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Ist es wahr, das geschiedene Väter Unterhalt einbehalten dürfen, wenn...

gefragt von bloodrose04bloodrose04 am 11.07.2008 um 20:10 Uhr

...das Kind länger als sechs Tage im Monat beim Vater wohnt? Ich habe einen Zeitungsbericht über dieses Thema gelesen und ich würde gerne erfahren ob das stimmt. Kann da jemand helfen? Hat jemand Erfahrungen gemach oder stecht in einer ähnlichen Situation? Mein Partner hat aus erster Ehe 2 Kinder (12 u 18 Jahre ) - jedes Wochenende holt er eines davon von Fr. Abend bis So. Abend zu sich.


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kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 13. Juli 2008 00:23
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Solange sie die überwiedgende Zeit bei dir sind MUSS er unterhalt zahlen!!


anonym
beantwortet von nice23 am 11. Juli 2008 20:16
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Er muss unterhalten zahlen weil,die kinder ja bei dir leben.Und das heißt ja nicht nur weil,sie ihren vater mal besuchen gehen ,das er dann kein unterhalt mehr zahlen muss,das geld ist ja für die kinder und das ist seine pflicht.


anonym
beantwortet von etmundi am 11. Juli 2008 20:18
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Namaste möchte das denn der Vater? Kann er es sich nicht leisten? Falls es kein finanzielles Problem gibt, würd ich es nicht machen. Ist ja schließlich sein Sohn, unabhängig davon, ob es möglich ist.

Kommentar von 3f2db4fb7ca784c4dc3b00f35062da71smallbloodrose04 am 11. Juli 2008 20:46

Er hat mit mir noch 2 Kinder und er würde natürlich auch mal gern mit seinen Sohn etwas unternehmen. Dazu reicht das Geld aber nicht. Davon ganz ab, die Ex hat einen Neuen und hat ca. 6000,- Netto - das nur nebenbei

Kommentar von Klabauter am 11. Juli 2008 21:17

Ob die Ex einen Neuen hat, der auch recht gutes Einkommmen hat, spielt bei Unterhaltsfragen keine Rolle.


anonym
beantwortet von sweethoney1088 am 11. Juli 2008 22:16
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Nein, er MUSS unterhalt zahlen, wenn er das nicht macht würde ich zum anwalt gehen und ihn anklagen.




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