Ich habe mir vor zwei Wochen einen V-Pullover mit Rautenmuster gekauft, der ist mir aber leider etwas zu groß. Heute wollte ich ihn umtauschen. Doch der Verkäufer meinte, dass es den Pullover nicht mehr kleiner gebe und ich ihn deswegen nicht umtauschen könne. Er hat mir erklärt, dass es kein gesetzliches Umtauschrecht gibt. Das hat mich überrascht. Laut dem Verkäufer, ist jeder Umtausch reine Coulanz vom betreffenden Geschäft.
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man ist verwöhnt von firmen wie aldi und ähnlichen. die bieten das größtmögliche für den kunden an, rücknahme der ware bei nichtgefallen innerhalb einer frist. aber das ist keine gesetzliche vorschrift, die gibt es nicht. nur bei tatsächlichen mängeln der ware gibt es so etwas, geregelt im bürgerlichen gesetzbuch, bgb, und solche mängel liegen nicht vor, wenn es nur um nichtgefallen oder falsche größe geht. und wolle läuft doch ein beim waschen

wenn die Ware fehlerhaft ist, also einen Mangel hat, hast Du jede Menge Rechte. Da könntest Du z.B. Dein Geld zurück verlangen.
Wenn die Ware an sich in Ordnung ist, muss der Händler sie überhaupt nicht zurücknehmen. Viele Händler tun das aber aus Kulanz, um Dich nicht als Kunden zu verlieren. Da sie es aber nicht müssen, sind sie in der besseren Position und können die "Spielregeln" bestimmen.
Du kannst also -wenn kein Mangel vorliegt- kein Geld zurück verlangen. Das mit dem Gutschein ist eine übliche Verfahrensweise.
Etwas anderes wäre es gewesen, wenn Du die Ware entweder an der Haustür, oder im Versandhandel gekauft hättest. Da hast Du in den ersten (glaube ich) 14 Tagen ein Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
also, ich meine mich zu erinnern, dass ich mal gelernt habe, dass man immer alles zurückgeben darf und dass man auch immer das Geld zurückbekommen sollte/muss. Das mit dem Gutschein verkaufen die einem immer so, als seien sie ja soo kulant, aber eigentlich stimmt das gar nicht, denn eigentlich kann man wohl das Geld zurückverlangen.
Hallo Watson, nur fehlerhafte Ware kannst Du zurückgeben und bis vor ein paar Jahren war davon Sonderangebotsware ausgeschlossen. Im Geschäft kannst Du den Pullover anprobieren und brauchst ihn nicht zu kaufen, wenn er nicht passt. Nimmst Du ihn trotzdem, ist es reine Kulanz ihn zurückzunehmen.
Nimms leicht, Patron hat einen guten Vorschlag. Schau mal aufs Etikett und dann behandle ihn so dass er etwas eingeht und schon passt er.
Ich mein auch gelernt zu haben, dass man die Sachen umtauschen kann, ohne Annahme eines Gutscheins. Ansonsten hat uns unser Berufsschullehrer angelogen, bei ihm hat´s immer geklappt! Fraglich ist allerdings, warum erst nach 2 Wochen den Pulli umtauschen? Beim nächsten Mal einfach absichern beim Verkäufer, ob er die Ware zurück nimmt...
tja dann habt ihr in der Berufsschule entweder nicht genau zugehört oder der Berufsschullehrer hatte, wie soviele andere Berufsschullehrer keine Ahnung. Es gibt kein Umtauschsrecht bei einwandfreier Ware. Wenn man etwas kauft sollte man sich halt davor schon die Sachen genau anschauen. Natürlich gibt es viele Geschäfte die dies freiweillig tun