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Ist es wirklich verboten etwas verbotenes zu tun wenn man nicht wusste das es verboten ist?

gefragt von Keyuser am 30.07.2009 um 13:18 Uhr

Die Frage ist berechtigt oder?


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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 30. Juli 2009 13:18
12x
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 30. Juli 2009 13:19

Genau so ist`s.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 30. Juli 2009 13:26
5x
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Ja, etwas was verboten ist, bleibt auch verboten, wenn man von dem Verbot nichts weiß.

Allerdings muss ich den anderen Ratgebern widersprechen: Bei einem Verbotsirrtum macht das Gesetz und die Justiz durchaus einen Unterschied: § 17 Strafgesetzbuch: "Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden."

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 1. August 2009 09:38

Super Antwort


DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 30. Juli 2009 13:19
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Das Gesetz kennt da nichts - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn du aber einem Gericht sehr glaubhaft machen kannst, dass du dieses oder jenes wirklich nicht wusstest, kann die Strafe milder ausfallen.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 30. Juli 2009 13:18
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ja denn "Dummheit schützt vor Strafe nicht" !!!


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 30. Juli 2009 13:21
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Ob Du ein Gesetz kennst oder nicht, die Rechtsprechung macht keine Unterschiede.



Gg137
beantwortet von Gg137 am 30. Juli 2009 13:21
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Das Verbotene ist wirklich Verboten, wie du es bereits geschrieben hast! Etwas anderes zu behaupten, wäre entgegen jeder Logik! ^^


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