gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

32 

Ist Grundstücksvertrag zw. deutschen Ehepartnern, der vor schweizer Notar geschlossen wurde, gültig?

gefragt von paulinaundco am 07.08.2007 um 18:48 Uhr

Bekannte haben in der Schweiz vor einem dortigen Notar einen Grundstücksübertragungsvertrag geschlossen, die Kosten waren dort um einiges niedriger als hier. Ist der Vertrag denn hier jetzt gültig und was müssen sie hier noch tun?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (12143)
Grundstücksvertrag in Schweiz (1)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von susanne4321 am 7. August 2007 18:55
0x
Thumb_up

Ganz eindeutig nein, da hätten sich die Betroffenen besser mal vorher erkundigt. Die deutschen Grundbuchämter erkennen einen vor einem Schweizer Notar geschlossenen Grundstücksübertragungsvertrag bisher hier nicht an, EU-Recht hin, EU-Recht her, die stellen sich da auf sturr. Der Grundstücksübertragungsvertrag erlangt aber nur dann Gültigkeit, wenn er im deutschen Grundbuch auch eingetragen wird.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 7. August 2007 19:00

Die Schweiz gehört nicht zur EU.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 7. August 2007 19:17

aber die arbeiten dran :-)

Kommentar von Bruno am 7. August 2007 19:20

Das ist mir neu. Gut, bin nur noch halber Schweizer nach so lang Griechenland. Im Ernst, die Konservativen machen viel Wind dagegen.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 7. August 2007 19:29

deshalb kam der Smiley am Ende


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. August 2007 19:22
0x
Thumb_up

Für den Vertragsschluss selbst mag der Schweizer Notar gut gebug sein, aber für die Einlassung - falls sich das besagte Grundstück in Deutschland befindet - ins Grundbuch. Das kann wohl im ungünstigsten Fall Probleme ergeben! Liegt jedoch das Grundstück in der Schweiz, so durfte alles in Butter sen!




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.