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Ist es verboten, in der Öffentlichkeit zu urinieren?

gefragt von kuntzkidskuntzkids am 12.05.2009 um 16:35 Uhr

Abgesehen davon, dass es anstößig ist -- ist es eigendlich direkt VERBOTEN?


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brOOmStick
beantwortet von brOOmStick am 12. Mai 2009 16:35
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Es ist verboten und kostet Geld, wenn man erwischt wird

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 12. Mai 2009 16:44

Solange es nicht das Leben kostet. ok


anonym
beantwortet von Darthtweety am 12. Mai 2009 16:36
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Nein, versuchs dochmal auf dem Markt am besten, wenn er pall gefüllt ist. Wirst sehen wie die Polizei zuruft das das total super ist was du da machst.

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 12. Mai 2009 16:40

Herrlich - Gefaellt mir.


Hycrion
beantwortet von Hycrion am 12. Mai 2009 16:38
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Es ist eine Ordnungswidrigkeit und ist mit Bußgeld belegt. Urinierst Du aber an ein Parlament, Gericht oder die Polizeistation, kann es weitaus schlimmer kommen.

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 12. Mai 2009 16:43

Kommst sogar ins Fernsehen. Wie dieser blaubluetige ... wars aus Hannover !


MrDirekt
beantwortet von MrDirekt am 12. Mai 2009 16:59
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Hallo Kundzkids,

... natürlich ist es - unter Androhung einer Geldbuße - verboten, in der Öffentlichkeit zu urinieren.

Unter § 118 OWiG fällt dieses Tun unter dem Begriff "Belästigung der Allgemeinheit". Der § 17 OWiG gibt an, in welcher Höhe diese Geldbuße ausfallen kann, nämlich zwischen 5 Euro und höchstens 1000 Euro, wenn im Gesetz/im Paragrafen nichts anderes drinsteht.

Daneben kann es noch Spezialgesetze oder Satzungen geben, die ein Wildpinkeln in der Öffentlichkeit mit einem anderen oder höheren Betrag ahnden können.

IdS

MrDirekt


anonym
beantwortet von Tumba am 12. Mai 2009 16:35
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Ja.



anonym
beantwortet von Kampftoaster94 am 12. Mai 2009 16:35
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ich glaub, das macht 20€ und wenn man pech hat "erregung öffentlichen ärgernisses".


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 12. Mai 2009 16:35
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ja, gibt eine Geldstrafe


GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 12. Mai 2009 16:35
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Soweit ich weiss, ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses und somit eine Ordnungswidrigkeit.


Roxanne77
beantwortet von Roxanne77 am 12. Mai 2009 16:36
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Es ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit und somit zahlst ne Strafe.


Vicmaster
beantwortet von Vicmaster am 12. Mai 2009 16:36
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es ist eine ordnungswidrigkeit.


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 12. Mai 2009 16:36
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Ja, fällt unter Erregung öffentlichen Ärgernisses...


stef1601
beantwortet von stef1601 am 12. Mai 2009 16:36
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das ist verboten und wenn du erwischt wirst kostet das auf jedenfall was...ich mein auch so 20 euro.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 12. Mai 2009 16:37
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ja


mayermity
beantwortet von mayermity am 12. Mai 2009 16:37
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VERBOTEN! :-((


Berserker
beantwortet von Berserker am 12. Mai 2009 16:37
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Ja, wer erwischt wird, zahlt einen Obulus an die Staatskasse.



ploeppelchen
beantwortet von ploeppelchen am 12. Mai 2009 16:37
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total verboten und dazu noch ekelig.

Kommentar von Elfieelf am 14. Mai 2009 06:39

Was raus muss. muss raus.


anonym
beantwortet von MarcoausKoeln am 12. Mai 2009 16:38
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Na klar, was für ne Frage...


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 12. Mai 2009 16:38
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Es heisst doch auch Notdurft. Also in der Not darf ich. oder meinten die notduerftig.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 12. Mai 2009 16:39
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Es wird als Ordnungswidrigkeit bestraft.


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