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Ist es wirklich zum ersten Mal, seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland möglich?

gefragt von fairsitefairsite am 24.08.2009 um 15:28 Uhr

dass bei der Bundestagswahl am 27.09.09 mit Nur der Erststimme Direktkandidaten mit der Mehrheit der Stimmen ein Mandat im Bundestag erhalten und sich diese Person für ihre expliziten Aussagen persönlich - auch wenn parteiabhängig - verantworten muß?

7 Stimmen : ja, aber das war schon immer so (6) ; nein, das ist unmöglich (0) ; Sonstiges (1)

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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von HarryD am 24. August 2009 15:30
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abgestimmt für: ja, aber das war schon immer so
Kommentar von A2c99fc20da9370d1e4d068609471fe2smallfairsite am 25. September 2009 06:02

nein, erst seit 1953 und diese Unwissenheit brachte den Bürgern unverständliche zeit- und kostenintensive Diskussionen und Gerichtskosten.

Siehe meine Erklärung vom 25. September 2009 05:13


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anonym
beantwortet von t124terra am 24. August 2009 15:31
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abgestimmt für: ja, aber das war schon immer so
Kommentar von A2c99fc20da9370d1e4d068609471fe2smallfairsite am 25. September 2009 06:00

nein, erst seit 1953


Volksentscheide
beantwortet von Volksentscheide am 25. September 2009 06:57
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Wieso taucht die Frankfurter Allgemeine auf, wenn ich diese Seite ohne eingeloggt zu sein, öffne?

Personen - Erststimme und die passende Partei findet man über www.wen-waehlen.de

Kann bitte mal jemand diesen Bürgerverdummungsversuchen ein Ende bereiten?


CanyonGrand
beantwortet von CanyonGrand am 24. August 2009 15:30
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was willst du?

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Kommentar von A2c99fc20da9370d1e4d068609471fe2smallfairsite am 30. August 2009 08:07

Es ist nun höchste Zeit, die Wähler über die sehr wichtige Erststimme auf dem Stimmzettel aufzuklären.

Ich würde das gerne tun, jedoch finde ich keine Statistik der Bundestagswahl bzw. der direkt gewählten Abgeordneten durch die Erststimme der Wähler.

Diese Statistik im jeweiligen Wahljahr sollte je Wahlkreis in Zahlen und nicht in % beinhalten:

  1. stimmberechtigte Bürger.
  2. an der Wahl teilnehmende Bürger
  3. ankreuzen der Zweitstimme welche Partei
  4. ankreuzen der Erststimme an welchen Direktkandidat und damit ein wirklich vom Wähler bestimmter Abgeordeter im Bundestag.

CookieSmile
beantwortet von CookieSmile am 24. August 2009 15:32
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abgestimmt für: ja, aber das war schon immer so


anonym
beantwortet von Mietnormade am 24. August 2009 15:34
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Selbst über 2 Stimme ist der Abgeortnete immer "nur" seinem Gewissen verantwortlich. Und in der Realität ist es halt das übliche Parteishowlaufen.

abgestimmt für: ja, aber das war schon immer so
Kommentar von Simple_avatar7smallschlauer am 24. August 2009 15:39

nun, das ist für mich kein Problem, denn wenn ich abstimmen darf, dann werde ich das Gewissen des von mir gewählten Abgeordneten entlasten und von ihm verlangen, das sein Gewissen die Mehrheitsstimme der Bürger zu sein hat. Gleichzeitig wird mein Informations und Akteneinsichtrecht seine Pflicht.


schlauer
beantwortet von schlauer am 24. August 2009 15:34
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und weil ich es bisher nicht wußte, wähle ich dieses Mal nur mit meiner Erststimme,eine Person, die mir explizit mein Bürgerrecht "abstimmen" zusagt.

abgestimmt für: ja, aber das war schon immer so

anonym
beantwortet von Fieka33 am 24. August 2009 15:37
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abgestimmt für: ja, aber das war schon immer so
Kommentar von A2c99fc20da9370d1e4d068609471fe2smallfairsite am 25. September 2009 05:59

Nein, erst seit 1953


Volksentscheide
beantwortet von Volksentscheide am 24. August 2009 15:56
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http://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahlrecht#Erststimme beinhaltet nur 5 Parteien. Warum?

In meinem Wahlkreis ist es möglich nach den dreizehn Parteien = Zweitstimme auf der rechten Seite, wovon nur sechs einen Direktkandidat = Erststimme auf der linken Seite, stellen, zwei parteilose Direktkandidaten mit expliziten Aussagen z.B. Einführung von Volksentscheid und damit automatisch Pflicht dieser Person die Bürger zu informieren, damit diese überhaupt abstimmen können.


fairsite
beantwortet von fairsite am 19. September 2009 07:53
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über nachfolgenden Link haben Direktkandidaten zu sehr interessanten für Bürger sehr wichtigen Fragen - geantwortet.

http://www.wen-waehlen.de/btw09/kandidaten/aktuell.html

Treffen Sie die richtige Wahl!


fairsite
beantwortet von fairsite am 25. September 2009 05:13
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Überhangmandate und negatives Stimmrecht

Stimmensplitting, sog. taktisches Wählen und vor allem die immer geringer werdende Wahlbeteiligung haben die sog. Überhangmandate bei den vergangenen Wahlen begünstigt. Im aktuellen 16. Deutschen Bundestag gibt es 16 Abgeordnete, denen der Einzug ins Parlament mit Überhangmandaten gelungen ist. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in den Wahlkreisen eines Bundeslandes mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Verhältnisausgleich über die Zweitstimme zustehen. Diese Sitze verbleiben dann dieser Partei und die Gesamtzahl der Sitze der Abgeordneten im Bundestag erhöht sich entsprechend. Die anderen Parteien erhalten jedoch dafür keine Ausgleichsmandate.

Und genau dies ist verfassungsrechtlich problematisch. Denn die Überhangmandate können dazu führen, dass Parteien umso mehr (Direkt-) Mandate erhalten, je weniger (Zweit-) Stimmen sie erzielen. Das führt zu dem Effekt, dass sich die abgegebene Stimme gegen den Wählerwillen auswirkt:

  1. indem eine für eine Partei abgegebene Stimme dieser einen Verlust an Mandaten einbringt oder

  2. Stimmen, die nicht für eine Partei abgegeben werden, dieser Partei mehr Sitze einbringt.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/wahlfehler-und-ihre-auswirkungen-urteile-des-bv...

Meine Lösung, ich kreuze auf der linken Seite meines Stimmzettels unter Erststimme die parteilose Person an!

Parteilose Personen erkennen Sie in Ihrer Stimmliste auf der linken Seite beginnend unterhalb der Partei-Liste der rechten Seite auf dem Stimmzettels. z.B. Im Wahlkreis 212 auf Stimmliste Erststimme ab Platz 14.


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