Eine Hausbewohnerin hat schon vor längerer Zeit aus Alters- und Entfernungsgründen ihren Kleingarten, der zu einer Gartensparte gehört, gekündigt. Trotzdem wird bis zu 2 Jahren noch die volle Pachtgebühr gefordert, da das im Gartenstatut (oder wie das dort heißt) so drinsteht ist.
Hinweis: Ein anderer Interessent für eine Übernahme oder Weiterführung findet sich nicht, bzw. kann von der bisherigen Gartennutzerin nicht gefunden werden.
Ist das Fordern der Gebühren über solch einen langen "Hinterher"-Zeitraum überhaupt gesetzlich zulässig??
Welche anderen Möglichkeiten gibt es, diese Angelegenheit endlich abzubrechen??
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Ja, wenn es in Statuten des Vereins so drin steht. Sprecht doch mal mit dem Vorsitzenden.

wen die sStatuten es so besagen ist es erstmal so und offenen forderungen verjähren erst nach 2 Jahren
und eine Vertrag kündigen ist die eine sache, dazu müsste der Vorstand die Kündigung ja angenommen haben und ihr dieses mitgeteilt haben
Danke, ist schon klar. Ist nur traurig, dass es seitens der Gesetze nicht deutlich engere Grenzen gibt.
Ist alles gemacht worden. Die pochen auf das Geld. So sind Menschen nunmal. Ist traurig, dass dies offenbar der Gesetzgeber zuläßt!!