Ich weiß, die frage stellte ich bereits, doch hoffe ich immer noch auf eine antwort

grüner star ist ja im endeffekt nur der augenüberdruck, der ja behandelbar ist.
das ist aber eine akute erkrankung, die du mit sicherheit im moment nicht hast sondern mal gehabt hast.
wenn durch den grünen star bereits ein sehverlust (netzhautschädigung) eingetreten ist, siehts schon anders aus.
glaub aber kaum, dass das genau definiert ist, sondern die ärzte werden das individuell einschätzen und entscheiden.
Genauere Informationen findest Du in "Anlage 3, GNr 26: Tiefere Augenabschnitte" der ZDv 46/1 unter
http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html
Ja, da das eine Augenkrankheit ist. Diese Form der Augenerkrankung kann zwar opperiert werden, aber es gibt keine Garantie, dass du danach gesund bist. Denn sie zieht noch Folgeerkrankungen wie Diabetes mellitus und/ oder Durchblutungssöreungen des Augeninnendrucks. Wenn das bei dir chronisch ist, hast du bei der Bundeswehr keine Chanche. Denn je weiter die Krankheit vortgeschritten ist, desto höher ist die Gefahr auf Erblindung.
--> Quelle: Wörterbuch der Medizin; DRK
mimimimimimimi am 3. November 2009 13:32 läuft anders:
glaukom selbst ist eine folgeerkrankung von diabetes und durchblutungsstörungen.
Ich denke, das kommt ganz darauf an, ob du durch das Glaukom schon eingeschränkt bist oder nicht. Wenn du schon den Tunnelblick hast, dann ist es sicherlich ein Grund zum Ausmustern. Wenn du aber nur den Star hast, ohne dass du dadurch eingeschränkt bist (z.B. weil du durch Medikamente gut eingestellt bist), eher nicht. Würde beim behandelnden Augenarzt oder beim Musterungsarzt/Kreiswehrersatzamt mal nachfragen.
liegt daran wie weit fortgeschritten. Zur OP können sie dich nicht zwingen.
Deine Sicht ist eingeschränkt, das ist ein Grund. Aber auch heute kann er operiert werden und dann wäre man wieder tauglich (wahrscheinlich)