Frage von brigitte101 24.02.2011

Ist Fahrerflucht eine Straftat?????

  • Antwort von rustikall 24.02.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

    1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
    2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

    1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
    2. berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

    (3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

    (4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

    (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann

  • Antwort von IcheinfachIch 24.02.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Jaa klar ist das ne Straftat.

  • Antwort von Goodnight 24.02.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dir ist langweilig , oder?

  • Antwort von Metlek 24.02.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein sie spinnen nicht! Vielen Dank für diesen Lacher! Hammermäßig gemacht! :D Bitte geh zur Polizei und erkläre, dass du ein Depp bist und in den Knast möchtest. Wärst du auf mein Auto, wären deine Beine jetzt gebrocheN! Flüchte niemehr! Ham wir uns da verstanden xDD

  • Antwort von Findera 24.02.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es stimmt, und wenn du morgen wieder damit auf die Arbeit fährst, hast du unter Umständen noch größere Probleme, aso lass es lieber..

  • Antwort von Reiswaffel87 25.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Fake-Frage. Beanstandet.

  • Antwort von antonczerwinski 24.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wer ist hier der Idiot? Die Polizeibeamten mit Sicherheit nicht.

  • Antwort von xblablax 24.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    natürlich ist fahrerflucht ne straftat. es wäre deine pflicht gewesen am unfallort zu bleiben, verletzten zu helfen, krankenwagen und polizei zu rufen und ihnen dann ihre fragen zu beantworten.

  • Antwort von angy2001 24.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bitte schalte mal deinen Kopf ein: ersten ist es eine Straftat und zweitens ist es auch nicht erlaubt, ohne Führerschein zu fahren (dabei ist es egal, ob du einen Ersatzschlüssel hast oder nicht). Tust du das trotzdem, wirst du mit weiteren Problemen rechnen müssen.

  • Antwort von awdrg 24.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja ist eine Straftat. In dem Fall dürfte deine Versicherung nicht zahlen und du hast eine Anzeige am Hals. Ohne Führerschein würde ich an deiner Stelle nicht fahren, wenn du damit erwischt wirst, bekommst du noch ein zusätzliches Problem, in deiner aktuellen Lage wirklich absolut nicht zu empfehlen.

  • Antwort von Maiensee 24.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Natürlich hast du eine Straftat begangen. Wenn keiner da ist, muss man wenigstens die Telefonnummer hinterlassen, um den Schaden der Versicherung melden zu können. Wer ist hier der Idiot? Wenn sie dir den Deckel abnehmen, sollten sie ihn dir nie wieder geben.

  • Antwort von Gigatuffi 24.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, Fahrerflucht ist in Deutschland eine Straftat. Und wenn du deinen Ersatzschlüssel nutzt, um mit dem Auto zu fahren, während die Polizei deinen Schlüssel und Führerschein beschlagnahmt hat, begehst du eine weitere Straftat...

  • Antwort von Neuling80 24.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Fahrerfluch ist IMMER Strafbar.

  • Antwort von ichbinslila 24.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    du spinnst wohl?! das ist fahrerflucht und ist strafbar. wenn die dich morgen erwischen will ich nicht wissen was passiert

  • Antwort von CharlesWaldorf 24.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    § 142 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

  • Antwort von xxfailxx 24.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, das ist eine Straftat. Du hast jetzt ein RIESIGES Problem

  • Antwort von Diddy57 24.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Natürlich ist das eine Straftat was denkst denn du.Man sollte dich nie wieder mit ein Fahrzeug fahren lassen.Denn allein das du diese Frage stellst zeigt uns das du nicht in der Lage bist ein KFZ ordentlich zu führen.

  • Antwort von llenii 24.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das ist jetzt nicht euer Ernst hier !?

  • Antwort von opague1 24.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    SUPER Reaktion von der Polizei !!! Wenn die immer nur so schnell wären ... und Du fühlst Dich auch noch ungerecht behandelt ?? Man wird Dir sehr massiv klar machen was Du falsch gmacht hast wenn Du es selbst nicht kapierst .. dann fahr mal morgen ohne Deinen Führerschein .. dann kriegste den nächsten Gong ,,

  • Antwort von borni78 24.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja,setze dich morgen ins Auto und sag uns am besten wo du hinfährst. Dann haste ganz schnell wieder die Polizei aufm Hals. Denn fahren ohne Führerschein ist auch nicht erlaubt. Und das Ding mit der Fahrerflucht ist ganz klar ne Strafttat

  • Antwort von Taylorpicker 24.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Fahrerflucht ist eine Straftat, gibt 7 Punkte plus Geldstrafe. Ob du einen Schlüssel hast, spielt keine Rolle. Du hast kleine Fahrerlaubnis mehr. Wenn du jetzt fährst, ist das gleich die nächste Straftat.

  • Antwort von holgerholger 24.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Und wenn Du morgen fährst, kommt noch Fahren ohne Führerschein dazu, dann bist Du den Lappen ganz sicher lange Zeit los. Und nebenbei: Abhauen ist sowas von mies. Was würdest Du sagen, wenn es dein Auto getroffen hätte?

  • Antwort von Zyogen 24.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    "Fahrerflucht" ist tatsächlich eine strafbare Handlung, da wird ganz schön was auf Dich zukommen. Du solltest beizeiten einen Anwalt für Straf- und Verkehrsrecht suchen, je früher, desto besser.

  • Antwort von Bswss 24.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du hast wohl fest vor, in den Knast zu gehen?!

  • Antwort von fritzhund 24.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    DU bist eine Straftat......

    Wo bekommt man gefälschte Chanel Taschen?

  • Antwort von Socat5 24.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    gähn

  • Antwort von meycrosoft 07.08.2011

    Da ist Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, strafbar gemäß § 142 StGB. Es wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Außerdem begehst du eine zweite Straftat, wenn du trotzdem zur Arbeit fährst, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, strafbar gemäß § 21 StVG. Hier kann es eine weitere Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geben.

  • Antwort von ScooterLover96 24.02.2011

    Du Volltrottel. Wär ich die Polizei hätt ich nie gesagt das ich dich gesehen hätte und hätte dir ein reingehauen. Neeeeein, das ist natürlich keine Straftat. Der Richter gibt dir noch ein Chupa Chup und ne Tüte chips. :D:D

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