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Ist in der Höhe des Bewilligungsbescheides bereits die Miete enthalten

gefragt von osibsa am 16.04.2008 um 15:07 Uhr

Ich habe heute meinen Bewilligungsbescheid bekommen. Ich denke wenn man 347,00 € bekommt dann muß man davon die Miete und Heizung nicht auch noch bezahlen, oder? Soll das heißen dass ich von diesen bischen alles bestreiten soll? Denke ich da falsch? Ich brauche eine ordentliche Antwort. Uwe


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. April 2008 15:09
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zusätzlich zu den 347 Euro kommen dann noch die Kosten für die angemessene Wohnung..


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 16. April 2008 15:09
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Hier ist es so, Du kriegst von der Arge und vom Sozialamt einen Bescheid, also müsstest Du noch etwas bekommen, wenn Du sonst kein Einkommen hast


Thyra
beantwortet von Thyra am 16. April 2008 15:10
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nein die 347€ sind für dich. du musst davon nur strom bezahlen. die miete wird vom amt übernommen, aber das muss acuh auf den bewilligungsbescheid drauf stehen. ansonsten geh zum jobcenter und klär das nochmal ab.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. April 2008 15:10
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In den 347,- € ALG-2 ist die Miete nicht enthalten. Die bekommst Du dazu, wenn die Miethöhe und der Wohnraum angemessen sind und du dies ordentlich beantragt hattest.


Berserker
beantwortet von Berserker am 16. April 2008 15:18
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Schau Dir mal Deinen Berechnungsbogen an. 347€ sind Regelsatz ( zum Leben ). Wenn Du bei der Antragstellung vergessen hast Miete, Heizung uä. anzugeben, wird es auch nicht angerechnet. Also Widerspruch.







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