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Ist irgendetwas zu veranlassen in Richtung Finanzamt bei geringfügigem Erbe ?

gefragt von Pauline1111 am 24.05.2008 um 21:01 Uhr

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Reply


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 24. Mai 2008 23:09
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Wenn Du geerbt hast, kommt das Finanzamt von sich aus auf Dich zu. Also warte es in Ruhe ab.


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 25. Mai 2008 17:41
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Zunächst erhält das zuständige Finanzamt vom Geldinstitut die Bescheinigung gem. § 33 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.

Diese zentrale Bescheinigung (bei mehreren Geldistituten "plural") sind auch der/die Erbe/n berechtigt zu erhalten.

Innerhalb der Ausschlagungsfrist sollte daher die Nachlasswertsituation erforscht werden und u.U. eine Ausschlagung erwogen werden.




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