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Ist folgende Situation ein rechtskräftiges Geschäft?

gefragt von cleo88 am 10.04.2008 um 10:19 Uhr

Guten Morgen...Mit der Aufnamhe eines kleinen Kredits musste ich eine Fondgebundene Rentenversicherung abschließen,weil mir die nötigen finanziellen Sicherheiten gefehlt haben!!!Hab mit nem finanzberater gesprochen der meinte der Vertrag wäre nicht Rechtsgültig!!!Mitlerweile habe ich meinen Kredit abgelöst und bin im Nachhinein total unzufrieden und fühle mich verarscht...Kann ich mein ganzes Geld zurückforden?Oder weiß jemand von Ihnen was ich am Besten tun sollte?


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Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 10. April 2008 10:24
3x
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Welches Rechtsgeschäft genau prangerst Du an?

Abschluß der Rentenversicherung?

Abschluß des Kredits?

Eine Vertragsklausel der RV?

Die Beratung der Bank?

Mir fallen viele Lösungen ein brauche aber eine etwas genauere Frage.

Gruß


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 10. April 2008 10:26
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Das Problem wird sein, das nirgendwo stehen wird, dass du die Rentenversicherung abschließnen mustest um den Kredit zu bekommen. Also war es ein "freiwilliger" entschluß von dir, die Versicherung abzuschließen. Und wenn du den Vertrag abgeschlossen hast und die Beiträge zur Versicherung auch bisher ganz normal ohne schriftliche Widersprüche bezahlt hast, steht der Vertrag und du must dich an die vertraglichen Regelungen halten.


curafe
beantwortet von curafe am 10. April 2008 10:26
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einlage von Fondgebundenen Rentenversichrungen kann man zu neuer Rentenversicherung mitnehmen somit ist nichts verloren bei auszahlung sieht das anders aus...wenn du vertrauen zu diesem finanzberater hast, lass dir von ihm alternativen aufzeigen und entscheide in ruhe über eine neue anlageform für dieses geld, nach dem alterseinkünftegesetz solltest was für deine altersvorsorge tun... wenn schon was hast kannst es auch da einfliessen lassen


mitra54
beantwortet von mitra54 am 10. April 2008 10:28
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Geldnot wird von Banken gerne ausgenutzt. Jeder aufgeklärte Bürger weiß heute, daß so ein Geschäftsgebaren unseriös ist. Aber du hast es immerhin unterschrieben, und damit ist es rechtskräftig.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 10. April 2008 10:26
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Bei einer Kreditaufnahme darf die Bank natürlich eine Sicherheit verlangen! Wenn Du nichts anzubieten hast, kann sie Dir etwas vorschlagen! Dass das dann natürlich etwas ist, von dem die Bank einen weiteren Nutzen hat ist auch vollkommen normal und legitim! Du warst ja zu nichts gezwungen und wurdest ja auch nicht arglistig getäuscht! Und warum kommen Dir erst jetzt, wo der Kredit abgelöst ist, Zweifel? Am besten wird wohl sein, Du läßt den Vertrag ganz normal laufen, so wie es rechtmäßig ist!





anonym
beantwortet von cleo88 am 10. April 2008 10:29
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Danke für die schnelle Antwort!Ich pranger den Abschluß der Rentenversicherung an...Den Kredit hab ich längst bei der Bank abgelöst!Natürlich ist die Beratung der Bank auch fürn A.... wenn das nicht Rechtskräftig ist was hier gelaufen ist! Meine Frage: Hab ich ne Chance mein ganzes Eingezahltes geld von der Versicherung wieder zu bekommen wenn das Geschäft nicht gültig ist?

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 10. April 2008 10:32

du hast freiwillig unterschrieben und somit ist es rechtsgültig....das gebaren der bank ist nicht richtig gewesen aber wo stand geschrieben das du musstest...sicherheit verlangt die bank nun mal egal in welcher form...etwas andees wäre geeigneter gewesen ...unterschrift bleibt unterschrift

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 10. April 2008 10:57

Die RV kannst du kündigen wirst aber üblicherweise Geld verlieren. Falls der Vertrag sehr kurze Laufzeit hatte ist das aber u.U. deutlich billiger als noch weitere 30 Jahre "Geld hinterher zu werfen". Es sollte auch die Möglichkeit vorhanden sein die RV- beitragsfrei laufen zu lassen. Mann mußte aber um wirklich brauchbaren Rat geben zu können Einzahlungshöhe Restwert und Restlaufzeit wissen.

Gruß


andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. April 2008 10:33
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ich nehme nicht an,. dass dies eine Bank gewesen ist, sondern eine Private Kreditvermittlung, da sie ja solche Sachen mimmer miteineinander koppeln...

Schriebe die Versicherung an und bitte um entweder Auflösung bzw. Beitragsfreistellung,, das muss dir gewährt werden..


Kabark
beantwortet von Kabark am 10. April 2008 11:02
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Hm. Ich denke schon, dass man den Versicherungsvertrag rückabwickeln kann. Er kam ja als "Voraussetzung" für den Kredit zustande. Um als Sicherheit für die Bank zu dienen, müsste er ja abgetreten sein oder das Bezugsrecht auf die Bank lauten. Beides ist als Beweis anführbar. Ist so etwas nicht der Fall, würde ich dem Versicherer die Situation schildern und ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Für den Versicherer ist ja auch ersichtlich, wer den Vertrag vermittelt und die Provision bekommen hat: Die Bank.

Also ich würde es versuchen.




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