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Ist es verboten, etwas was ein anderer wegschmeißt für sich zu behalten?

gefragt von maite am 05.06.2007 um 13:37 Uhr

Mein Sohn fragte mich neulich, ob er etwas, was ein Fremder auf der Straße abstellt oder zurückläßt für sich mitnehmen und behalten dürfe. Ich habe mir hierüber noch nie Gedanken gemacht, da ich auf der Straße noch nie etwas habe stehen sehen, was mich interessiert hätte. Wie ist das denn rechtlich?


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Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 5. Juni 2007 13:41
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Es kommt drauf an. Wurde es dort zur Entsorgung (z.B. Sperrmüll) hingelegt, darf man es nicht, weil es dann der Entsorgungsfirma gehört, sobald es auf der Straße ist. Hat es einer "nur" weggeschmissen, ist es OK.

Kommentar von gastXY am 5. Juni 2007 13:45

Genau, von Müll auch die Hände weg!!!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. Juni 2007 17:47

woher soll jemand wissen ob es der Besitzer "illegal" entsorgt hat (in den Strassengraben geschmissen) weil er es nicht mehr möchte oder ob es vielleicht entwendet wurde oder nur vergessen wurde. Eventuell kann auch ein Unfall passiert sein, und der Besitzer konnte es nicht mitnehmen. Was "ok" ist entscheidet nicht jeder für sich. Im Zweifelsfall alles zum Fundbüro bringen. Meldet sich keiner kann man es ja nach 1 Jahr als Finder zurückbekommen


anonym
beantwortet von susanne4321 am 5. Juni 2007 13:41
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Nein, wenn der Fremde die Sache wirklich nicht mehr haben möchte, dann ist dies eine Besitz- und Eigentumsaufgabe und jeder kann dann daran rechtmäßig Eigentum erwerben, indem er den Gegenstand einfach mitnimmt, das ist nicht strafbar und zivilrechtlich wird der, der es mitnimmt, dann neuer Eigentümer der Sache, wie z.B. beim Sperrmüll. Etwas anderes gilt, wenn jemand etwas auf der Straße verloren hat, dann hat er hieran das Eigentum nicht aufgegeben, er weiß nur nicht, wo der Gegenstand sich befindet, hieran kann ein anderer kein rechtmäßiges Eigentum erwerben. Oftmals wird man an Gegenständen, die auf der Straße liegen, nicht erkennen können -Ausnahme: Sperrmüll-, ob jemand hieran freiwillig sein Eigentum aufgegeben hat, also lieber die Hände von Gegenständen auf der Straße weglassen bzw. bei der Polizei abgeben.

Kommentar von C5c5eafc06c6aff169d0c0106149686dsmallFrankSchulze9 am 5. Juni 2007 13:44

Ich sag ja, da müssen die Anwälte ran. Gute Antwort.

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 5. Juni 2007 14:42

@usanne4321: Meines Wissens geht dann Sperrmüll in den Besitz der Stadt über.


FrankSchulze9
beantwortet von FrankSchulze9 am 5. Juni 2007 13:41
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Oh oh, da hast du aber selbst schon zwei völlig unterschiedliche Begriffe verwendet, die die Beantwortung deiner Frage schwierig machen. Erst schreibst du "wegschmeißen", und dann "abstellen oder zurücklassen".

Wenn jemand sein Rad an der Straße abstellt, solltest du es stehen lassen. Wenn jemand etwas in den Straßengraben wirft, kannst du es ruhig mitmehmen.

So, und nun sollen sich mal die Juristen unter euch hier auslassen. :-)


sonne55
beantwortet von sonne55 am 5. Juni 2007 14:02
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wenn jemand etwas auf strasse oder gehsteig abstellt oder stehenlässt, dann hat er entweder die sperrmüllabfuhr angefordert, dann gehören die sachen bereits der gemeinde und dürfen nicht mitgenommen werden. oder er hat es widerrechtlich auf öffentlichem grund "entsorgt", dann gehört es auch bereits der gemeinde, könnte eventuell zum fundamt gebracht werden. oder er hat es "verloren", und kommt es später vielleicht suchen. jedenfalls darf ein finder die dinge nicht für sich behalten!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von gastXY am 5. Juni 2007 13:38
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Bin kein Experte, kenne nur ein Gerücht: Ja, es ist verboten!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 5. Juni 2007 15:14
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Zufällig ist morgen bei uns Sperrmüll.

Den ganzen Tag über fahren heute Menschen mit Lieferwagen oder PKW mit Anhänger durch die Strassen und sammeln ein, was immer ihnen noch nützlich erscheint.

Juristisch ist das sicher Diebstahl, aber ich habe noch nie gehört oder gesehen, dass es hier irgendwelche Beschwerden oder Strafen gegeben hätte.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 5. Juni 2007 16:48

Ich kenne das auch nur als richtigen "Sport", die Straßen nach für sich verwertbaren Kram abzusuchen und mitzunehmen. Da finde ich es ja noch besser, dass jemand die Sachen noch brauchen kann, als dass sie auf der Müllkippe landen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 5. Juni 2007 17:44
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wenn ein Fahrrad in Strassengraben liegt, ist man verprflichtet es beim Fundbüro abzugeben. Aus welchem Grund ein Gegenstand irgendwo liegt, kann ja keiner wissen. Die einzige Möglichkeit etwas zu behalten was ein anderer wegwirft, ist wenn derjenige es einem schenkt. Bei wegwerfen in die Mülltonne oder abstellen zum Sperrmüll, geht das Objekt ind das Eigentum der Stadt über. Das heißt man macht sich theoretisch strafbar wenn man Abfall aus einer Tonne holt, den ein anderer weggeworfen hat oder zum Sperrmüll stellt


anonym
beantwortet von Mikolina am 22. Juni 2007 04:02
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In Wuppertal gab es schon Strafen dafür, dass Leute Gegenstände vom Sperrmüll mitgenommen haben. Es gibt die Möglichkeit die Leute die Sperrmüll rausstellen zu fragen, ob sie einverstanden sind, dass man die Sachen mit nimmt, so wird man Eigentümer und man macht sich nicht strafbar...


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