anyway am 04.04.2007 um 14:17 Uhr
Genauer gesagt, im Mitgliedsbeitrag für den Journmalistenverband? Darüber gibts ja keinen Beleg...

Hallo,
für die Mitgliedsbeiträge beim DJV wird keine Mehrwertsteuer erhoben, denn der Verein hat das so genannte Nebenzweckprivileg und demzufolge nach § 5 Abs.1 Nr.5 KStG steuerbefreit.
Sofern es sich um eine öffentlich-rechtliche juristische Person oder um einen eingetragenen Verein handelt: keine USt. Wenn eine andere Organisation USt verlangt haben Sie das Recht auf eine ordentliche Rechnung mit Details wie Rechnungsnummer- + datum Steuernummer und Umsatzsteuerausweis. Dieses Recht ist nicht aufhebbar. Rechnungsdaten können allerdings auf der Lastschrift angegeben sein.

Nein gibt es nicht. Der Wert wird nicht gesteigert oder die Mitgliedschaft wird nicht weiter verkauft. Unter Umständen kannst Du den ganzen Beitrag steuerlich absetzen.
pooky am 5. April 2007 21:19 Konkret für diesen Fall: Da es sich hier um einen Berufsverband handelt, sind die Beiträge entsprechend steuerlich absetzbar.
Die Wertsteigerung oder der Weiterverkauf ist nicht das Kriterium für die Umsatzsteuer (s. Endverbraucher).
Verband und Verein sind zweierlei Paar Stiefel!
In diesem Fall ist der Verband ein eingetragener Verein (Deutscher Journalisten-Verband e. V.)