...absolviert haben und die Eltern weiter Kindergeld bekommen wollen? Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten? WIe ist die Regelung genau?
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Sie müssen als arbeitssuchend gemeldet sein und unter 25 Jahre alt. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...
Kindergeld gibt es doch nur für Kinder über 18, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden. Daher nützt es nichts sich arbeitssuchend zu melden! Man bekommt nach dem Studium kein Kindergeld mehr. Es sei denn man macht nochmals eine weitere Ausbildung
Der Kindergeldanspruch endet mit bestehen oder endültigem nichtbestehen des Studiums. Danach müsste ein unter 25 ( bzw wegen Jahrgangsübergangsregelung 27 LBbsj) Kind ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein.
Gruß
silberheim
nach dem Studium bekommt man kein Kindergeld mehr, es sei denn es schließt sich noch eine weitere Ausbildung an