die auch seriöse Firmen wie Ritter Sport für Gratis-Downloads bei musicstar zusammen mit ihren Schokoriegeln vertreiben! Manchmal frage ich mich wozu wir Gesetze haben, wenn für solche Machenschaften der Arm der Justizia scheinbar nicht reicht. Verbraucherschutz- pah Pustekuchen. Unsereins kommt für Dreimarkfufzig nicht versteuertes Einkommen gleich in den Knast.

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    Antwort von afu1608 afu1608

    Hallo ale zusammen.Auch wenn hier scheinbar das totale Chaos herrscht und Antworten u. a. aus 2010 stammen, bin ich sooooo froh, dass ich dieses Forum entdeckt habe.Ich habe zwei Gutscheine über Schogetten erhalten und wolte diese gerade für meine Tochter einlösen. Da ich Schwierigkeiten hatte, überhaupt auf Seite von musicstar zu kommen, war ich zufällig auf gutefrage.net gestoßen. Ich bin ziemlich schockiert, dass man so über´s Ohr gehauen wird. Schlimm finde ich aber auch, dass eure Beschwerden bei den Firmen, von denen ihr die Gutscheine erhalten hattet, scheinbar absolut gar nichts gebrachte haben, da sie noch immer diese Gutscheine in Umlauf bringen. Was soll das?!?! Also hier ein Appell an die Firmen: lasst es mit den Gutscheinen!!!!!!

  • 0
    Antwort von FaxeK FaxeK

    Hallo musicstar Geschädigte,

    mir ging das ähnlich wie beschrieben, nur habe ich einen Song-Gutschein einlösen wollen der auf "Schogetten von Trumpf" abgedruckt war. Das hat auch geklappt nur wurde mir dann auch diese 14-Tage-Test:phase berechnet die aber dann doch von Februar bis August geht!??...Hallo was fürn ne Verarsche ist das denn. Allerdings habe ich gleich per eMail widersprochen leider ohne Erfolg, weil Musicstar wohl generel auf eMail`s nicht reagiert. Vieleicht sind da noch mehr die dieser Bauernfängerei auf den Leim gegangen sind, dann meldet euch und lasst uns zusammen gegen vorgehen.

    Gerade sehe ich das Deine Anfrage schon eine paar Monate länger her ist...wie sind Deine Erfahrungen bis heute.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen...

    VG...Faxe 29

  • 0
    Antwort von Nordish Nordish

    Hallo,kann mir jemand sagen, was ich machen muss, wenn ich das Abo gekündigt habe? Musicstar hat von meiner Kreditkarte abgebucht nachdem ich eine Rechnung erhalten habe. Antworten von musicstar habe auch ich selbstverständlich nicht.

    Danke schon mal für die Antworten.

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    Antwort von wallmacher wallmacher

    doppelpost. sorry

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    Antwort von zabino zabino

    Habe über Schokoladen Gutschein genau so viel Probleme aktuell . wollte den Gutschein downloaden , War dabei ,als mein wlan weg war.dreiviertel war geladen zum   Zeitpunkt ,wurde nix gespeichert ,verbinung weg.nach vielen Mails wurde mir mitgeteilt das der Sream noch mal aktiviert wird.wollte diesen aber für Weihnachten (26.12.2010)Als nix passierte ,schrieb ich das ich nix mehr von denen wolle und kündigte .widersrach dem Lastschrift verfahren. Habe bis heute von denen nix runtergeladen.dann nie ne Antwort . Ende März kam ne Rechnung , und gestern ne Mahnung  ,binner einer Woche das geld bei denen auf dem Kto. oder sofort würde Inkasso eingeschaltet. also nie wieder gutscheine einlösen , alles Fallen.schrieb denen im Portal heute ,ich würde den Recgtsanwalt ein schalten.Bis jetzt keine Antwort,wie so oft. Google mal die Erfahrungs Berichre über Musikstar. Sehr viel negative !!!

  • 0
    Antwort von fefa78 fefa78

    Hallo alle zusammen,

    auch ich wurde von musicstar abgezockt. Habe über ein Rittersport Gutschein songs runtergeladen. Etwa einen Monat später bekam ich per email eine Rechnung, deren Dreistigkeit mich echt umgehauen hat. Ich habe zunächst mein Geld zurückbuchen lassen und musicstar direkt einen Widerspruch per einschreiben und email zukommen lassen. Nach einer weiteren Zahlungsaufforderung habe ich folgenden Brief verfasst:

     

    Betreff: Ihre Zahlungsaufforderung und Rücklastschrift-Schreiben vom 16. Februar 2011

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich Ihrem Schreiben bezüglich einer Rücklastschrift und Zahlungsaufforderung vom 16. Februar 2011 und teile mit, dass ich den geforderten
    Betrag nicht begleichen werde.

    Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die von Ihnen geforderte Zahlung vom 05.Januar 2011 mit der Rechnungsnummer ... für eine Testphase für Ihre musicstar Songflat Charts sowie die geforderten Kosten Ihres Schreibens vom 16. Februar 2011 sind rechtsungültig, da ich zur keiner Zeit einem Abonnement bei Ihnen zugestimmt habe. Ich habe mich nur kostenlos registrieren lassen, um einen Gutschein bei Ihnen einzulösen. Ich habe von meiner Seite keine bewusste Zustimmung für eine Testphase gegeben. Ihrer Forderung fehlt es an jeglicher Rechtsgrundlage!

    Ich habe definitiv keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll und wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

    Weiterhin zu Ihrer Information: Das eine Testphase automatisch in einem ABO übergeht ist zudem rechtlich nicht zugelassen (siehe Urteil vom 16. Mai 2007 (Az. 41 C
    1538/07)). Das es überhaupt eine Testphase gibt und diese in ein kostenpflichtiges Abonnement übergeht habe ich erst in Ihrem Schreiben bzw. Ihrer Rechnung am 05.Januar 2011 per email erfahren.

    Nach Recherchen meinerseits auf Ihrer Webseite habe ich entdeckt, dass die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt nicht offensichtlich erkennbar
    ist und nur im Kleingedruckten auftaucht, so dass wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen kann, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot
    handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag. Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.

    Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

    Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

    Nochmals für Sie zusammengefasst:
    - Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an.

    - Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge.

    - Hilfsweise mache ich auch von meinem Widerrufsrecht Gebrauch (§§ 312d, 355 ff. BGB.). Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

    - Zudem untersage ich Ihrem Unternehmen ausdrücklich jedwede Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte.

    Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze Bestätigung mit einer Frist bis zum 31. März 2011, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

    Dieses Schreiben geht Ihnen auf folgenden Wegen zu:
    - per email an service@musicstar.de
    - per Einschreiben mit Rückschein an den oben genannten Sitz Ihres Unternehmens

    MfG

    Gestern habe ich ein Schreiben von liberECO payment solutions erhalten, die mich darauf hinweisen, das ich innerhalb von 2 Wochen zahlen soll. Ansonsten werden sie die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen weiterleiten. Das können sie meinetwegen machen. Von mir werden sie auf jeden Fall nichts bekommen. Dann sollen sie es auf dem gerichtlichen Weg versuchen. Ich habe mich bei befreundeten Juristen erkundigt und die bestätigen mir, das ich mir keine Sorgen machen soll, weil deren Forderung absolut rechtsungültig ist. Es nervt nur. Ich habe nun beschlossen mich auch an Rittersport zu wenden (habe gar nicht daran gedacht). Bin gespannt was die dazu sagen werden. Lasst euch nicht abzocken und zahlt auf keinen Fall.

    Viele Grüße

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    Antwort von passi0413 passi0413

    ir musst alle bei schogetten anrufen habe ich auch gemacht ich muss jetz die 27.45 nicht zahlen

     

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    Antwort von passi0413 passi0413

    ruft alle bei schogetten an die regeln das habe ich auch gemacht und ich muss die 27.45 nicht zahlen  endlich wieder rechtig schlafen

     

     

     

    pascal draheim

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    Antwort von passi0413 passi0413

    Bitte gib Deine Antwort hier ein ...hir müsst alle bei schogetten anrufen die regeln das

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    Antwort von Merrily Merrily

    Hi :)

    Ich hab auch mit einen Rittersport-Gutschein Musik gekauft und angeblich dieses Abo abgeschlossen. Hab heute eine Rechnung über 20 € bekommen. Ich dachte mich trifft der Schlag.

    Hab der "netten" Firma dann folgenden Brief geschrieben:

    Guten Tag,

    ich habe heute eine Rechnung in Höhe von 20,22€ von Ihnen erhalten. Diese Rechnung ist für ein Abbonement, welches ich anscheinend bei Ihnen abgeschlossen habe.

    Bei meiner Anmeldung in Ihrem Musikportal, bin ich in keiner der Bestätigungsmails auf dieses Abo hingewiesen worden noch habe ich eine Information über den Ablauf der 14-tägigen Testphase bekommen.

    Da ich Ihr Portal nur genutzt habe, weil ich einen entsprechenden Gutschein hatte und weiter nicht dran interessiert bin bei Ihnen einzukaufen, möchte ich das Abo mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies hätte ich schon längst getan, wenn ich auf irgendeine Art und Weise schriftlich auf dieses Abo bzw. auf den Ablauf der Testphase hingewiesen worden wäre.

    Die Grundgebühr bin ich bereit zu zahlen, falls es keine andere Lösung gibt, die monatlichen Gebühren jedoch nicht.

    Ich hoffe auf eine schnelle Antwort Ihrerseits und verleibe

    mit freundlichen Grüßen

    XX

     

    Hätte ich nur vorher gelesen, dass es hier mehrere Betrugsfälle gibt, hätte ich das mit dem Bezahlen der Grundgebühr nicht geschrieben^^ Naja.

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    Antwort von firmenstempel firmenstempel

    Wir haben einen Anwalt eingeschaltet und binnen 10 Tagen war die Sache erledigt und hat ca. € 45,00 Anwaltsgebühren gekostet. Aus Kulanu hääte Musicstar die Flatrate storniert, daß ich nicht lache wir haben nie eine Flatrate abgeschlossen.

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    Antwort von ReginaLeibiger ReginaLeibiger

    Hallo, ja ich habe über Melitta ein Gutschein über 10 Gratis Songs runtergeladen. Jetzt habe ich eine Rechnung über 20,06 € bekommen und gleichzeitig eine Mahnung . Ich möchte sofort meine Rechn. bezahlen oder sie beauftragen ein Inkassobüro.Was soll ich machen ?,haben sie was erreicht. Liebe Grüße Regina Leibiger regina.leibiger@arcor.de

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    Antwort von pseudomonas24 pseudomonas24

    Hallo, ich habe ähnliche Erfahrungen mit zwei Gutscheinen von herlitz über je 10€ gemacht. Da kam dann auch 4 Wochen später eine E-Mail mit Rechnung über die genannte Songflat. Ich habe direkt eine E-Mail an musicstar geschickt mit der Anmerkung, dass sie sicher bei meinen Zugangsdaten sehen können, dass ich diese Songflatrate nicht genutzt habe. Diese habe ich dann auch sofort über die homepage von herlitz an deren Kundenservice weitergeleitet mit der Bitte, dass sie sich auch drum kümmern sollten, dass ihre Werbepartner nicht die Kunden abzocken. Die haben dann innerhalb von 20 Minuten geantwortet, dass sie sich um alles kümmern werden. Einen Tag später kam dann auch von musicstar die rückwirkende Kündigung, so dass ich wirklich nix zahlen musste. KLASSE, GROßES LOB AN HERLITZ!!!

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