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Ist für die Versteuerung eines Firmenwagen auch die Entferung zur Arbeit entscheidend?

gefragt von Rothmann am 14.07.2009 um 10:35 Uhr
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Firmenwagen x 76 Versteuerung x 22

Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 14. Juli 2009 10:52
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Bitte genauer. Sonst muss die monja1995 Aussage reichen.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 14. Juli 2009 10:41
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Aus der Frage vermute ich, Du bekommst den Firmenwagen vom AG gestellt:

Als AN muss der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich zur 1%-Regelung mit 0,03% je Entfernungskilometer versteuert werden.


JoScho
beantwortet von JoScho am 14. Juli 2009 10:41
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Die Finazämter verlangen bei firmenwagen einen urkundenechten Nachweis, wie elektronisches Fahrtenbuch. Fahrtenbücher mit dem Pc-geschrieben gelten nicht! Oder vereinbare mir Deinem Arbeitgeber, eine KM-Pauschale (10% Steuer-Eigenanteil, egal, wie viel du fährst)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Juli 2009 10:40
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Die private Nutzung wird stets voll versteuert, wenn du keine für dich günstigere Berechnung voregen kannst, dann muss du 1% vom Wagenwert im Monat versteuern. Für Geschäftliche oder Abeitbedingte Nutzung gibt es andere Vorschriften. Dazu kann dir ein gute rSteuerberater mehr erzählen.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 14. Juli 2009 10:39
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Abschreibung per 1%-Regelung ist möglich oder km-Abrechnung. Wenn Du beides angibst, dann nimmt das FA das, was für Dich besser ist


NOMAAM
beantwortet von NOMAAM am 14. Juli 2009 10:38
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Ja, sowie der Listenpreis des Fahrzeuges


svanny
beantwortet von svanny am 14. Juli 2009 10:37
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Du bist Angestellter? Unternehmer? Reine geschäftliche Nutzung/Privatnutzung?


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