Bekannte haben in der Schweiz vor einem dortigen Notar einen Grundstücksübertragungsvertrag geschlossen, die Kosten waren dort um einiges niedriger als hier. Ist der Vertrag denn hier jetzt gültig und was müssen sie hier noch tun?
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Ganz eindeutig nein, da hätten sich die Betroffenen besser mal vorher erkundigt. Die deutschen Grundbuchämter erkennen einen vor einem Schweizer Notar geschlossenen Grundstücksübertragungsvertrag bisher hier nicht an, EU-Recht hin, EU-Recht her, die stellen sich da auf sturr. Der Grundstücksübertragungsvertrag erlangt aber nur dann Gültigkeit, wenn er im deutschen Grundbuch auch eingetragen wird.

Für den Vertragsschluss selbst mag der Schweizer Notar gut gebug sein, aber für die Einlassung - falls sich das besagte Grundstück in Deutschland befindet - ins Grundbuch. Das kann wohl im ungünstigsten Fall Probleme ergeben! Liegt jedoch das Grundstück in der Schweiz, so durfte alles in Butter sen!
Die Schweiz gehört nicht zur EU.
aber die arbeiten dran :-)
Das ist mir neu. Gut, bin nur noch halber Schweizer nach so lang Griechenland. Im Ernst, die Konservativen machen viel Wind dagegen.
deshalb kam der Smiley am Ende