kuntzkids am 12.05.2009 um 16:35 Uhr
Abgesehen davon, dass es anstößig ist -- ist es eigendlich direkt VERBOTEN?

Es ist verboten und kostet Geld, wenn man erwischt wird
Nein, versuchs dochmal auf dem Markt am besten, wenn er pall gefüllt ist. Wirst sehen wie die Polizei zuruft das das total super ist was du da machst.
Sieslack am 12. Mai 2009 16:40 Herrlich - Gefaellt mir.

Es ist eine Ordnungswidrigkeit und ist mit Bußgeld belegt. Urinierst Du aber an ein Parlament, Gericht oder die Polizeistation, kann es weitaus schlimmer kommen.
Sieslack am 12. Mai 2009 16:43 Kommst sogar ins Fernsehen. Wie dieser blaubluetige ... wars aus Hannover !
Hallo Kundzkids,
... natürlich ist es - unter Androhung einer Geldbuße - verboten, in der Öffentlichkeit zu urinieren.
Unter § 118 OWiG fällt dieses Tun unter dem Begriff "Belästigung der Allgemeinheit". Der § 17 OWiG gibt an, in welcher Höhe diese Geldbuße ausfallen kann, nämlich zwischen 5 Euro und höchstens 1000 Euro, wenn im Gesetz/im Paragrafen nichts anderes drinsteht.
Daneben kann es noch Spezialgesetze oder Satzungen geben, die ein Wildpinkeln in der Öffentlichkeit mit einem anderen oder höheren Betrag ahnden können.
IdS
MrDirekt
ich glaub, das macht 20€ und wenn man pech hat "erregung öffentlichen ärgernisses".

Soweit ich weiss, ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses und somit eine Ordnungswidrigkeit.

Es ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit und somit zahlst ne Strafe.

das ist verboten und wenn du erwischt wirst kostet das auf jedenfall was...ich mein auch so 20 euro.

Ja, wer erwischt wird, zahlt einen Obulus an die Staatskasse.

total verboten und dazu noch ekelig.
Was raus muss. muss raus.

Es heisst doch auch Notdurft. Also in der Not darf ich. oder meinten die notduerftig.
Solange es nicht das Leben kostet. ok