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ist es wahr,dass inhaftierte Täter Urlaub bekommen, und diesen Anspruch auch haben????? Wenn dieses

gefragt von AemmieAemmie am 23.11.2008 um 12:10 Uhr

wenn dieses der Fall ist. besteht da nicht eine Gefahr der Gleichstellung bei HartzIV Urlaubsanspruch, einige Politiker möchten diesen Anspruch für HarztIV Empfänger streichen????

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HartzIV x 189 Urlaubsanspruch x 189

albundysohn
beantwortet von albundysohn am 23. November 2008 12:11
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Jetzt hast die Frage noch dämlicher gestellt

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 23. November 2008 12:14

Das ist eine gute und berechtigte Frage!!!.

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 23. November 2008 12:17

Du vermischt 2 Dinge die eigentlich nichts miteinander zu tun haben und leitest davon ab, daß Hartz 4 Empfänger schlechter als Inhaftierte behandelt werden. Etwas an den Haaren herbeigezogene Theorie


Senny74
beantwortet von Senny74 am 23. November 2008 12:11
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Ich versteh es nicht nur nicht, sondern weiß auch nicht, was diese Frage hier zu suchen hat!!!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 23. November 2008 12:19
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Du verwechselst Äpfel mir Birnen; ein über längere Zeit Inhaftierter muss die Möglichkeit haben, sich wieder sozial in die Gesellschaft eingliedern zu können; gegen Ende der Haftzeit hat er die Möglichkeit z.b. als Freigänger zu arbeiten; d.h. der arbeitet den ganzen Tag in einer Firma, muss aber sofort nach Arbeitsende wieder zurück in de JVA; dem Inhaftierten kann zur Vorbereitung der Eingliederung Hafturlaub bewilligt werden; diese Tage sind dazu da, um sich z.B. um eine neue Arbeitsstelle zu kümmern, um sich eine Wohnmöglichkeit zu suchen usw., also für Vorbereitungen, die wichtig sind um ihn wieder eingliedern zu können; willst Du ihn bis zum letzten Tag einsperren und ihn dann einfach vor die Tür setzen?; ohne eine Eingewöhnung ist er am nächsten Tag wieder drin?

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 23. November 2008 12:47

ich verwechsel nicht Äpfel mit Birnen, viele Menschen gehen nach ihrer Inhaftierung ein geregeltes Leben nach. Diese Regelung ist super, somit haben auch jene eine Chance sich einzugliedern. Ich vergleich auch nicht HarztIV mit dem Strafrecht. Es tut sich nur eine Frage auf. Wenn Politiker den Urlaub bei HartzIV abschaffen...HarztIV Empfänger haben ja in dem Sinne keinen wirklichen Urlaub, eher eine vorrübergehende Vermittlungseinstellung. Würde dieses bedeuten, sie müssen 365 Tage abzüglich Wochenenden und Feiertage dem Amt zur Verfügung stehen. Diese Frage war allgemein und nicht auf bestimmte Ausnahmen gerichtet.


regideur
beantwortet von regideur am 23. November 2008 12:12
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Ich denke das es schon einen Unterschied macht ob ich wieder in eine geschlossene Anstalt zurückkehren muss oder jede Nacht im eigenen Bett verbringen kann.

Was sind denn das für Vergleiche???

Der „Urlaub“ eines Inhaftierten ist kein Erholungsurlaub und somit nicht mit dem eines nicht Inhaftierten zu vergleichen.

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 23. November 2008 12:57

Dieser Vergleich ist gut. HartzIV Empfänger werden in der Regel allgemein als faul, träge, ungebildet, Interessenlos, ja sogar als Sozialschmarotzer abgewertet, die sich auf die Schultern der Steuerzahler ausruhen! Selbst die Kosten für Grundnahrung pro Tag sollen reduziert werden. Nur mal so ...es gibt viele die gehen voll arbeiten und kommen aus HartzIV nicht raus, viele die arbeiten wollen aber keine finden, weil zu ihrer Berufserfahrung die Quallifizierng fehlt. Und jetzt wollen Politiker dieses Urlaubsanspruch(wenn man es denn so bezeichenen kann!) abschaffen.


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