Neulich wurde in einem Forum ein Forumsmitglied rausgeschmissen, weil es andere schwer beleidigt hatte. Daraufhin hatte dieses ausgeschlossene Mitglied angedroht, rechtliche Schritten gegen den Forumsbetreiber/Moderator einzuleiten. Das fand ich schon ziemlich lächerlich, aber wie ist es denn rechtlich, durfte der Moderator das Mitglied rausschmeissen?

Unabhängig von den bestehenden (oder auch nicht bestehenden) Richtlinien / Regeln kann ein Moderator durchaus und ganz berechtigt so handeln, um andere Mitglieder vor solchen Angriffen zu schützen. Da wird auch eine Einleitung rechtlicher Schritte nichts daran ändern können.
Im Übrigen: Solche Kläffer beissen nicht.....
Das Landgericht München I hat dem Betreiber eines Internetforums ein virtuelles Hausrecht zugesprochen. Zum einen steht dem Betreiber das Eigentumsrecht an der Hardware zu, auf der die Beiträge der Teilnehmer gespeichert werden. Zum anderen besteht rechtlich die Möglichkeit, dass der Forenbetreiber für Beiträge anderer zu haften hat. Aus diesen Gründen muss es ihm nicht nur gestattet sein, einzelne Beiträge zu löschen, sondern auch Nutzer ganz von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Es war also zulässig und richtig.

neulich war hier ein spam-user unterwegs, der mit provozierenden fragen zu "größen" aus der nazizeit "glänzte". der wurde -erfreulicherweise- gleich wieder rausgekegelt.
so muss es m.e. sein, sonst verkommt jedes forum innerhalb kürzester zeit zum tummelplatz für profilneurotiker.
Wishmaster am 11. Oktober 2007 17:38 Oh ja, an den kann ich mich erinnern!
War aber glücklicherweise genauso schnell weg, wie er gekommen war...

Jedes Forum hat Spielregeln - hier sind das die "Richtlinien".
Wer gegen die Richtlinien verstösst, der kann verwarnt und in krassen oder hartnäckigen Fällen auch ausgeschlossen werden.
Das ist ja auch nur fair gegenüber allen anderen Mitgliedern, die sich an die Regeln halten.

Selbstverständlich hat der Moderator Hausrecht und darf teilnehmen lassen, wen er will. Das wäre ja noch schöner, wenn Dritte Leistungen von einem erwarten könnten ohne Gegenleistung.
Bei bezahlten Foren kommt es natürlich auf die AGB und Mitgliedsbedingungen an und ggf. müssen Beiträge zurückerstattet werden. Bei kostenlosen Foren ist der Moderator an nichts gebunden.
Imho muss er sogar. Irgend ein weltfremdes Gericht ( ich glaube in HH ) hat entschieden, dass der Betreiber eines Forums für die Inhalte verantwortlich ist, wenn er sich nicht ausdrücklich distanziert und zwar nicht allgemein, sondern in jedem Einzelfall. Das dürfte dann ungefähr einem Wirt entsprechen, der bei jeder Bemerkung zum Stammtisch rüberruft, dass er das aber ganz anders sieht.
Aber der Rauswurf ist natürlich Blödsinn, da es kein Problem darstellt 2 Minuten später unter einem anderen Nick wieder da zu sein.
galix am 13. März 2008 13:22 Dass der Rauswurf Blödsinn ist, stimmt so nicht. In der Regel hat ein Forum Administrator Zugriff auf die IP Nummern der User und kann so mittels dieses "virtuellen Fingerabdrucks" hartnäckige Spammer oder Beleidiger identifizieren und aus dem Forum verbannen.

Der Moderator (oder dem Seitenbetreiber) hat m.E. als einziger, der überhaupt eingreifen kann, sogar die Pflicht, andere Community-Mitglieder vor strafbaren Handlungen zu schützen. Beleidigung ist eine strafbare Handlung: somit hat der Moderator richtig gehandelt. Punkt!!
Wobei man natürlich darüber nachdenken könnte, ob diese Personalunion von Judikative und Exekutive Verfassungskonform ist ;-)
Raimund1 am 11. Oktober 2007 16:37 isses weil Hausherr hat Hausrecht
demosthenes am 11. Oktober 2007 17:10 @FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe:
Tatsächlich ist der Seitenbetreiber sogar auch noch Legislative, denn er hat die Regeln beschlossen, er urteilt, ob sie verletzt wurden und "exkommuniziert" den Sünder notfalls.
Aber ein Forum ist ja auch keine "Demokratie", sondern eine privat eingerichtete und finanzierte Veranstaltung.
Wie denn auch? Virtuelle Bisswunden im Mausekabel? ;-)