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Ist es vorboten vor einer nicht vorhandenen Radarfalle zu warnen?

gefragt von spache am 05.09.2008 um 14:49 Uhr

Ist es verboten ein Schild an die Fensterscheibe eines Büros zu hängen, auf dem steht: "Achtung! Radarfalle bitte Lächeln" mit einem Bild einer radarfalle darunter?

hier bei uns wird viel zu schnell gefahren obwohl hier eigentlihc schrittgeschwindigkeit ist... danke schonmal :)


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Moppelkotze
beantwortet von Moppelkotze am 5. September 2008 14:51
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Dann müssen ja tausende von Radiosendern Strafanzeigen bekommen.


Resistance
beantwortet von Resistance am 5. September 2008 14:53
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Untersagung der Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen

Leitsatz

Warnungen unbefugter Dritter vor verdeckten Geschwindigkeitskontrollen beeinträchtigen die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 Abs 1 Po1G NW dar.

Tatbestand

Der Antragsteller warnte seit Jahren durch Schilder mit der Aufschrift "Radar" oder mit einem Hinweis auf die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung vor mobilen Radarkontrollen. Die zuständige Polizeibehörde untersagte ihm durch Ordnungsverfügung weitere Wamhinweise und ordnete die sofortige Vollziehung an. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes blieb in beiden Instanzen erfolglos. http://www.radarfalle.de/recht/urteile/urteil44.php

Kommentar von A279ccdd6efa8ca226ad1bb21ef05cabsmallcosch87 am 5. September 2008 14:54

toll, aber da ist doch tatsächlich KEINE Radarfalle

Kommentar von spache am 5. September 2008 14:55

Hier war aber noch nie eine Geschwindigkeitskontrolle - also warn ich ja vor nichts - im Prinzip?

Kommentar von A279ccdd6efa8ca226ad1bb21ef05cabsmallcosch87 am 5. September 2008 14:57

Sag ich doch und bei uns hier im Dorf stehen auch überall schilder, dass man hier langsam fahren soll


cosch87
beantwortet von cosch87 am 5. September 2008 14:51
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Nein, ich kann mir nicht vorstellen, dass das verboten ist


Hochgenuss
beantwortet von Hochgenuss am 5. September 2008 14:51
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Ja, minestens wegen groben Unfugs

Kommentar von A279ccdd6efa8ca226ad1bb21ef05cabsmallcosch87 am 5. September 2008 14:52

ich find die idee nicht schlecht


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 5. September 2008 14:52
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glaub ich nicht, du schadest doch keinem





biene87
beantwortet von biene87 am 5. September 2008 14:53
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Ob das verboten ist weiß ich leider nicht. Du könntest aber mal bei der Stadt anfragen, ob sie da nicht öfter richtige Geschwindigkeitskontrollen machen könnten. Bei uns war das auch so und seitdem die Polizei da in unregelmäßigen Abständen blitzt, fahren die meisten nicht mehr so schnell.


Mismid
beantwortet von Mismid am 5. September 2008 14:55
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es ist verboten eigenmächtig Verkehrsschilder aufzustellen. Und dazu gehören auch selbst gemalte Schilder. Dies ist eventuell gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr

Kommentar von 73d91181759e2a4190bf1284063d6bfdsmallgreimel am 5. September 2008 15:01

"Dies ist eventuell gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr"

Was hat ein Bürofenster mit Strassenverkehr zu tun???




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