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ist es wirklich wahr???

gefragt von leonita2008leonita2008 am 07.09.2009 um 16:02 Uhr

ist es wirklich Wahr das ein Führerschein für immer entzogen wird wenn man Fahrerflucht begangen hat??????

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strafe x 566 fahrerflucht x 138

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anonym
beantwortet von inspgadget am 7. September 2009 16:10
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Hilfreichste Antwort

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist immer ein schwerwiegender Vorwurf. Wie in allen ähnlichen Fällen, bei denen mehr auf dem Spiel steht als ein paar Mark Buß- oder Verwarnungsgeld, kann man hier immer nur wieder dieselben Ratschläge geben:

nicht blauäugig darauf vertrauen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft "schon die Wahrheit herausfinden" und "alles wieder in Ordnung kommen" wird,

gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zunächst keinerlei Angaben zur Sache machen,

sofort zum Rechtsanwalt (am besten einem mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrs[straf]recht), dort alle Karten offen auf den Tisch legen und alles weitere diesem überlassen bzw. nur nach Absprache mit diesem handeln. Es geht hier nicht darum, den Anwälten ihre Einnahmen zu sichern. Das Risiko, daß man in die sprichwörtlichen Mühlen der Justiz gerät und sich durch laienhaftes Verhalten letztlich nur selbst schadet, ist aber in diesen Fällen viel zu groß. Genau aus diesem Grunde kann man auch zu dem von Dir geschilderten Geschehen schlecht Konkretes sagen, weil es immer auf die verschiedenen Umstände (ggf. auf den ersten Blick unbedeutende Einzelheiten) des Einzelfalls ankommt.

Ein Anwalt wird Dir auch sagen können, was unternommen werden muß, damit Du den entzogenen (??) Führerschein schnellstmöglich wieder zurückbekommst.

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-2201!2001


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bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 7. September 2009 16:07
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Bei nachgewiesener Fahrerflucht gilt:

Auf Fahrerflucht steht eine Strafe von sieben Punkten in Flensburg und ein bis drei Monate Fahrverbot.

Bei Schäden von über 1300 Euro kann ein Fahrverbot von bis zu zwölf Monaten und eine Geldbuße von einem Nettogehalt verhängt werden.

Auch Versicherungsleistungen von der Kasko bis zur Rechtschutz stehen auf dem Spiel, da der Schadensverursacher mit der Fahrerflucht seiner mit der Versicherung vertraglich vereinbarten Aufklärungspflicht nicht nachkommt.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 8. September 2009 08:46

Fahrverbot geht nur bis zu 3 Monaten (§ 44 StGB), alles darüber hinaus ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69a StGB) mit anschließender Sperre für die Neuerteilung. Das mit der Gekdbuße ist auch nicht richtig, es handelt sich um eine Geldstrafe, die durchaus höher als ein Nettogehalt liegen kann.


arnika78
beantwortet von arnika78 am 7. September 2009 16:03
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Sollte schon, ist aber nicht


xxSQUIRRELxx
beantwortet von xxSQUIRRELxx am 7. September 2009 16:03
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ne sollte er aber denn das ist nicht gerade klug


31wolfi12
beantwortet von 31wolfi12 am 7. September 2009 16:07
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wieviel punkte wurden schon gesammelt,erster unfall,fahrerlaubnis schon öfters eingezogen ??? der richter hat das sagen


anonym
beantwortet von inspgadget am 7. September 2009 16:06
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er wird so lange entzogen bis du ihn wieder neu machen darfst...das kostet viel geld und nerven..


Klein57
beantwortet von Klein57 am 7. September 2009 16:05
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Glaub ich nicht, wäre aber auf jeden fall besser. Denn so einer gehört nicht an das Steuer eines Fahrzeuges.

Kommentar von Simple_avatar3smallleonita2008 am 7. September 2009 16:07

ja dann soll keiner Auto fahren jeder kann mal Unfall machen und vor Panik weiter fahren


DerDrMisi
beantwortet von DerDrMisi am 7. September 2009 16:05
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Jupp, wird sofort entzogen. Über die Dauer entscheidet dann der Richter.


nettermensch
beantwortet von nettermensch am 7. September 2009 16:03
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nein, nicht für immer, du wirst ihn eines tages zurückbekommen


dela250
beantwortet von dela250 am 7. September 2009 16:03
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nein......


Sascher
beantwortet von Sascher am 7. September 2009 16:03
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Das kommt darauf an, was Du vorher angestellt hast...


gottlob
beantwortet von gottlob am 7. September 2009 16:03
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kommt auf die schwere der tat an. wenn du jemanden überfährst und abhaust kann das gut sein.


Pantex
beantwortet von Pantex am 7. September 2009 16:03
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Durchaus möglich, wenn bei dem Unfall Personen verletzt oder getötet wurden!

Im Einzelfall entscheidet der Richter.

Kommentar von Simple_avatar3smallleonita2008 am 7. September 2009 16:04

es wurde keiner verletzt nur ein Schild ist kaputt

Kommentar von 1a11ef013d897a5d54699cd9b72513besmallPantex am 7. September 2009 16:06

Dann gibt es, denke ich mal, eine Geldstrafe. "Nicht erheblicher Sachschaden" nennt man das.

Kommentar von 51d41c58ccf52dbba2e89a9e8f064553smallKlein57 am 7. September 2009 16:06

nur ein Schild; das nächste mal nur ein Mensch: Schääääääääääämmmmmmmm dich

Kommentar von Simple_avatar3smallleonita2008 am 7. September 2009 16:11

ja und wenn ein Mensch dass ist dann mein Problem


anonym
beantwortet von appleforever am 7. September 2009 16:02
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NEIN!!!


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