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Ist Heizkostenerfassung über Verbrauchsmesser am Heizkörper exakt?

gefragt von eisbaer2010 am 03.03.2007 um 11:57 Uhr

Die Verbrauchsmesser am Heizkörper (zB Minotherm II) erfassen den Ölverbrauch indirekt durch die Verdunstung im Röhrchen. Was ist wenn der Heizkörper zur Hälfte kalt ist (weil Luft drin ist), das Röhrchen aber im warmen Teil angebracht ist? Hängt die Verdunstung vom Kontakt zum Heizkörper ab oder von der Temperatur im Zimmer?


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albatros
beantwortet von albatros am 3. März 2007 17:07
2x
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hallo eisbaer 2010, die an deinen heizkörpern angebrachten verdunstungsröhrchen (sog. heizkostenverteiler) messen nicht den ölverbrauch. dieser geht zwar in die gesamtheizkosten ein, aber zu den heizkosten gehören nicht nur die brennstoffkosten, auch andere kosten, die mit der heizungsanlage im zusammenhang stehen, zb. wartungskosten, betriebsstrom, kosten der verbrauchserfassung, miete bzw. wartung der heizkostenverteiler etc.. also, es erfolgt eine verbrauchserfassung der verbrauchten energiemenge nach einem bestimmten maßstab. die berechnung erfolgt unter berücksichtigung eines umrechnungsfaktors der in einer din festgelegt ist. die heizkostenverteiler müssen an allen heizkörpern in der gleichen höhe und seitlich gesehen in der mitte installiert sein und es darf in einem mietobjekt auch nur eine art von hkv verwendet werden, also entw. verdunstungsprinzip oder digitale messung. letztere ist exakt und misst ausschließlich am heizkörper durch kontakt (punktschweißung). bei den vdr wirkt sich auch die raumtemperatur aus, so wird im sommer bei hohen temperaturen wie in deiner dachwohnung durchaus denkbar, ein verbrauch gemessen, der defakto nicht existiert. rein theoretisch spielt das aber keine rolle, da es wieder rein theoretisch bei allen anderen mietern ebenso ist, was aber praktisch durch die unterschiedliche lage der wohnungen im haus nicht so ist. das sind aber zulässige toleranzen, gegen die man nichts machen kann. es ist auch nicht möglich, vom vermieter zu fordern, die hkv gegen die hkv mit digitaler messung zu ersetzen. die wärmemessungen werden von dienstleister angeboten und durchgeführt (zb. vista). diese vermieten dann die erfassungsgeräte an die vermieter, wodurch kosten entstehen, die an die mieter im rahmen der heizkostenabrechnung weitergereicht werden. ebenso die kosten der verbrauchserfassung, sogar die benachrichtigung der mieter über den termin der ablesung lässt man sich gut bezahlen. die verdunstungsröhrchen sind billiger als die digitalen geräte, deshalb wird wohl dein vermieter diese gewählt haben, haben aber wie erwähnt nachteile in der exaktheit und gerechtigkeit. nun zur luft im heizkörper. gelegentliches entlüften, ein zwei mal max. im jahr ist ja normal, aber wie du schilderst, fast täglich, das ist ein echter mangel an der heizungsanlage und damit an der mietsache, was m. e. durchaus zu einer mietminderung berechtigen dürfte. da wäre die mitgliedschaft in einem mieterverein sich gut. bei soviel luft müsten ja auch noch u.u. geräusche entstehen. auf alle fälle funktioniert die anlage nicht richtig. es ist verm.irgendwo ein leck, durch welches ständig luft einströmt. das volumen im system ist aber begrenzt. ich vermute demzufolge, dass es einleck gibt, durch welches das medium wasser entweicht, mit der folge, dass ständig nachgefüllt werden muss und dann ein wasser-luft-gemisch nachströmt. anders kann ich es mir nicht erklären. das geht alles automatisch. es müsste also untersucht werden, wo diese leckagen sind. wenn diese abgedichtet wurden, dürfte das problem nicht mehr auftreten. nun noch zur beheizung bei nacht und abwesenheit. auf keinen fall dauerlüften bzw. nullstellung. ich stelle meine thermostatventile so ein, dass gerade so der heizkörper oben warm ist, aber dort, wo der hkv ist, noch kalt bleibt. müsstest du ausprobieren. da sparst du echt geld. hoffe, dir etwas geholfen zu haben. setze den vermieter nochmals schriftlich und beweisbar (einwurfeinschreiben) über den mangel in kenntnis, setze ihm eine frist zur beseitigung, etwa zwei wochen, und kündige ihm an, dass du die miete um 5 - 10 % mindern wirst, wenn er den mangel nicht abstellt. evtl- mit zurückbahaltungsrecht kombinieren. die mietminderung kann dann auch rückwirkend erfolgen, ab dem zeitpunkt, seit dem der mangel vorliegt. die mitminderung wird nicht beantragt und nicht genehmigt, sie tritt kraft gesetz ein. noch ein hinweis: auf grund der derzeiigen gegebenheiten (luftim system) kann nicht richtig gemessen werden, das wäre defakto so zu werten, dass keine hkv installiert sind und demzufolge 15% von den heizkosten zu deinen gunsten abzuziehen sind. das halte ich zumindest überlegenswert. auch hier wäre die unterstützung durch einen mieterverein sinnvoll, was aber eine mitgliedschaft in diesem voraussetzt.

Kommentar von eisbaer2010 am 4. März 2007 01:13

Hallo Albatros. Das war wirklich umfang- und hilfreich. Vielen Dank für all die Info. Wie du sagst: Die Anbringung der hkv ist überall gleich, aber durch die Dachwohnung und dadurch, dass hier oben am meisten Luft i. Heizkörper ist, macht es doch einen Unterschied. Ich wusste auch nicht, dass die digitalen hkv diese nachteile nicht haben. Grüsse


dirkpeeters
beantwortet von dirkpeeters am 3. März 2007 11:59
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als erstes mal heizkörper entlüften - geht ganz schnell und einfach!

Kommentar von eisbaer2010 am 3. März 2007 13:13

Ja stimmt, aber es muss bei mir täglich entlüftet werden, auch tagsüber wenn niemand da ist.

Kommentar von 28f83545f415ec18623bc1224382244bsmalldirkpeeters am 3. März 2007 14:07

einfach mal nen installateur beauftragen ;-)

Kommentar von eisbaer2010 am 3. März 2007 15:32

Der Installateur war schon da. Nach 2-3 Tagen gleiches Spiel.


opitz
beantwortet von opitz am 3. März 2007 12:00
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In der Regel werden nur 50% der Heizkosten über den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet und 50% werden pauschal auf die Quadratmeterzahl der Wohnungen umgelegt. Die Genauigkeit der Röhrchen wird von jedem Gericht in Deutschland als ausreichend anerkannt.

Wenn in der Heizung Luft ist, muss die raus, weil sonst die Heizleistung für die Katz ist!

Kommentar von eisbaer2010 am 3. März 2007 13:12

Ist bei uns auch so. Aber die 50% verbrauchsabhängigen werden über das Röhrchen ermittelt. Bei der gerichtlichen Anerkennung ist aber unterstellt, dass der Heizkörper gleichmässig über die Länge erwärmt. Wenn er es nicht tut ist es natürlich Sache des Bewohners, aber ist bei halber Heizleistung die Verdunstung gleich hoch?


anonym
beantwortet von 1viktori am 3. März 2007 12:05
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Die Messung hängt von der Temp. im Heizkörper ab, mitentscheiden ist jedoch auch die Umgebugstemperatur. Eigentlich sollte es umgekehrt sein, aber Röhrchen sind nun mal nicht so exact. Deshalb - Heizkörper entlüften, sonst verfälscht sich das Ergebnis!

Kommentar von eisbaer2010 am 3. März 2007 13:04

Danke. Weisst du wieviel ungefähr von der Temp.im Heizkörper abhängt? Bei mir ist nämlich täglich neue Luft im Heizkörper


altmuenster
beantwortet von altmuenster am 3. März 2007 12:23
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Wenn durch andere Energiequellen geheitzt wird, im Sommer, durch Sonne auf der Südseite oder Kaminofen - Kachelofen. Gemessen wird eigentlich die Raumtemperatur und nicht nur die Heizkörpertemperatur. Natürlich spielt die Energieeffizienz des Heizkörpers eine Rolle.




Kommentar von eisbaer2010 am 3. März 2007 13:06

Danke. Weisst du zu welchem Anteil ungefähr die Heizkörpertemp. zur Messung beiträgt? Die Luft i.Heizkörper bildet sich bei mir täglich neu, dh die Effizienz des H-körpers ist sehr schlecht


anonym
beantwortet von ilorch am 3. März 2007 13:10
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Die Messung mit Verdunsterröhrchen ist sehr ungenau, mitentscheidend ist die Umbegungstemperatur. Wir bewohnten eine Wohnung im Dachgeschoß, 2 Personen - ein mal pro Monat waren wir ca. eine Woche da - die Heizkostenabrechnung war höher als die unserer Nachbarn , 4 Personen, die aber immer die Wohnung nutzten. Unser Heizungsfachmann riet uns, immer ein Fenster gekippt zu lassen, so daß die warme Luft auch während unserer Abwesenheit entweichen kann. Auf jeden Fall sollten sie den Heizkörper entlüften!

Kommentar von eisbaer2010 am 3. März 2007 13:47

Danke. Wir wohnen auch im Dachgeschoss.

Kommentar von C8fa8e7e3918dd09ebe0b6520e8e0550smallkrucker am 3. März 2007 14:27

Wie wärs damit: Die Heizkörper abstellen, damit sie fast keine warme Luft erzeugen? Meine Tante hat durch die 'Fensterschlitzmethode' einen durch Frost gesprengten Heizkörper mit Folgeschäden verursacht.


krucker
beantwortet von krucker am 3. März 2007 14:24
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Ich las von den unmöglichsten Manipulationsversuchen: Meßgerät mit Stanniol umwickeln, so oft es geht kalte Lappen drauflegen, Isolierschaum drumherumsprühen, die Höhe verschieben, mit Ventilator anpusten, die Austrittsöffnung verstopfen, ... Sehen Sie: Manche Methoden sind in ihrer Wirkung widersprüchlich und ob sie überhaupt wirken, will ich hier nicht diskutieren. Von den Ablesefirmen werden Sie keine Auskunft erhalten. Dass die Messungen nicht hundertprozentig sind, beweist die 50:50 Berechnung. Vor Gericht hat, meines Wissens nach, noch keiner eine grobe Ungerechtigkeit des Messverfahrens nachweisen können. Es gibt halt kein besseres.

Kommentar von eisbaer2010 am 3. März 2007 15:26

Danke sehr.


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