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Ist für eine Reklamation im Garantiefall der Garantiezettel nötig?

gefragt von Sumpfantilope am 14.01.2008 um 18:00 Uhr

Ich will einen Artikel umtauschen, der innerhalb der Garantie (nicht Gewährleistung) kaputt gegangen ist, ich finde aber den Garantieschein nicht mehr. Kann ich den Artikel trotzdem, mit dem Bon, umtauschen oder braucht man unbedingt den Garantienachweis?


Reply


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 14. Januar 2008 18:06
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Der Bon genügt als Nachweis, wann und wo Du es gekauft hast!

Kommentar von Sumpfantilope am 14. Januar 2008 18:43

Aber der Bon belegt ja im Grunde nicht, dass der Artikel auch eine Garantie hat. Wenn ich z.B. ein Gerät mit 5 Jahren Garantie reklamieren will, muss ich dann nicht erstmal belegen, dass die Garantie überhaupt existiert?

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 14. Januar 2008 18:54

das weiß der Laden, denke ich!


Frohnatur
beantwortet von Frohnatur am 14. Januar 2008 18:06
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Du kannst mit dem Bon reklamieren, auf diesem steht das Verkaufsdatum, den Garantieschein brauchst Du nicht.


Waschbaer
beantwortet von Waschbaer am 14. Januar 2008 18:59
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Kommt darauf an, wer die Garantie gibt, der Händler oder der Hersteller. Beim Händler dürfte es keine Probleme geben, wenn der Kassenzettel da ist und diese Garantie üblicher weise gegeben wird. Ansonsten ist eigentlich der ausgefüllte bzw. abgestempelte Garantieschein Bedingung. Normalerweise muss man dann das Produkt einsenden. Ich würde es aber trotzdem erstmal beim Händler probieren.

Kommentar von Regenmacher am 14. Januar 2008 19:47

Ein Händler gibt keine Garantie, nur der Hersteller/Importeur kennt seine Ware und garantiert dafür.

Der Händler ist aber mit der gesetzlichen Gewährleistung in der Pflicht.

Kommentar von 6c000688245c631414e78e497681af47smallWaschbaer am 14. Januar 2008 23:40

Aber selbstverständlich kann auch der Händler eine Garantie geben und nicht nur der Hersteller.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 15. Januar 2008 06:54

@Regenmacher: Waschbaer hat recht, es gibt, wenn auch nur wenige, Händler, die die gesetzliche Gewährleistung mit einer eigenen Garantie verlängern. Ich habe zum Beispiel kürzlich eine Videokamera bei einem Händler gekauft, der für fast alle seine Waren (Akkus zum Beispiel ausgenommen) freiwillig drei Jahre Garantie gibt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Januar 2008 18:03
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lt. Rechtssprechung ist zwar der Kaufbeleg der allerbeste Nachweiß, aber wenn du einen Zeugen hast, der bestätigt, daß du diesen Artikel in diesem Laden gekauft hast, dann sind deine Ansprüche auch rechtmäßig.. ob allerdings der Artikel umgetauscht wird bzw. repariert wird ist dabei völlig außen vor..


anonym
beantwortet von henriette am 14. Januar 2008 18:14
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Bei mir hats auch mit dem Bon geklappt, hat aber lange gedauert und war sehr ärgerlich... kommt glaub ich echt drauf an wo man kauft.





Qetan
beantwortet von Qetan am 14. Januar 2008 18:15
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Wenn Du den Bon noch hast, kannst Du auf den Garantieschein verzichten. Aus dem Bon ergeben sich ja alle garantierelevanten Daten.


anonym
beantwortet von loewehans am 14. Januar 2008 18:17
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mit dem kassenbon hab ich immer noch die besten erfahrungen gemacht.


odi10
beantwortet von odi10 am 15. Januar 2008 07:04
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Gewährleistungs- und Garantieansprüche können mit dem Kassenbon geltend gemacht werden, die Garantiekarte ist ein "add on", damit der Käufer die zusätzliche Garantieleistungen sehen kann.




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