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Ist in Mitgliedsbeiträgen Mehrwertsteuer enthalten?

gefragt von anywayanyway am 04.04.2007 um 14:17 Uhr

Genauer gesagt, im Mitgliedsbeitrag für den Journmalistenverband? Darüber gibts ja keinen Beleg...


Reply


pooky
beantwortet von pooky am 4. April 2007 17:58
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Hallo,

für die Mitgliedsbeiträge beim DJV wird keine Mehrwertsteuer erhoben, denn der Verein hat das so genannte Nebenzweckprivileg und demzufolge nach § 5 Abs.1 Nr.5 KStG steuerbefreit.

Kommentar von harry5262 am 7. April 2007 12:33

Verband und Verein sind zweierlei Paar Stiefel!

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 7. April 2007 18:16

In diesem Fall ist der Verband ein eingetragener Verein (Deutscher Journalisten-Verband e. V.)


anonym
beantwortet von harry5262 am 4. April 2007 18:03
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Sofern es sich um eine öffentlich-rechtliche juristische Person oder um einen eingetragenen Verein handelt: keine USt. Wenn eine andere Organisation USt verlangt haben Sie das Recht auf eine ordentliche Rechnung mit Details wie Rechnungsnummer- + datum Steuernummer und Umsatzsteuerausweis. Dieses Recht ist nicht aufhebbar. Rechnungsdaten können allerdings auf der Lastschrift angegeben sein.


holzloewe
beantwortet von holzloewe am 4. April 2007 18:00
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Nein gibt es nicht. Der Wert wird nicht gesteigert oder die Mitgliedschaft wird nicht weiter verkauft. Unter Umständen kannst Du den ganzen Beitrag steuerlich absetzen.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 5. April 2007 21:19

Konkret für diesen Fall: Da es sich hier um einen Berufsverband handelt, sind die Beiträge entsprechend steuerlich absetzbar.

Kommentar von harry5262 am 7. April 2007 12:31

Die Wertsteigerung oder der Weiterverkauf ist nicht das Kriterium für die Umsatzsteuer (s. Endverbraucher).


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