
Bitte genauer. Sonst muss die monja1995 Aussage reichen.
Aus der Frage vermute ich, Du bekommst den Firmenwagen vom AG gestellt:
Als AN muss der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich zur 1%-Regelung mit 0,03% je Entfernungskilometer versteuert werden.

Die Finazämter verlangen bei firmenwagen einen urkundenechten Nachweis, wie elektronisches Fahrtenbuch. Fahrtenbücher mit dem Pc-geschrieben gelten nicht! Oder vereinbare mir Deinem Arbeitgeber, eine KM-Pauschale (10% Steuer-Eigenanteil, egal, wie viel du fährst)

Die private Nutzung wird stets voll versteuert, wenn du keine für dich günstigere Berechnung voregen kannst, dann muss du 1% vom Wagenwert im Monat versteuern. Für Geschäftliche oder Abeitbedingte Nutzung gibt es andere Vorschriften. Dazu kann dir ein gute rSteuerberater mehr erzählen.

Abschreibung per 1%-Regelung ist möglich oder km-Abrechnung. Wenn Du beides angibst, dann nimmt das FA das, was für Dich besser ist

Du bist Angestellter? Unternehmer? Reine geschäftliche Nutzung/Privatnutzung?