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Ist es zulässig, dass bis 2 Jahre nach Aufg. eines Gartens noch Pachtgebühren erhoben werden dürfen?

gefragt von HeroldHerold am 08.04.2008 um 17:28 Uhr

Eine Hausbewohnerin hat schon vor längerer Zeit aus Alters- und Entfernungsgründen ihren Kleingarten, der zu einer Gartensparte gehört, gekündigt. Trotzdem wird bis zu 2 Jahren noch die volle Pachtgebühr gefordert, da das im Gartenstatut (oder wie das dort heißt) so drinsteht ist.

Hinweis: Ein anderer Interessent für eine Übernahme oder Weiterführung findet sich nicht, bzw. kann von der bisherigen Gartennutzerin nicht gefunden werden.

Ist das Fordern der Gebühren über solch einen langen "Hinterher"-Zeitraum überhaupt gesetzlich zulässig??

Welche anderen Möglichkeiten gibt es, diese Angelegenheit endlich abzubrechen??


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mitra54
beantwortet von mitra54 am 8. April 2008 17:49
1x
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Ja, wenn es in Statuten des Vereins so drin steht. Sprecht doch mal mit dem Vorsitzenden.

Kommentar von Simple_avatar4smallHerold am 8. April 2008 17:55

Ist alles gemacht worden. Die pochen auf das Geld. So sind Menschen nunmal. Ist traurig, dass dies offenbar der Gesetzgeber zuläßt!!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. April 2008 17:37
0x
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wen die sStatuten es so besagen ist es erstmal so und offenen forderungen verjähren erst nach 2 Jahren

und eine Vertrag kündigen ist die eine sache, dazu müsste der Vorstand die Kündigung ja angenommen haben und ihr dieses mitgeteilt haben

Kommentar von Simple_avatar4smallHerold am 8. April 2008 17:56

Danke, ist schon klar. Ist nur traurig, dass es seitens der Gesetze nicht deutlich engere Grenzen gibt.




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