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Ist es zumutbar für das Pflegepersonal nach dem Nachtdienst frühs mit zu waschen?

gefragt von SerasSeras am 07.04.2008 um 17:37 Uhr

Ich arbeite in einem Pflegeheim u bis vor kurzen war es noch eine 10Std-Schicht. Mittlerweile ist eine dreiviertel Stunde dazugekommen, damit der Nachtienst frühs noch beim waschen mithelfen soll. (So braucht man keine neuen Mitarbeiter einzustellen, weil die Frühschicht ja nun gut zu schaffen ist). Findet iht das in ordnung?


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tradaix
beantwortet von tradaix am 7. April 2008 17:52
5x
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Melde Deine Erlebnisse auch dort:

Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege http://www.kritische-ereignisse.de

Ein Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbusse bis zu 15.000 € zur Folge haben.

§ 3 ArbZG - Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 4 ArbZG - Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§ 5 ArbZG - Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. April 2008 18:38

http://kuerzer.de/Oj2EhZd2G

''abweichend von § 6 Abs. 2 ''(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, ...

a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt''


schurke
beantwortet von schurke am 7. April 2008 17:43
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Es ist gibt eine Arbeitszeitordnung(Arbeitszeitgesetz. Indem steht unter Anderem, das eine Arbeitszeit von über 10 Stunden verboten ist. Bis zu 10 Stunden darf an maximal 30 Tagen im Jahr gearbeitet werden. Außerdem gibt es eine gesetzliche Ruhepflicht. Die schaffst Du aber nicht einzuhalten, wenn Du mehr als 10 Stunden arbeitest.

Kommentar von 8fe662dc21c93208734c100d828dffc5smallSeras am 7. April 2008 17:45

Naja, das ist es ja gerade, die die extra Stunde, ist eigentlich als Pause in der Nacht gedacht..somit wird das auch nicht bezahlt u aufschreiben dürfen wir uns die Stunde auch nicht.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 7. April 2008 17:53

Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, hier werden massig Pflegekräfte gesucht. Wenn Du die Möglichkeit hast, suche Dir was Neues, die Beuten Dich dort nur aus. Was gearbeitet wird, muss auch bezahlt werden. So sollte es jedenfalls sein.

Zu dem Anderen. Ist schon o.k. habe nichts davon gemerkt. LG

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. April 2008 18:40

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ bitte auch die abweichenden Regelungen beachten in § 7.


anonym
beantwortet von nathalia am 7. April 2008 17:47
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Was ist das denn für ein schlecht organisiertes Heim ,indem Du arbeitest? Wenn das wahr sein soll ,ist das ja unglaublich .Da herrscht ja ein Pflegenotstand ,der nicht tragbar ist .Da kann doch keine gute Pflege mehr geleistet werden,unter solchen Bedingungen.Die armen Bewohner!! Würde eine anonyhme Beschwerde beim Medizienischen Dienst einreichen.

Kommentar von 8fe662dc21c93208734c100d828dffc5smallSeras am 7. April 2008 17:50

Ich finde auch, dass ich frühs eigentlich nicht mehr in der Lage bin, den Bewohne gerecht zu pflegen, die Konzetration läßt ja auch nach...Natürlich war das mit den "Einstellen neuer Mitarbeiter" nicht öffentlich, aber wir denken uns eben so unseren Teil!!!

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 7. April 2008 18:00

Der Zustand schein allgemein verbreitet zu sein!

Lektüreempfehlung: Markus Breitscheidel, Abgezockt und totgepflegt. Alltag in deutschen Pflegeheimen.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 7. April 2008 17:39
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Was steht denn in deinem Vertrag und wie wird diese zusätzliche Arbeit bezahlt.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 7. April 2008 17:42
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Ich glaube, länger als 10 Stunden darfst du eigentlich gar nicht arbeiten. Bin mir aber nicht sicher





Baiana
beantwortet von Baiana am 7. April 2008 17:48
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Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung, dass dem Pflegepersonal immer mehr aufgehalst wird, obwohl die derzeitigen Aufgaben in der zur Verfügung stehenden Zeit schon kaum zu schaffen sind.

Helfen kann Dir evtl. ein Jurist mit besonderem Interessengebiet Arbeitsrecht.




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