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Ist es zulässig, Mitglieder eines Forums aus dem Forum auszuschliessen?

gefragt von thomy12 am 11.10.2007 um 15:18 Uhr

Neulich wurde in einem Forum ein Forumsmitglied rausgeschmissen, weil es andere schwer beleidigt hatte. Daraufhin hatte dieses ausgeschlossene Mitglied angedroht, rechtliche Schritten gegen den Forumsbetreiber/Moderator einzuleiten. Das fand ich schon ziemlich lächerlich, aber wie ist es denn rechtlich, durfte der Moderator das Mitglied rausschmeissen?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 11. Oktober 2007 15:22
10x
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Unabhängig von den bestehenden (oder auch nicht bestehenden) Richtlinien / Regeln kann ein Moderator durchaus und ganz berechtigt so handeln, um andere Mitglieder vor solchen Angriffen zu schützen. Da wird auch eine Einleitung rechtlicher Schritte nichts daran ändern können.

Im Übrigen: Solche Kläffer beissen nicht.....

Kommentar von Simple_avatar4smallFabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 11. Oktober 2007 15:25

Wie denn auch? Virtuelle Bisswunden im Mausekabel? ;-)


anonym
beantwortet von mika1 am 11. Oktober 2007 15:22
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Das Landgericht München I hat dem Betreiber eines Internetforums ein virtuelles Hausrecht zugesprochen. Zum einen steht dem Betreiber das Eigentumsrecht an der Hardware zu, auf der die Beiträge der Teilnehmer gespeichert werden. Zum anderen besteht rechtlich die Möglichkeit, dass der Forenbetreiber für Beiträge anderer zu haften hat. Aus diesen Gründen muss es ihm nicht nur gestattet sein, einzelne Beiträge zu löschen, sondern auch Nutzer ganz von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Es war also zulässig und richtig.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 11. Oktober 2007 15:25
6x
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neulich war hier ein spam-user unterwegs, der mit provozierenden fragen zu "größen" aus der nazizeit "glänzte". der wurde -erfreulicherweise- gleich wieder rausgekegelt.

so muss es m.e. sein, sonst verkommt jedes forum innerhalb kürzester zeit zum tummelplatz für profilneurotiker.

Kommentar von A220deb350bcc801a528923900af883esmallWishmaster am 11. Oktober 2007 17:38

Oh ja, an den kann ich mich erinnern!

War aber glücklicherweise genauso schnell weg, wie er gekommen war...


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. Oktober 2007 15:20
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Jedes Forum hat Spielregeln - hier sind das die "Richtlinien".

Wer gegen die Richtlinien verstösst, der kann verwarnt und in krassen oder hartnäckigen Fällen auch ausgeschlossen werden.

Das ist ja auch nur fair gegenüber allen anderen Mitgliedern, die sich an die Regeln halten.


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 11. Oktober 2007 15:21
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Selbstverständlich hat der Moderator Hausrecht und darf teilnehmen lassen, wen er will. Das wäre ja noch schöner, wenn Dritte Leistungen von einem erwarten könnten ohne Gegenleistung.

Bei bezahlten Foren kommt es natürlich auf die AGB und Mitgliedsbedingungen an und ggf. müssen Beiträge zurückerstattet werden. Bei kostenlosen Foren ist der Moderator an nichts gebunden.





FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe
beantwortet von FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 11. Oktober 2007 15:22
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Imho muss er sogar. Irgend ein weltfremdes Gericht ( ich glaube in HH ) hat entschieden, dass der Betreiber eines Forums für die Inhalte verantwortlich ist, wenn er sich nicht ausdrücklich distanziert und zwar nicht allgemein, sondern in jedem Einzelfall. Das dürfte dann ungefähr einem Wirt entsprechen, der bei jeder Bemerkung zum Stammtisch rüberruft, dass er das aber ganz anders sieht.

Aber der Rauswurf ist natürlich Blödsinn, da es kein Problem darstellt 2 Minuten später unter einem anderen Nick wieder da zu sein.

Kommentar von Bc6ef757c7b3dd10ad64e1f73f57c5efsmallgalix am 13. März 2008 13:22

Dass der Rauswurf Blödsinn ist, stimmt so nicht. In der Regel hat ein Forum Administrator Zugriff auf die IP Nummern der User und kann so mittels dieses "virtuellen Fingerabdrucks" hartnäckige Spammer oder Beleidiger identifizieren und aus dem Forum verbannen.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 11. Oktober 2007 18:14
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Der Forumsbetreiber legt die Spielregeln fest!


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 11. Oktober 2007 15:27
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Der Moderator (oder dem Seitenbetreiber) hat m.E. als einziger, der überhaupt eingreifen kann, sogar die Pflicht, andere Community-Mitglieder vor strafbaren Handlungen zu schützen. Beleidigung ist eine strafbare Handlung: somit hat der Moderator richtig gehandelt. Punkt!!

Kommentar von Simple_avatar4smallFabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 11. Oktober 2007 16:26

Wobei man natürlich darüber nachdenken könnte, ob diese Personalunion von Judikative und Exekutive Verfassungskonform ist ;-)

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 11. Oktober 2007 16:37

isses weil Hausherr hat Hausrecht

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 11. Oktober 2007 17:10

@FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe:

Tatsächlich ist der Seitenbetreiber sogar auch noch Legislative, denn er hat die Regeln beschlossen, er urteilt, ob sie verletzt wurden und "exkommuniziert" den Sünder notfalls.

Aber ein Forum ist ja auch keine "Demokratie", sondern eine privat eingerichtete und finanzierte Veranstaltung.




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