CanyonGrand am 27.05.2009 um 19:54 Uhr
solange du die kreuzworträtzel nicht löst geht es wohl

Sagen wir mal: Es wird nicht gern gesehen. Aber es kann Dir keiner verbieten, die Ware anzuschauen, die Du vielleicht kaufen willst.
Bah! Ich möchte keine Zeitschrift lesen, in der jemand mit angefeuchteten Finger schon geblättert hat!
Demnächst wird es üblich, die Milch zu kosten oder an der Wurst zu lecken!!
deswegen nehm ich die immer von ganz hinten
Ich gehe ja auch nur im Ganzkörperkondom einkaufen.
Bei dem was manchmal so in Lebensmitteln ist - dagegen sind ein paar abgeschleckte Finger harmlos!!!
Der Supermarkt-Chef kann schon verlangen, dass die Zeitung erst gekauft wird und dann gelesen wird. Spätere Kunden wollen ja auch keine "gebrauchte" Zeitung kaufen.
soweit ich weis darf man kurz reinschauen aber das es verboten wäre davon wüsste ich nichts

da werden dich die supermarkt angestellten schimpfen, wenn sie dich erwischen. ist nicht gerne gesehen.
grundsätzlich nich...aber wenns denen zu bunt wird können sie dich rausschmeißen

Nein, nur solltest du sie weder zerreißen oder verknittern, dann könnte es sein, dass du zur Kasse geben wirst!

Nein, aber die Verkäufer finden das nicht so lustig ;)

Möchtest Du gern eine Zeitschrift kaufen, die bereits Eselsohren hat ( vom Durchblättern der Leute, die sie nicht gekauft haben)

Jain, es ist eine Art geistiger Diebstahl, wenn du etwas zum Verkauf angebotenes konsumierst, ohne dafür zu bezahlen...
Andererseits kannst du dich anhand des Inhaltsverzeichnisses informieren, ob du es kaufen möchtest oder nicht.

Verboten ist es nicht - aber es wird auch nicht gerne gesehen.
Solange du im Supermarkt nicht nach der 'Leseecke' suchst um dich dort lesender Weise hin zu verziehen um die ganze Zeitschrift zu lesen. ;-)
Wer sagt das??? Ich habe doch das Recht die Ware anzuschauen und zu prüfen ob / bevor ich sie kaufe!!!

ja dann würde ich sie nicht mehr kaufen wenn die sie nicht mehr gut aus
verboten ist es nicht, jedoch sollte hier nicht übertrieben werden.