Ist es verboten ein Schild an die Fensterscheibe eines Büros zu hängen, auf dem steht: "Achtung! Radarfalle bitte Lächeln" mit einem Bild einer radarfalle darunter?
hier bei uns wird viel zu schnell gefahren obwohl hier eigentlihc schrittgeschwindigkeit ist... danke schonmal :)

Dann müssen ja tausende von Radiosendern Strafanzeigen bekommen.
Untersagung der Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen
Leitsatz
Warnungen unbefugter Dritter vor verdeckten Geschwindigkeitskontrollen beeinträchtigen die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 Abs 1 Po1G NW dar.
Tatbestand
Der Antragsteller warnte seit Jahren durch Schilder mit der Aufschrift "Radar" oder mit einem Hinweis auf die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung vor mobilen Radarkontrollen. Die zuständige Polizeibehörde untersagte ihm durch Ordnungsverfügung weitere Wamhinweise und ordnete die sofortige Vollziehung an. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes blieb in beiden Instanzen erfolglos. http://www.radarfalle.de/recht/urteile/urteil44.php
cosch87 am 5. September 2008 14:54 toll, aber da ist doch tatsächlich KEINE Radarfalle

Nein, ich kann mir nicht vorstellen, dass das verboten ist

Ja, minestens wegen groben Unfugs
cosch87 am 5. September 2008 14:52 ich find die idee nicht schlecht
Ob das verboten ist weiß ich leider nicht. Du könntest aber mal bei der Stadt anfragen, ob sie da nicht öfter richtige Geschwindigkeitskontrollen machen könnten. Bei uns war das auch so und seitdem die Polizei da in unregelmäßigen Abständen blitzt, fahren die meisten nicht mehr so schnell.
es ist verboten eigenmächtig Verkehrsschilder aufzustellen. Und dazu gehören auch selbst gemalte Schilder. Dies ist eventuell gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr
greimel am 5. September 2008 15:01 "Dies ist eventuell gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr"
Was hat ein Bürofenster mit Strassenverkehr zu tun???