Nordwikinger am 16.03.2008 um 16:08 Uhr
Gibt es Grundsicherung nur im Rentenalter oder worin liegt der Unterschied der zwei staatlichen Unterstützungen?
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es gibt die grundsicherung im alter und die grundsicherung bei vorübergehender oder dauernder erwerbsunfähugkeit.
sozialhilfe, in dem sinne wie früher, gibt es nicht mehr.

Die ARGE zahlt die Grundsicherung an Menschen, die wenigstens 3 Stunden am Tag arbeiten können und natürlich, bedürftig nach dem Gesetz, sind. In die Sozialhilfe fallen alle anderen Menschen.

Grundsicherung wie ich das verstanden habe ist eine Modellkombination aus alter Sozialhilfe und Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) bei nicht vorhandener Rentenversicherung . Sie wird wohl ebenfalls bei zu geringen oder nicht vorhandenen Rentenanspüchen als Ergänzung gezahlt. Im Gegensatz zum ALG2 welches Bundesmitteln gezahlt wird, wird Grundsicherung aus Landesmitteln bestritten.

Grundsicherung gibt es für Personen, die voll Erwerbsgemindert sind (also unter 3 Stunden arbeitsfähig pro Tag) und keine Rente erhalten sowie für Personen, die eine Rente erhalten, deren Höhe aber nicht die Höhe des ALGII-Regelsatzes erreicht. Die Berechnungs- sowie die Auszahlungsmodalitäten sind die gleichen wie bei HartzIV/ALGII, wobei es aber bei der Grundsicherung keinerlei Freibeträge bei Einkommen aus Nebenjobs gibt. Hier müssen von jedem hinzuverdienten Euro 66,6 Cent an das Sozialamt abgegeben werden.
Grundsicherung wird vom Sozialamt bezahlt, ist also eine Art Sozialhilfe
woher weißt du das alles? DH