Frage von bernhardi 27.02.2008

Ist Glücksspiel, z.B. Poker, unter Freunden erlaubt?

  • Antwort von tradaix 27.02.2008
    12 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    § 284 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

    (1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmässig veranstaltet werden.

    (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

    gewerbsmässig oder

    als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 285 StGB - Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

    Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

  • Antwort von andreas48 27.02.2008
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    da du ja von Früh bis Spät und auf allen möglichen Kanälen in Funk und Fernsehen, sowie in der Tagespresse und an den Außenplaketen lesen, sehen oder hören kannst, dass Pokern das absolute IN ist und das Total-GO, dann kann es einfach nicht illegal sein..

  • Antwort von vlaruu 27.02.2008
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ja, jeder darf ja auch loto spilen.

  • Antwort von HelmutRn 27.02.2008
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Solange Du zu Hause mit Freunden pokerst, ist das nicht verboten. Nur darfst Du nicht öffentlich um größere Beträge spielen!

  • Antwort von Tippse 27.02.2008
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, warum? Solange es im Freundeskreis bleibt und man nicht eine illegale Spielhölle betreibt, ist es egal! Außerdem - wo kein Kläger da kein Richter!

  • Antwort von Indy72 27.02.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Spielen ist nicht verboten, aber das illegale Zocken um ernstzunehmende Geldbeträge.

  • Antwort von mary132005 11.10.2011

    § 284 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

    HIer sich diesen Paragraph durchliest wird bemerken, dass ausschließlich von "öffentlichen" glücksspiel die Rede ist ;)

    Das heißt auf einer privaten Feier oder einem privaten Treffen ist es vollkommen in Ordnung, solange man mit den Gästen und dem Einsatz nicht übertreibt!

  • Antwort von mary132005 11.10.2011

    § 284 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

    HIer sich diesen Paragraph durchliest wird bemerken, dass ausschließlich von "öffentlichen" glücksspiel die Rede ist ;)

    Das heißt auf einer privaten Feier oder einem privaten Treffen ist es vollkommen in Ordnung, solange man mit den Gästen und dem Einsatz nicht übertreibt!

  • Antwort von RBMannheim 27.02.2008

    Pokern kann man soviel man will, solange es nicht um Geld geht! Nimmt man halt diese tollen bunten Jetons! Dann ist das schon O.K. (wenn man hinterher nicht die Jetons gegen Geld aufrechnet!).

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