Ein Kumpel von mir spricht plötzlich von Heirat, weil er seine Freundin liebt und eh mit ihr zusammen wohnt, dann könnte er auch die steuerlichen Vorteile mitnehmen. Hat das heiraten denn immer steuerliche Vorteile?

es ist schon ein großer Unterschied ob du in Steuerklasse ! oder 3 - 5 eingestuft bist..man merkt es deutlich am Netto
Mehr Steuern als berufstätige Single zahlt niemand. Das lohnt sich.
die höhe der einkommen spielt eine entscheidende rolle.
trotz veranlagung nach splittingtabelle, muss bei gutverdienern keine bessere rückzahlung an steuern entstehen, nur weil sie verheiratet sind.
verdienst du gut und deine zukünftige auch, bringt es keinen vorteil.
verdienst du gut und sie nicht, dann kann es sich lohnen.

Kommt darauf an, wie die Verdienste der beiden sind und für welche Steuerklassen man sich entscheidet. Aber das sollte nicht der Grund zum Heiraten sein!!!
antola61 am 14. Mai 2008 22:37 ... siehe oben!!

Wenn einer der Beteiligten deutlich mehr verdient, auf jeden Fall. Allerdings steht dem ein erhebliches Kostenrisiko gegenüber.

Nicht unbedingt, Steuerklasse I und IV sind identisch. Deswegen bleibt es bei fast ähnlichen Einkommen gleich. Aber ich würde auch nicht unbedingt nur wegen der Steuerklasse heiraten.
Wolfi0410 am 12. Mai 2008 22:11 Aber die Splittingtabelle wird herangezogen und einen Freibetrag als Ehepaar gibt es auch.
Es gibt keinen extra Freibetrag für Ehepaare. Jeder hat seinen Grundfreibetrag. Solange man fast identisch verdient, wirkt sich eine Heirat steuerlich kaum aus.

Es hat "steuerliche" Vorteile....aber anschließend ist der Euro wahrscheinlich nur noch 50 Cent wert ;-)
steuerlich gesehen: JA
von der Liebe gesehen - können wir hier keine Antwort geben :-)
Ja. Es ist immer ein steuerlicher Vorteil. Die Eheleute werden gemeinsam veranlagt und ihre gemeinsame Steuerlast aus der sog. Splittingtabelle entnommen. Der steuerliche Vorteil ist am größten, wenn nur einer der Eheleute erwerbstätig ist. Besonders interessant ist es jeweils zum Jahresende. Denn selbst wenn du erst am 31.12. heiratest wirst du für das gesamte Jahr gemeinsam veranlagt.
Tausche ! gegen 1. Sonst hast Du recht und gibt nen Daumen.
danke..du hast ja so recht :-)
nein, das ist so nicht richtig! Steuerklasse III und V, oder Steuerklasse IV und IV macht keinen Unterschied. Du hast nur im 1. Fall monatlich mehr , weil der III er weniger Steuern zahlt. Kann aber durchaus sein, daß man bei der Steuererklärung dann nachzahlt. Also: die Steuerklasse darf niemanden besser stellen!! Aber die Zusammenveranlagung bei Verheirateten bringt's!!