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ist es wahr,dass inhaftierte Täter Urlaub bekommen, und diesen Anspruch auch haben?????

gefragt von AemmieAemmie am 23.11.2008 um 11:53 Uhr

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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 23. November 2008 11:54
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Manche unter bestimmten Voraussetzungen ja. Aber nicht alle!

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 23. November 2008 11:56

Ja, kommt auf die schwere der Tat und das Verhalten der Häftlinge an. Freigang und sowas gibt es.

Habe im TV mal einen gesehen, der hatte eine Playstation in der Zelle stehen. Hatte dann ein Wochenende Freigang und ist zu seinen Kumpels und hat Playstation gespielt ;)


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 23. November 2008 11:54
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Glaube nicht das z.B. ein Mörder so mal kurz für 3 Wochen nach Malle darf.......höchstens so ein "kleiner Fisch" der eh bald rauskommt.


wernilein
beantwortet von wernilein am 23. November 2008 11:55
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Anspruch nicht..sie haben das Recht ihre Strafe abzubrummen..


regideur
beantwortet von regideur am 23. November 2008 11:55
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Für viele ist es Teil der Wiedereingliederung. Alle haben aber keinen Anspruch auf Freigang.


anonym
beantwortet von 338194 am 23. November 2008 11:57
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Anspruch nicht grundsätzlich. Es muß gewährleistet sein z.B. daß ein Häftling nicht abhaut.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. November 2008 11:59
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Unter bestimmten Umständen kann - insbesondere im Rahmen der Entlassungsvorbereitung - Hafturlaub gewährt werden.

Im Rahmen der Erfüllung ihrer Arbeitspflicht haben sie natürlich Urlaubsanspruch - so wie jeder andere auch - den sie in ihrer Hafteinrichtung verbringen dürfen.

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 23. November 2008 12:02

wenn es so ist Wolf, wieso dann die Meinung einiger Politiker...Urlaubsanspruch bei HarztIV abschaffen, besteht darin nicht die Gefahr der Gleichstellung mit Straftätern????

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 23. November 2008 12:09

Ach, die Meinungen einiger Politiker; Hartz IV ist ohnehin etwas verunglückt.

Die Gefahr der Gleichstellung mit Inhaftierten besteht aber nicht: Hartz IV Empfänger dürfen ihre Wohnung länger als eine Stunde am Tag verlassen und sind dafür auch nicht auf den Hof angewiesen. (Zum Beispiel. - Aber ein wenig Polemik mag erleichternd wirken.)


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