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Ist es zulässig, dass Betreiber von Bonusprogrammen den Tausch ihrer Bonuspunkte mit and. Nutzern unterbinden?

gefragt von SteffiZahn am 22.01.2008 um 6:38 Uhr

Bitte keine Vermutungen oder Meinungen als Antwort, sondern, falls hier jemand fundiertes Wissen hat, eine rechtlich belegte Antwort. Tausend Dank – es geht um die Geschäftsidee eines Bekannten.


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tradaix
beantwortet von tradaix am 22. Januar 2008 08:55
3x
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Ja, Bsp. Lufthansa Miles&More - AGB

2.1. Allgemein

Die rechnerische Basis von Miles & More sind Meilen, die auf dem Meilenkonto des Teilnehmers verbucht werden. Die Meilen können ausschließlich zu solchen Zwecken verwendet werden, die in den Teilnahmebedingungen oder sonstigen Kundeninformationen ausdrücklich aufgeführt sind.

Bonuspunkte und Meilen aus anderen Programmen können nicht in Miles & More Meilen umgewandelt werden, es sei denn, Miles & More hat dies mit dem jeweiligen Betreiber des anderen Programms vereinbart. Die Meilen und das Meilenkonto sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

(lufthansa.de) - Hervorhebungen meinerseits


koira1975
beantwortet von koira1975 am 22. Januar 2008 08:50
1x
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Selbstverständlich. Bei den sogenannten Loyalty Tokens (Bonuspunkte) handelt es sich ja quasi um eine Ersatzwährung, die dann nur in einem bestehendem System greift. Ich sammle Punkte, weil ich in einem bestimmten Unternehmen /einer Untenehmensgemeinschaft einkaufe. WArum sollte mir nun jemand außerhalb dieser Gemeinschaft Geld/Leistung dafür auszahlen? Es ist ja auch ein Kundenbindungssystem. Von daher wäre es ja auch für das kartenausgebende Unternehmen Blödsinn, wenn ich damit überall Vorteile hätte.

Als Link: Je nachdem in welchem Ausmaß Bonuspunkte als Zahlungsmittel verwendet werden können, müssen diese elektronisch gespeicherten Werteinheiten als Geldart oder Geldsubstitut in ökonomischem Sinne aufgefaßt werden. Es handelt sich um geldnahe Aktiva, die nur innerhalb einer geschlossenen Gruppe benutzt werden können. [7] Die Bonuspunkte können zum Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen eingesetzt werden. Je nach gesetzlichen Erfordernissen ist eine Einlösung in regulärem (staatlichem) Geld vorgesehen. Die Bonuspunkte haben einen schwankenden oder fest verbrieften Marktwert (für den Fall einer Einlösung in Bargeld). Als Emittent kann ein Konsortium von Händlern (z. B. eine lokale Werbegemeinschaft) oder ein neutraler Dritter (z. B. Air Miles in den Niederlanden) auftreten. Die Bonuspunkte können je nach System sowohl bundesweit (z. B. Air Miles) oder nur auf lokaler Ebene (z. B. Werbegemeinschaft Eichstätt) bei teilnehmenden Akzeptanzstellen eingelöst werden.

http://www.itas.fzk.de/deu/tadn/tadn298/krgo298a.htm

Hervorhebung von mir.




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