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Ist es vorgeschrieben, einen einkaufswagen zu benutzen?

gefragt von ari78 am 05.12.2008 um 14:11 Uhr

Hallo, meine Freundin bekam gestern bei plus-markt eine anmerkung: man solle einen einkaufswagen immer benutzen! sie hatte nur 4 waren in der hand, keine zeit und keine 1€münze... bei ihr besteht auch keinen verdacht wegen diebstahl! sie ist nicht die einzige, die von der verkäuferin unfreundlich angesprochen wurde und möchte sich beschwerden... danke im voraus für ihre kommentar...


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heinmueck
beantwortet von heinmueck am 5. Dezember 2008 14:14
7x
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Die richtige Antwort auf eine solche Zurechtweisung ist: "Ich bin freiwillig hier und zahle einen Teil ihres Gehaltes. Wenn ich wegbleiben soll sagen sie es mir bitte direkt."

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 5. Dezember 2008 14:24

Sehr gut DH


anonym
beantwortet von Auskunft am 5. Dezember 2008 14:18
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Das hat keine Verkäuferin zu entscheiden, selbst der Filialleiter nicht.

Sollte die Geschäftsleitung vom Plus Markt so etwas verlangen, müßte das öffentlich bekannt gegeben werden.

Anscheinend sind die Arbeitsplätze in den Supermärkten sehr sicher !


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 5. Dezember 2008 14:13
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Nein man ist nicht verpflichtet, einen Einkaufswagen zu benutzen. Wenn ich nur 2-4 Teile einkaufen will, fahre ich doch nicht mit dem Wagen durch die Gegend. Hat mich auch noch nie jemand angesprochen!!!


Schoenvonhinten
beantwortet von Schoenvonhinten am 5. Dezember 2008 14:13
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Nein, auf keinen Fall.


akademikus
beantwortet von akademikus am 5. Dezember 2008 14:14
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blödsinn, geh woanders einkaufen. wo sind wir denn! bei dem wettbewerb im discountgeschäft kann man sich so eine aussage nicht leisten, oder?


odemtann
beantwortet von odemtann am 5. Dezember 2008 14:15
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Ich denke nicht , dass dich Jemand zwingen kann einen Wagen zu nehmen . Ich mache es nicht , wenn ich nur zwei Teile einkaufe .


anonym
beantwortet von Realkojack am 5. Dezember 2008 14:15
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So eine Vorschrift gibt es nicht. Aber man kann ja entgegenkommen. Wenn ich nur wenige Teile brauche, nehme ich immer meinen Klappkorb mit und packe die Sachen dort hinein. Dann spare ich mir das Umladen hinterher. Ich wurde darauf auch noch nicht angesprochen. Auch nicht, wenn ich mir wenige Waren ohne Korb und Kiste lose auf den Arm nehme und zur Kasse trage. Was anderes: kein Mensch muß sich unfreundliche Anmache gefallen lassen. Ich würde ein Gespräch mit der Marktleitung suchen.


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 5. Dezember 2008 14:21
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Wenn ich nur ein paar Sachen brauche, nehme ich keinen Wagen sondern lege die in meinen Einkaufskorb rein. Wenn mich da jemand so von der Seite "anpflaumen" würde, wäre ich das letzte Mal in diesem Markt einkaufen gewesen. Schließlich wollen die MEIN Geld u. nicht umgekehrt!


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 5. Dezember 2008 14:12
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Persönlich nehme ich auch keinen Einkaufswagen, wenn ich nur eine Handvoll Dinge brauche. Manchmal nehme ich auch meinen Korb, lasse aber die Kassierin reinschauen.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 5. Dezember 2008 14:13
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Ich glaube das liegt in meinem Ermessen


anonym
beantwortet von muckl am 5. Dezember 2008 14:13
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nein!du kannst auch alle sachen einlend tragen,oder einen einkaufskorb benutzen


Solvey
beantwortet von Solvey am 5. Dezember 2008 14:15
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unverschämt, nehme auch oft keinen Einkaufswagen wenn ich nur mal ein paar Teile kaufen will


monja1995
beantwortet von monja1995 am 5. Dezember 2008 14:15
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Du kannst es machen, wie Du willst, das geht die Verkäuferin gar nichts an


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 5. Dezember 2008 14:15
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du darfst die Sachen nicht zum Transprot bis zur Kasse einfach in eine eigene Tasche packen, aber wenn du sie so in der Hand tragen kannst, ist das natürlich erlaubt.

Kommentar von Benjamin am 5. Dezember 2008 17:42

Solange Du die Sachen an der Kasse aus der Tasche nimmst, kannst Du sie auch darin transportieren. Ggf. kann die Kassiererin ja einen Blick rein werfen.

Kommentar von Rosengarten am 5. Dezember 2008 22:59

Wer Sachen in die eigenen Taschen steckt - und es ist egal ob Einkaufstasche oder Jackentasche oder Hosentasche !! - hat die Sachen bereits in sein persönliches Gewahrsam genommen und ihm kann dann zu recht Diebstahl vorgeworden werden. Da eine allgemeine Taschenkontrolle gesetzlich nicht zulässig ist, kann die Kassiererin nicht sehen, ob man tatsächlich alles heraus geholt hat. Daraus resultiert aber, daß du die Sachen ihrem Blick verbergen willst. Rein rechtlich ist das eine sehr diffizile Angelegenheit. Aber einfch gesagt: Nein, Irgendwas in irgendwelche eigenen Taschen tun kann bereits Diebstahl sein!! Also vorsicht.


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 5. Dezember 2008 14:12
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Mich hat auch schonmal eine Verkäuferin dumm angemacht deswegen- seitdem kauf ich immer woanders ein.


tommi36
beantwortet von tommi36 am 5. Dezember 2008 14:13
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sowas hab ich ja noch nie gehört.

Kommentar von 88cd1ac615210cf8d4f9fdee9926cc19smallcomrooky90 am 5. Dezember 2008 14:14

dito


Maultier
beantwortet von Maultier am 5. Dezember 2008 14:54
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Rechtlich darf sie das nicht, es sei denn, es steht aussen an der Tür angeschrieben.
Das kommt mir aber sehr bekannt vor. Bei unserem Lidl und teilweise auch im Penny (immer abhängig von der an der Kasse sitzenden Person) werden einem dann Blicke zugeworfen, die einen fast tod umfallen lassen könnten. Einmal hat mich so einen nette Dame von der Seite angepflaumt, da habe ich die Sachen mit einem freundlichen Lächeln auf dem Band liegen gelassen und bin gegangen, nachdem ich ihr höflich noch einen schönen Tag gewünscht habe. Anschließend habe ich mich bei der Firma unter Nennung des Namens beschwert. Beim nächsten Einkauf ohne Wagen war betreffende Dame sehr freundlich. Leider habe ich im ländlichen Gebiet nicht so viele Ausweichmöglichkeiten zum Einkaufen und muss somit notgedrungen weiterhin in diese Geschäfte geghen. LG b.


anonym
beantwortet von onequestion am 5. Dezember 2008 15:02
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Nein es gibt keine Vorschrift. Und bei vier Teilen ist es auch wirklich unnötig die Kundin darauf anszusprechen. Ich ahbe aber schon einmal so etwas ähnliches erlebt. Bei Aldi war eine Kundin ohne Wagen, aber bis unter beide Arme mit Waren vollgepackt. Ihr Tüte hatte sie auch im Auto vergessen. Und so hat sie den ganzen Betrieb aufgehalten. Sie konnt ja die Waren nach der bezahlung nicht wieder schnell in den Wagen legen und so mussten alle warten, bis sie die Sachen Stück für Stück wegeräumt hatte. Der Laden war supervoll und wenn das jeder machen würde, dann hätte der Einkauf lange gedauert. Aber bei vier Teilen?


anonym
beantwortet von Rosengarten am 5. Dezember 2008 22:53
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Das finde ich ja sowas von unverschämt! Allerdings glaube ich schon, daß es im Hausrecht liegen könnte, daß der Geschäftsführer eine Einkaufwagenpflicht für seinen Laden hat. Allerdings müßte dies deutlich sichtbar an der Tür stehen, damit man auch die Möglichkeit hat, diesen Laden dann NICHT zu betreten! Steht das nicht da auf einem gut sichtbaren Schild, müßte das unzulässig sein.


Igitta
beantwortet von Igitta am 8. Dezember 2008 19:10
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Nein!!!


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