...und den Wagen dann dem anderen überlässt? Sollte danach dem Käufer etwas mit dem Auto passieren- wessen Versicherung haftet dann tatsächlich?
um die haftung der versicherung geht es nicht nur.
das auto ist von der sache her, bis es umgemeldet ist noch über deine versicherung abgedeckt.
selbst wenn der käufer das auto nicht ummeldet, hat deine versicherung noch nachhaftung für den fall er schädigt jemanden mit dem wagen.
die uhrzeit ist auch wichtig, für den fall mit dem auto wird z.bsp. eine fahrerflucht ein bankraub und der gleichen begangen.
dann kannst du immer nachweisen, dass du zu der zeit nicht mehr im besitz dieses autos warst.

Ab genau diesem Zeitpunkt gehört das Fahrzeug dem Käufer mit allen Rechten und vor allen Dingen Pflichten.
Kommt immer drauf an. Solange das Fahrzeug auf dich angemeldet ist, haftet auch deine Versicherung. Heisst also, wenn du das Auto angemeldet verkaufst und der Käufer das dann erst in 2 Wochen ummeldet und vorher einen Schaden verursacht, ist deine Versicherung zuständig.
pooky am 13. August 2007 10:55 Deshalb gibt es auch die Empfehlung, das Auto möglichst unangemeldet zu verkaufen. Es gibt nämlich Zeitgenossen, die fahren noch eine Ewigkeit herum, ohne den Wagen umzumelden. Dann ist man als bisheriger Eigentümer der Leidtragende, denn die Versicherung kann solange nicht gekündigt werden, bis der Wagen wirklich umgemeldet ist.