Amok007 am 08.12.2007 um 17:50 Uhr
Oder besser nicht essen?Riecht normal!




Nur ganz heiß essen,sonst werden die Bakterien wieder lebendig.
regideur am 9. Dezember 2007 09:25 Sorry, aber Majo erwärmen geht gar nicht!

Ich finde er hat es verdient!



kommt drauf an wie lange er schon drüber ist! bei fisch würde ich aber eher vorsichtig sein!

Du kannst das. Ich nicht.
sender am 8. Dezember 2007 17:57 Ernsthaft: schmeiß es weg.

Fisch weg , Majonaise für Pommes aufheben !!
sender am 8. Dezember 2007 17:57 grööööhl
Shira am 8. Dezember 2007 18:00 Die pommes würde ich dann aber nicht mehr essen!
kleineLP am 8. Dezember 2007 18:04 stimmt ... nie mehr ...nie wieder gröhl
Amok007 am 8. Dezember 2007 18:03 Also aus dieser Perspektive,hab ich das noch nicht betrachtet.Dh


Normalerweise ist es ein MINDEST-Haltbarkeitsdatum, aber bei Mayo würde ich auf nummer Sicher gehen, sonst droht schnell eine Lebensmittelvergiftung. Denn der Geruch muß nicht immer ein Anzeichen für etwas Verdorbenes sein.
P.S. Lebensmittel gehören grundsätzlich nicht ins Klo!!!

Essen kann man alles, nur mancher verträgt es nicht. Und ich würde es auch nicht essen!
Tolle Logik, Du würdest es nicht mehr essen, aber Amok007 soll es noch tun, Du möchtest er/sie wohl von GF weg haben!

Wie lange drüber??? Ein Tag, eine Woche... oder züchtest du in deinem Kühlschrank neue Lebensformen? Bei mehr wie eine Woche drüber werde ich mißtrauisch...

wenn du die verpackung wenige stunden vor dem verzehr in den auf die heizung legst,gar kein problem.

warte doch lieber bis Montag .. am WE ins Krankenhaus zu müssen .. ist nicht so prikelnd.. Man könnte noch vielleicht daraus die Fischraviolli machen , gekocht werden die ja ...
... ich denke niemand möchte danach Deine Fragen zu Magen-und Darminhalt lesen.
Das aufgedruckte Verfallsdatum soll die Mindesthaltbarkeitszeit angeben. Es muß nicht zwingend sein, daß das um 00 Uhr am nächsten Tag schlecht ist. Wenn es nicht übel riecht oder ranzig aussieht und sonst keine schlechten Feststellungen sind, kann man es noch essen. Heißmachen, wenn es übel riecht hilft nicht, denn das Gift, welches die Bakterien produzieren, wird dadurch nicht zerstört!

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist keine DEAD LINE, sondern beschreibt den Garantiezeitraum des Herstellers. Insbesondere bei Fisch und insbesondere nach Überschreiten des MHD sollte man also mit Auge, Nase und Mund besonders aufmerksam dabei sein. Aber Panik ist nun wirklich nicht angesagt.
Aber Aufmerksamkeit ist immer gefordert: Wurde (wenn Kühlung erforderlich ist) die Kühlkette bei Transport, Anlieferung und Einräumen zu lange unterbrochen, so kann ein Nahrungsmittel schon weit vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit ungenießbar, ja gesundheitsgefährdend sein. Ist eine Verpackung defekt (Deckel nicht dicht, Folie beschädigt etc.) so kann dasselbe in kürzester Frist eintreten.