gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ist Inzest ethisch vertretbar?

gefragt von TenTen am 14.06.2009 um 7:32 Uhr

Die Medien hetzen dagegen, die Religionen auch. Sogar laut Grundgesetz ist der Geschlechtsverkehr zwischen Bruder und Schwester strafbar.

Geschwister, die gemeinsam aufwachsen, betrifft es meist nicht, da der Trieb fehlt. Manchmal erfährt ein Paar aber erst nach langer Zeit, dass sie verwandt sind.

Manche behaupten, Kinder von genetisch eng Verwandten hätten ein höheres Risiko für Erbkrankheiten, was wissenschaftlich nicht belegt werden konnte.

Mich interessiert nur eure EIGENE Meinung dazu. Was denkt ihr? (Ich möchte nicht wissen, ob ihr es selbst tun würdet oder nicht.)

41 Stimmen : Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. (25) ; Ich finde es eklig, weil ... aber es sollte kein strafrechtliches Problem sein. (3) ; Das Thema ist mir egal. (4) ; Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung. (9)

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Liebe (11513)
Sex (2908)
Biologie (2897)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Phagozyt
beantwortet von Phagozyt am 13. September 2009 15:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Die Natur sorgt ohnehin dafür das kein Inzest stattfindet. Wenn zwei Kinder die ersten paar Jahre ihres Lebens mit ihren Geschwistern verbringen tritt der sogenannte Westermarck Effekt ein und sie werden sich im späteren Verlauf ihres Lebens nicht sexuell anziehend finden. Außerdem findet man den Geruch seiner Geschwister eher abstoßend.

In den seltenen Fällen wo Kinder getrennt aufwachsen und sich später im Leben wieder treffen kann es jedoch den umgekehrten Effekt aufweisen und die beiden finden sich auf Grund von ähnlichen Gesichtszügen usw. besonders angezogen.

Inzest der Minderjährige involviert ist ohnehin strafrechtlich zu verfolgen, bei Erwachsenen ist dies jedoch höchst unangebraucht, da es zum einen ohnehin sehr selten vorkommt und zum anderen auch die Eheschließung mit nichtverwandten welche Erbkranheiten besitzen verboten werden müsste.

Hier ist übrigens noch ein sehr guter Artikel über das besagte Thema, der meine Punkte noch mehr verdeutlicht: http://tinyurl.com/kqdpdm

abgestimmt für: Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung.
Kommentar von 6cceef5f19fecde914bf3cb907c11747smallPhagozyt am 13. September 2009 15:11

edit: der Westermarck Effekt geht übrigens in beide Richtungen, also das ich entweder selbst das Kind bin, oder das Kind aufwachsen sehe (Eltern, ältere Geschwister)

Kommentar von TenTen am 13. September 2009 15:29

Wow. Mir war nicht klar, WIE stark das Thema schon diskutiert wurde und die Gerichte trotzdem stur blieben. Wie rückständig die deutsche Rechtsprechung gegenüber der in anderen europäischen Staaten ist...


Weitere gute Antworten


guslan
beantwortet von guslan am 14. Juni 2009 14:19
11x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mehr braucht man nicht dazu sagen ...

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

anonym
beantwortet von ilsubuk am 14. Juni 2009 07:34
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mehr braucht man nicht sagen

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.
Kommentar von wuseldusel am 14. Juni 2009 07:36

Doch, zum Beispiel: Warum? Wenn jemand meint, dass er oder sie so leben will, was geht das dich, mich oder den Staat an?

Kommentar von ilsubuk am 14. Juni 2009 07:38

NEIN, aber ich mein.. das ist familie... das müsste doch schon allein im Kopf niht möglich sein... ich HASSE meinen Bruder... und mit meinen eltern bin ich auch nicht gut, sorry, aberich kansmir einfach nicht vorstellen...

Kommentar von wuseldusel am 14. Juni 2009 07:40

Darum geht's ja gar nicht. Ich kann mir das auch nicht vorstellen. Die Frage ist aber doch, warum du meinst, dass das strafrechtlich verfolgt werden sollte?

Kommentar von ilsubuk am 14. Juni 2009 07:42

da sollen doch behinderte kinder rauskommen?stell dir vor, das wäre "erlaubt,dann würde das wahrscheinlich häufiger gemacht und ... sch wie soll man das sagen... ich fids einfach nicht ok

Kommentar von wuseldusel am 14. Juni 2009 07:46

Ich glaube nicht, dass das öfter vorkommen würde. Normalerweise passiert das ja nur bei Leuten, die zwar verwandt sind, sich aber vorher nicht kannten, d.h. erst im späteren Leben kennengelernt haben.

Kommentar von ilsubuk am 14. Juni 2009 07:51

ja gut, DAS is dann was anders.... würden sies nie erfahren, würd da ja auch keiner was sagen, ber wenns KLAR ist.... Nee...

Kommentar von wuseldusel am 14. Juni 2009 07:57

Manche erfahren es auch. Und? Solange die glücklich sind, was soll es uns alle kümmern?

Kommentar von ilsubuk am 14. Juni 2009 08:02

irgendwie hast du recht... aber naja, ich hau jetz ab ^^

Kommentar von wuseldusel am 14. Juni 2009 08:13

Ok, gute Nacht

Kommentar von Dudy1 am 24. September 2009 16:56

Aus Inzest kommen genauso gesunde Kinder raus wie bei Normalen. Alles unwissenschaftliche Gerüchte!!!


Raller
beantwortet von Raller am 14. Juni 2009 07:40
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf jeden Fall!

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.
Kommentar von TenTen am 14. Juni 2009 08:27

Danke für die Antwort. Mich interessiert aber auch, warum du so denkst.

Kommentar von 4919aef406fb1f466cd91a8da3f9e6a4smallRaller am 14. Juni 2009 09:46

Ich denke an die eventuellen Folgen, wie Kinder die aus dieser Beziehung entstehen könnten und deren gesundheitlichen "Schäden".


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 14. Juni 2009 10:27
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei aller Liebe finde ich trotzdem Intimitäten zwischen Geschwistern abartig.

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 14. Juni 2009 10:13
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 14. Juni 2009 11:17
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

anonym
beantwortet von gonzfad am 15. Juni 2009 00:26
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

anonym
beantwortet von wuseldusel am 14. Juni 2009 07:34
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine alte Weisheit "Kein Gesetz und keine falsche Moral soll jemals verhindern sich selbst zu bestimmen".

abgestimmt für: Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung.

anonym
beantwortet von kreischecker am 15. Juni 2009 00:49
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

anonym
beantwortet von stiernacken am 14. Juni 2009 07:36
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solange kein Nachwuchs aus der Inzucht entsteht ist es ok. Ansonsten eindeuig strafbar, da sowas ja grob fahrlässig ist... Woher hast du die Info, dass Genfehler nicht wissenschaftlich belegt sind...das ist eindeutig falsch...Es gibt genug Genmutationen bei Kindern die aus Inzest entstanden sind !!!

abgestimmt für: Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung.
Kommentar von TenTen am 14. Juni 2009 07:43

Danke für die Antwort. Das mit dem Nachwuchs ist aber etwas, dass ich oft gehört habe und das wissenschaftlich nie belegt wurde. Statistisch gesehen treten Erbkrankheiten bei "Inzestkindern" nicht öfter auf, als bei "normalen".

Kommentar von TenTen am 14. Juni 2009 08:02

Ergänzung: Es wird nur mehr darüber berichtet. Muss mal die Quellen raussuchen.

Kommentar von TenTen am 14. Juni 2009 08:17

Hehe. Ich hätte mir garnicht erst soviel Mühe machen müssen, irgendwelche wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu durchforsten. Eine gekürzte Version findet sich hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Wissenschaftliche_Erkl.C3.A4rungsans.C3.A4tze

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 15. Juni 2009 08:44

Wo hast Du denn den Blödsinn her???


anonym
beantwortet von MuellerDet am 15. Juni 2009 01:01
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

anonym
beantwortet von ASmauCH am 15. Juni 2009 01:08
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist nicht ohne Grund verboten ...

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

araian
beantwortet von araian am 14. Juni 2009 08:13
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest hab ich jetzt selbst grad gelesen, ist sehr interessant!

abgestimmt für: Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung.

anonym
beantwortet von MausiGF am 15. Juni 2009 01:13
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.


anonym
beantwortet von DanielWow am 15. Juni 2009 01:20
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

siehe Österreich

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.
Kommentar von Jabba am 15. Juni 2009 19:53

Naaaajaaaa, ich denke, dass die Vorgehensweise dort wesentlich abschreckender war als der Tatbestand "Inzest".


valentin301
beantwortet von valentin301 am 15. Juni 2009 14:20
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das höhere Risiko von Erbkrankheiten ist natürlich wissenschaftlich belegbar, z.B. dass seltene rezessive Mutationen (bei heterozygoten Personen) aufeinandertreffen, ist innerhalb einer befallenen Familie viel wahrscheinlicher. Die möglichen Umfrageantworten sind leider lückenhaft, deshalb kreuze ich an:

abgestimmt für: Das Thema ist mir egal.
Kommentar von 6cceef5f19fecde914bf3cb907c11747smallPhagozyt am 13. September 2009 14:07

Kann man so nicht sagen, wenn dein Stammbaum von keinen Erbkrankheiten befallen ist, ist das Risiko eine zu bekommen sogar niedriger. Durch Inzest verlieren deine Nachkommen an "Fitness", es verursacht jedoch keine Behinderungen.

Kommentar von Ad65d0c46b6732d942d609fc80ee2289smallvalentin301 am 24. September 2009 17:09

Natürlich kann man das so sagen, das weiß man doch eben nicht vorher, wenn es eine seltene Krankheit ist. Erst heute stand in der Zeitung, dass in Arabien wegen häufiger Verwandtenehen die Rate an Erbkrankheiten sehr hoch ist.


Mikrofon
beantwortet von Mikrofon am 14. Juni 2009 07:34
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eklig nicht, könnte ich mir überhaupt nicht vorstellen - aber gleich strafrechtlich machen, sehe ich auch nicht ein.

Zwischen Eltern und Kindern tritt Ansicht "Orange" in Kraft.

abgestimmt für: Ich finde es eklig, weil ... aber es sollte kein strafrechtliches Problem sein.

anonym
beantwortet von AgNeska am 15. Juni 2009 01:27
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

Quandt
beantwortet von Quandt am 15. Juni 2009 08:47
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht widerwärtig, sondern zur Produktion von Dorfdeppen geeignet!

Die Wahrscheinlichkeit das zwei rezessive Allele mit negativer Auswirkung aufeinandertreffen ist bei nahen Verwandten schlicht und ergreifend höher! ;-)

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

Whitefall
beantwortet von Whitefall am 15. Juni 2009 09:55
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Und ich finde es sehr bedenklich, dass ein freiheitlicher demokratischer Staat es erwachsenen Menschen verbietet, in gegenseitigem Einverständnis miteinander Geschlechtsverkehr zu haben.

abgestimmt für: Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung.

gini0101
beantwortet von gini0101 am 14. Juni 2009 07:36
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da es mich nicht betrifft ist es mir egal, aber wenns so is, warum leute die sich auch körperlich lieben bestrafen? sollten halt angeblich keine kinder draus entstehen, das sollte halt sicher gestellt werden. is halt in unserer kultur net normal darum gibts auch probleme.

abgestimmt für: Das Thema ist mir egal.

anonym
beantwortet von Mumm3891 am 15. Juni 2009 01:35
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

anonym
beantwortet von kgunther am 15. Juni 2009 10:41
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

BIOLOGISCH ist Inzest unbedenklich. Denn in Tierzucht und Pflanzenzucht wird sie schadlos praktiziert. Die einzige Gefahr stellen Erbkrankheiten dar, die rezessiv vererbt werden. In Inzestpopulationen (zB Israelis, Buren, Hocharistokratie) können sich daher Erbkrankheiten häufen (etwa Bluter). Genetisch bestehen Gefahren auch bei Verwandten, die nicht unter das Inzestverbot fallen.

ETHISCH ist dagegen festzustellen, daß das Inzestverbot eine beim Menschen überall streng aufrechterhaltene Norm ist. Wer dafür plädiert, sie abzuschaffen, schlägt aus der Art, wie so vieles, was man heute hört und liest, etwa Außenminister a.D. Fischer und sein Bekenntnis zu Sex mit Kindern. Inzest mit Abhängigen schädigt deren Entwicklung. Da Sex von Kindern und Jugendlichen nicht unter das Kriterium "gegenseitiges Einverständnis" fallen kann, ist Inzest mit Kindern auch nicht Thema dieser Frage.

STRAFRECHTLICH legt der Staat fest, wie er die Gesellschaft gestaltet haben will. Etwa in der Beurteilung von Eigentumsdelikten, Steuerhinterziehung und Desertion. Die Familie ist notwendige Keimzelle des Staates und grundgesetzlich geschützt. Nachwuchs ist ein primäres Interesse des Staates, daher, und weil Inzest nicht in die ethisch vertretbare Gesellschaftsordnung paßt, ist Inzest zwischen nahen Verwandten verboten.

Warum muß der Antworter Inzest "eklig" oder "widerwärtig" finden, um die Meinung ausdrücken zu können, daß das Inzestverbot aus gutem Grund auch strafrechtlich aufrechterhalten werden soll? Also kann ich bloß unter Bedenken für die erste Antwort eintreten. Inzest ist nicht widerwärtig, sondern abzulehnen.

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.
Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 15. Juni 2009 16:24

@kgunther -> BIOLOGISCH ist Inzest unbedenklich. Denn in Tierzucht und Pflanzenzucht wird sie schadlos praktiziert. So einen quatsch... In der Tierzucht und Pflanzenzucht wird das nicht schadlos praktiziert. Ein Züchter schaut einerseits auf das Blut und anderseits gibt es auch Degenerationserscheinungen die einfach übersehen oder ausgemerzt werden. Willst du das bei Menschen auch praktizieren?

Kommentar von kgunther am 15. Juni 2009 17:11

Also, Entschuldigung, der linke Kinderfummler war Cohn-Bendit, nicht sein Genosse Fischer.

Es ist falsch, bei Ausprägung rezessiver Erbkrankheiten von "Degeneration" zu sprechen. Es handelt sich um die Folge eines Gendefekts. Unser modernes Leben mit Kriegen mit "abgereichertem Uran", A-Bombentests, allgegenwärtiger Belastung mit Strahlen und anderen gentoxischen Einflüssen fördert das Auftreten von Gendefekten. Und zu Unrecht stellt man mir die Frage, wie ich denn wohl "mit einem Betroffenen umgehen" würde: gar nicht! Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, der Träger einer Erbkrankheit ist, diese nicht weiterzuvererben. Der Gesetzgeber hat jedoch die Aufgabe, gentoxische Einflüsse zu vermindern.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 16. Juni 2009 09:21

Biologisch unbedenklich? Das erzähle mal meinen rückgratverkrümmten Pulcha in meinem Aquarium. Würden da nicht ab und zu neue Männchen hineinkommen, wäre die Population schon längst ausgestorben. Und warum halten Zoos denn internationale Zuchtprogramme vor? ;-)

Kommentar von 23afa7942d250286591d3279ee634a9fsmallschino am 6. Juli 2009 21:43

Dann müssen wir bei Adam und Eva anfangen

Kommentar von Dudy1 am 24. September 2009 17:05

Wieso Israelis?

Kommentar von kgunther am 25. September 2009 12:45

Kleine Gruppen, die nur innerhalb ihres eigenen Stammes heiraten, sind eher gefährdet, daß sich Träger von negativen rezessiven Mutationen anhäufen, Ein Beispiel waren die Buren, ein anderes, oft untersuchtes, sind die Israelis.


JoeWied
beantwortet von JoeWied am 15. Juni 2009 16:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich möchte da biologisch und ethisch überhaupt nicht unterscheiden. Denk nur mal, was die biologischen/medizinischen Inzest-Degenerationen für ethische Probleme mit sich bringen. Soll man diesen Bluter oder jenen Krüppel am Tropf weiterhin am Leben erhalten oder nicht. Mal abgesehen davon, dass die natürliche Auslese schon genug ausgehebelt ist.

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

schino
beantwortet von schino am 6. Juli 2009 21:37
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich persönlich halte nichts davon,und dennoch ist jeder einzelne Mensch ein produkt von Inzest.Jeder gottesfürchtige Mensch solde damit kein Problem haben,es sei den er fällt der Bibel in den rücken.Die Bibel ist voll von solchen verbindungen um die Linie des messias zubereiten.Das Adam und Eva die eltern von uns sind stört der Kirche nicht und das es noch einmal gut ging bewiesen Noah und seine Familie.Erstaunlich das aus diesen verbindungen die ganze Menschenrasse hervor gebracht wurde.

abgestimmt für: Ich finde es eklig, weil ... aber es sollte kein strafrechtliches Problem sein.

anonym
beantwortet von MrRomanticGuy am 16. Juli 2009 07:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung oder anders gesagt: Wenn sich beide "Lieben" warum dann nicht?

Das mit dem Risiko der Behinderung ist doch nur ein vorgeschobenes Argument. Normale Pärchen dürfen nämlich auch Kinder mit Behinderungen zeugen. Es dürfen sogar Leute Kinder zeugen die eigentlich nicht für Kinder gemacht sind. Außerdem braucht sich unsere Gesellschaft gar nicht aufregen. Gibt doch Kondome und die Pille. Nicht zu vergessen Abtreibungen und Präimplantationsdiagnostik.

Übrigens entstand jede Tierart aus Inzest.

abgestimmt für: Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung.
Kommentar von TenTen am 16. Juli 2009 16:15

"Das mit dem Risiko der Behinderung ist doch nur ein vorgeschobenes Argument."
Das sehe ich auch so. Es könnte sein, dass Inzestkinder tatsächlich statistisch gesehen häufiger behindert sind als welche von nicht (bzw. weit) miteinander verwandten Eltern. Das könnte aber auch daran liegen, dass in diesen Fällen auch die Eltern schon einen psychischen oder organischen Knacks weghaben. Sollten diese dann miteinander Kinder zeugen, weil kein anderer sich auf sie einlassen möchte, wäre das eine Erklärung für die "häufig behinderte Inzestkinder".

Kommentar von MrRomanticGuy am 18. Juli 2009 10:36

"Als Reaktion auf das Urteil hat die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die eugenische Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes vom Standpunkt der Humangenetik aus kritisiert wird.[9] Eugenik bedeute „nach international übereinstimmendem Verständnis das dirigistische Bestreben nach einer – wie auch immer definierten – ‚Verbesserung‘ des kollektiven Erbgutbestandes einer Population.“ Nicht nur, dass Inzestverbindungen von Geschwistern ohnehin keinen nennenswerten Einfluss auf den Genpool einer Population haben, die, durchaus vorhandene, höhere Gefahr, dass Kinder aus solchen Beziehungen an rezessiv vererbten Krankheiten erkranken könnten, rechtfertige keinen juristischen Eingriff in die „reproduktive Freiheit“ eines Paares. Denn die Gefahr solcher Krankheiten (z. B.: Mukoviszidose oder Spinale Muskelatrophie) besteht selbstverständlich auch für Kinder nichtblutsverwandter Paare. Falls eine solche Erkrankung bereits bei einem Kind vorhanden ist, haben dessen mögliche zukünftige Geschwister ein Risiko von 25 Prozent, ebenfalls die Erbkrankheit zu bekommen. Bei manchen Krankheiten liegt dieses Risiko noch wesentlich höher. Eine Gesetzgebung aber, die in solchen Fällen einem Paar weiteren Geschlechtsverkehr verbietet, würde auf umfassende gesellschaftliche Ablehnung stoßen, und das Recht darauf, die mit einem Kinderwunsch verbundene Risikobewertung selbst vorzunehmen, zählt zum Kernbestand des Persönlichkeitsrechts.

Ob § 173 StGB mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist, wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu befinden haben. "

Kommentar von MrRomanticGuy am 18. Juli 2009 10:38

"Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer gab dabei eine abweichende Meinung ab.[8] § 173 verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es liege kein Rechtsgut vor, dessen Verletzung im Inzestfall einen Strafgrund darstellen würde. Im Fall von volljährigen, konsensuell agierenden Geschwistern sei schlichtweg nicht klar, wessen Rechte durch den Geschlechtsverkehr eingeschränkt werden sollten. Es handele sich vielmehr um eine opferlose Straftat. Eine Hauptstütze des Inzestverbots seien sogenannte „eugenische Gesichtspunkte“, also die Verhinderung von Erbkrankheiten. Hierbei sei jedoch einerseits nicht klar, wieso das Gesetz auch bei erfolgender Verhütung und sogar bei vorheriger Sterilisation Anwendung findet. Zum anderen verbiete es sich schon von Verfassungs wegen, den Schutz der Gesundheit potentieller Nachkommen zur Grundlage strafgesetzlicher Eingriffe zu machen. Das Strafrecht kenne aus guten Gründen eine Strafbarkeit des Beischlafs selbst dort nicht, wo die Wahrscheinlichkeit behinderten Nachwuchses höher ist und die erwartbaren Behinderungen massiver sind als beim Inzest. Das Inzestverbot diene nicht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, darauf habe sich noch nicht einmal der Gesetzgeber berufen. § 173 sei auch nicht geeignet, dem Schutz von Ehe und Familie zu dienen: Zu diesem Zweck sei die Vorschrift einerseits zu eng, weil sie nur den Beischlaf, nicht aber andere sexuelle Handlungen unter Strafe stellt und nicht-leibliche Geschwister nicht mit einbezieht, andererseits zu weit, weil sie Verhaltensweisen erfasse, die sich auf das Familienleben nicht (mehr) schädlich auswirken können."

Kommentar von Dudy1 am 24. September 2009 17:08

Was meinst Du mit: "Es dürfen sogar Leute Kinder zeugen die eigentlich nicht für Kinder gemacht sind."

Sind nicht alle Leute zum Kinder-machen gemacht?


anonym
beantwortet von Kenji am 26. Juli 2009 15:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in deutschland ist es verboten, aber ich denke das europäische gericht für menschenrechte wirds dann richtig stellen. meiner meinung ist es eine opferlose tat, alles andere ist durch missbrauchs gesetze usw. geregelt. Auch sollte man nicht immer davon reden das es erlaubt sein sollte usw., das hört sich ja nach einer aufforderung an. es sollte einfach NICHT verboten sein, das hört sich besser an. oder noch besser es bleibt weiterhin verboten, aber es findet keinerlei strafverfolgung statt, damit ist allen geholfen, den gegner die es verbieten wollen, und den inzest-partnern die angst vor bestrafung haben.

abgestimmt für: Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung.

ambassadorxox
beantwortet von ambassadorxox am 14. Juni 2009 07:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

deine antwortmöglichkeiten sind ehrlich gesagt scheiße. nachwuchs, der aus einem inzest-verhältnis hervor geht ist (medizinisch belegt) meist stärker krankheitsanfällig und zT körperlich und/oder geistig behindert. auf dieser grundlage basiert auch das gesetzliche verbot

abgestimmt für: Das Thema ist mir egal.
Kommentar von TenTen am 14. Juni 2009 08:31

Du meinst also, Inzest ist nicht widerwärtig, sollte aber trotzdem strafrechtlich verfolgt werden?

Kommentar von 1ec5c7d05331f80f81cd341272497506smallambassadorxox am 14. Juni 2009 13:49

was ist an sex widerwärtig? strafrechtliche verfolgung ja

Kommentar von 23afa7942d250286591d3279ee634a9fsmallschino am 6. Juli 2009 21:42

Dann ist der Mensch ansich behindert.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 14. Juni 2009 08:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es betrifft mich nicht und niemanden in meiner engeren Umgebung. Ich kann nur nicht verstehen, dass gerade die Kirche das verurteilt, wo doch gerade Adam und Eva angeblich Inzucht gezüchtet haben.

abgestimmt für: Das Thema ist mir egal.
Kommentar von TenTen am 14. Juni 2009 09:20

Inzucht gezüchtet? Geinzuchtet? :D Aber natürlich. Und danach Kain und Abel mit ihrer Mutter und so weiter... Wenn es nach Thora/Bibel/Koran ginge, gäbe es 6,8 Milliarden Blutschandekinder auf diesem Planeten.


anonym
beantwortet von Kranksaxe am 15. Juni 2009 01:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

anonym
beantwortet von Lachmal am 15. Juni 2009 01:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

anonym
beantwortet von SedMag am 15. Juni 2009 01:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

anonym
beantwortet von FrostVater58 am 15. Juni 2009 02:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

LovelyLoreley
beantwortet von LovelyLoreley am 15. Juni 2009 16:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geht gar nicht. Psychische Belastung i.d.R. für beide Seiten.

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

mitja
beantwortet von mitja am 16. Juni 2009 14:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das Kind dann oft miteiner behinderung rechnen muss

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

MUSEnthusiast
beantwortet von MUSEnthusiast am 18. Juni 2009 03:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Inzest ist widerwertig weil...es einfach grauenhaft ist. Das ist Familie und mit der Familie führt man kein Sexualleben und man hat auch keine Kinder mit der eigenen Familie. Inzestfälle wie Fritzl gehören mit lebenslänglich bestraft!

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

anonym
beantwortet von TenTen am 21. Juni 2009 16:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Danke an alle für die Antworten. :) Weil es eine Meinungsfrage war, habe ich jedem hier ein DH gegeben, auch wenn ein "Mehr muss man dazu nicht sagen" (besonders wenn es wiederholt auftritt) etwas frustrierend ist. Denn das ist eigentlich keine Meinung.

Mich selbst betrifft das Thema nicht persönlich, aber nachdem in dem großen Axel-Springer-Sensations-BILDerblatt des öfteren über Blutschande "berichtet" wurde, habe mich mal gefragt, wie normale Leute darüber denken.

Also nochmal: Dankeschön!

abgestimmt für: Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung.

schneeblume
beantwortet von schneeblume am 31. Juli 2009 03:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

außer natürlich zwischen Eltern und Kindern, da natürlich schon strafrechtliche Verfolgung usw...

abgestimmt für: Ich finde es eklig, weil ... aber es sollte kein strafrechtliches Problem sein.

anonym
beantwortet von Dudy1 am 24. September 2009 16:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aus Inzest kommen genauso gesunde Kinder raus wie bei Normalen. Alles unwissenschaftliche Gerüchte!!!

abgestimmt für: Solange der Verkehr auf gegenseitigem Einverständnis beruht, ist es in Ordnung.

anonym
beantwortet von Delilah105 am 15. Juli 2009 21:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

,weil bei Schwangerschaft das Risiko einer Behinderung erhöht ist und es unverantwortlich ist

abgestimmt für: Inzest ist widerwärtig, weil ... und sollte weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.
Kommentar von TenTen am 16. Juli 2009 16:17

Tja, das behauptet irgendwie jeder und so hört es jeder von jedem immer wieder. Das häufige Vorkommen macht diese Begründung aber noch lange nicht richtig.
Außerdem: Hallo? Euthanasie?


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.