
Wenn Du geerbt hast, kommt das Finanzamt von sich aus auf Dich zu. Also warte es in Ruhe ab.
Zunächst erhält das zuständige Finanzamt vom Geldinstitut die Bescheinigung gem. § 33 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.
Diese zentrale Bescheinigung (bei mehreren Geldistituten "plural") sind auch der/die Erbe/n berechtigt zu erhalten.
Innerhalb der Ausschlagungsfrist sollte daher die Nachlasswertsituation erforscht werden und u.U. eine Ausschlagung erwogen werden.