Ich will einen Artikel umtauschen, der innerhalb der Garantie (nicht Gewährleistung) kaputt gegangen ist, ich finde aber den Garantieschein nicht mehr. Kann ich den Artikel trotzdem, mit dem Bon, umtauschen oder braucht man unbedingt den Garantienachweis?

Der Bon genügt als Nachweis, wann und wo Du es gekauft hast!

Du kannst mit dem Bon reklamieren, auf diesem steht das Verkaufsdatum, den Garantieschein brauchst Du nicht.

Kommt darauf an, wer die Garantie gibt, der Händler oder der Hersteller. Beim Händler dürfte es keine Probleme geben, wenn der Kassenzettel da ist und diese Garantie üblicher weise gegeben wird. Ansonsten ist eigentlich der ausgefüllte bzw. abgestempelte Garantieschein Bedingung. Normalerweise muss man dann das Produkt einsenden. Ich würde es aber trotzdem erstmal beim Händler probieren.
Ein Händler gibt keine Garantie, nur der Hersteller/Importeur kennt seine Ware und garantiert dafür.
Der Händler ist aber mit der gesetzlichen Gewährleistung in der Pflicht.
Waschbaer am 14. Januar 2008 23:40 Aber selbstverständlich kann auch der Händler eine Garantie geben und nicht nur der Hersteller.
pooky am 15. Januar 2008 06:54 @Regenmacher: Waschbaer hat recht, es gibt, wenn auch nur wenige, Händler, die die gesetzliche Gewährleistung mit einer eigenen Garantie verlängern. Ich habe zum Beispiel kürzlich eine Videokamera bei einem Händler gekauft, der für fast alle seine Waren (Akkus zum Beispiel ausgenommen) freiwillig drei Jahre Garantie gibt.

lt. Rechtssprechung ist zwar der Kaufbeleg der allerbeste Nachweiß, aber wenn du einen Zeugen hast, der bestätigt, daß du diesen Artikel in diesem Laden gekauft hast, dann sind deine Ansprüche auch rechtmäßig.. ob allerdings der Artikel umgetauscht wird bzw. repariert wird ist dabei völlig außen vor..
Bei mir hats auch mit dem Bon geklappt, hat aber lange gedauert und war sehr ärgerlich... kommt glaub ich echt drauf an wo man kauft.

Wenn Du den Bon noch hast, kannst Du auf den Garantieschein verzichten. Aus dem Bon ergeben sich ja alle garantierelevanten Daten.
mit dem kassenbon hab ich immer noch die besten erfahrungen gemacht.

Gewährleistungs- und Garantieansprüche können mit dem Kassenbon geltend gemacht werden, die Garantiekarte ist ein "add on", damit der Käufer die zusätzliche Garantieleistungen sehen kann.
Aber der Bon belegt ja im Grunde nicht, dass der Artikel auch eine Garantie hat. Wenn ich z.B. ein Gerät mit 5 Jahren Garantie reklamieren will, muss ich dann nicht erstmal belegen, dass die Garantie überhaupt existiert?
das weiß der Laden, denke ich!