Die Frage ist berechtigt oder?

Ja, etwas was verboten ist, bleibt auch verboten, wenn man von dem Verbot nichts weiß.
Allerdings muss ich den anderen Ratgebern widersprechen: Bei einem Verbotsirrtum macht das Gesetz und die Justiz durchaus einen Unterschied: § 17 Strafgesetzbuch: "Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden."
Volker13 am 1. August 2009 09:38 Super Antwort

Das Gesetz kennt da nichts - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn du aber einem Gericht sehr glaubhaft machen kannst, dass du dieses oder jenes wirklich nicht wusstest, kann die Strafe milder ausfallen.

Ob Du ein Gesetz kennst oder nicht, die Rechtsprechung macht keine Unterschiede.

Das Verbotene ist wirklich Verboten, wie du es bereits geschrieben hast! Etwas anderes zu behaupten, wäre entgegen jeder Logik! ^^
Genau so ist`s.