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Ist Grundsteuer auf alle Mieter umzulegen oder wovon hängt das ab

gefragt von fuxis am 05.12.2008 um 12:26 Uhr

Kurzes Problem: Ich zahle die Grundsteuer anteilig für meine (jetzt nicht mehr aktuelle) Wohnung laut Nebenkostenabrechung 2007. Ein anderer Vermieter hat in der Abrechnung die Summe 0,00 stehen? die abrechnungen der anderen 40 Parteien kenn ich nicht. Die Abrechnung erfolgt durch eine Verwaltung. Habe dies erst bemerkt nachdem ich schon die Abrechnung beglichen hab (ist jetzt ca. 5Wo her). kann ich trotzdem noch dagegen vor gehen ? wenn ja wie, wenn sich die verwaltung weigert dies aufzuklären (ich kenn den verwalter nur zu gut !!!!)

danke für die hilfe


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ibicks
beantwortet von ibicks am 5. Dezember 2008 12:28
1x
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soviel ich weiß, wird grundsteuer nicht auf die miete umgelegt

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 5. Dezember 2008 12:29

Selbstverständlich wird das unter "Nebenkosten" für alle Mieter umgelegt.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 5. Dezember 2008 12:32
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Grundsteuer kann, wenn es im Mietvertrag erwähnt wird, als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

In der Betriebskostenabrechnung muss der Umlageschlüssel genannt werden. Also wenn z. B. nach Quadratmetern umgerechnet wird, muss dort die Gesamtquadratmeterzahl stehen und die Quadratmeterzahl der gemieteten Wohnung.

Man kann auch die Abrechnungsunterlagen beim Vermieter einsehen und gegen Kostenerstattung Kopien machen.


Schoenvonhinten
beantwortet von Schoenvonhinten am 5. Dezember 2008 12:33
1x
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Anteilig auf alle Mieter.


anonym
beantwortet von Auskunft am 5. Dezember 2008 12:55
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Unter bestimmten Umständen kann die Grundsteuer vom Amt erlassen werden.

Vielleicht steht aus diesem Grund bei dem anderen Vermieter die Summe 0,00.


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