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Ist jeder Ferienjob sozialabgabenfrei?

gefragt von lotchen am 19.07.2008 um 20:41 Uhr

Da die Schüler und Studenten ja Ferien haben, interessiert es mich, ob alle Ferienjobs sozialabgabefrei sind? Wird von dieser Arbeitszeit etwas auf die Rente angerechnet?


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Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 19. Juli 2008 20:42
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Steuerkarte abgeben, wenn abgaben anfallen am ende des Jahres vom Finanzamt zurückholen und Ja es wird auf die Rente angerechnet.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 19. Juli 2008 20:43

seit wann? kannst du dazu mal einen link einstellen?

Kommentar von 741cc2de924daf82fbbc5b2bc3fe3cf1smallEngelkinder am 19. Juli 2008 20:58

Steuern – 400-Euro-Jobber können "ohne Steuerkarte" arbeiten. Das trifft auf Studenten, Hausfrauen, Schüler und Rentner zu. Entgegen landläufiger Meinung sind die Firmen aber nicht verpflichtet, neben den pauschalen Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung auch die pauschale Steuer zu übernehmen. Sie beträgt allerdings nur 2 Prozent vom Bruttoverdienst, so dass die Hemmschwelle für die Arbeitgeber ziemlich gering ist.

Wenns allerdings ein 50 Tagejob ist, dann nicht. (wusste nicht, das es da einen Unterschied gibt, sorry)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. Juli 2008 20:42
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ja, daher wird auch nix auf die rente angerechnet.

ist doch ein ferienjob um sich paar euro zuzuverdienen.


anonym
beantwortet von perfectlady am 19. Juli 2008 20:43
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also ich habe schon so oft in den ferien gearbeitet sogar auch nachmittags nach der schule und ich musste nichts abgeben


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 19. Juli 2008 21:08
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Frage 1 ja

Frage 2 nein


bitmap
beantwortet von bitmap am 19. Juli 2008 21:22
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http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob -> Kurzfristige Beschäftigung





Lissa
beantwortet von Lissa am 19. Juli 2008 21:29
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Wenn man weniger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr arbeitet, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, die sozialversicherungsfrei ist.

Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Ggf anfallende Steuern kann man sich über den Einkommenssteuerantrag im nächsten Jahr vom Finanzamt zurückholen.




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