Mein Sohn fragte mich neulich, ob er etwas, was ein Fremder auf der Straße abstellt oder zurückläßt für sich mitnehmen und behalten dürfe. Ich habe mir hierüber noch nie Gedanken gemacht, da ich auf der Straße noch nie etwas habe stehen sehen, was mich interessiert hätte. Wie ist das denn rechtlich?
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Es kommt drauf an. Wurde es dort zur Entsorgung (z.B. Sperrmüll) hingelegt, darf man es nicht, weil es dann der Entsorgungsfirma gehört, sobald es auf der Straße ist. Hat es einer "nur" weggeschmissen, ist es OK.
Nein, wenn der Fremde die Sache wirklich nicht mehr haben möchte, dann ist dies eine Besitz- und Eigentumsaufgabe und jeder kann dann daran rechtmäßig Eigentum erwerben, indem er den Gegenstand einfach mitnimmt, das ist nicht strafbar und zivilrechtlich wird der, der es mitnimmt, dann neuer Eigentümer der Sache, wie z.B. beim Sperrmüll. Etwas anderes gilt, wenn jemand etwas auf der Straße verloren hat, dann hat er hieran das Eigentum nicht aufgegeben, er weiß nur nicht, wo der Gegenstand sich befindet, hieran kann ein anderer kein rechtmäßiges Eigentum erwerben. Oftmals wird man an Gegenständen, die auf der Straße liegen, nicht erkennen können -Ausnahme: Sperrmüll-, ob jemand hieran freiwillig sein Eigentum aufgegeben hat, also lieber die Hände von Gegenständen auf der Straße weglassen bzw. bei der Polizei abgeben.
FrankSchulze9 am 5. Juni 2007 13:44 Ich sag ja, da müssen die Anwälte ran. Gute Antwort.
@usanne4321: Meines Wissens geht dann Sperrmüll in den Besitz der Stadt über.

Oh oh, da hast du aber selbst schon zwei völlig unterschiedliche Begriffe verwendet, die die Beantwortung deiner Frage schwierig machen. Erst schreibst du "wegschmeißen", und dann "abstellen oder zurücklassen".
Wenn jemand sein Rad an der Straße abstellt, solltest du es stehen lassen. Wenn jemand etwas in den Straßengraben wirft, kannst du es ruhig mitmehmen.
So, und nun sollen sich mal die Juristen unter euch hier auslassen. :-)

wenn jemand etwas auf strasse oder gehsteig abstellt oder stehenlässt, dann hat er entweder die sperrmüllabfuhr angefordert, dann gehören die sachen bereits der gemeinde und dürfen nicht mitgenommen werden. oder er hat es widerrechtlich auf öffentlichem grund "entsorgt", dann gehört es auch bereits der gemeinde, könnte eventuell zum fundamt gebracht werden. oder er hat es "verloren", und kommt es später vielleicht suchen. jedenfalls darf ein finder die dinge nicht für sich behalten!!!!!!!!!
Bin kein Experte, kenne nur ein Gerücht: Ja, es ist verboten!

Zufällig ist morgen bei uns Sperrmüll.
Den ganzen Tag über fahren heute Menschen mit Lieferwagen oder PKW mit Anhänger durch die Strassen und sammeln ein, was immer ihnen noch nützlich erscheint.
Juristisch ist das sicher Diebstahl, aber ich habe noch nie gehört oder gesehen, dass es hier irgendwelche Beschwerden oder Strafen gegeben hätte.
critter am 5. Juni 2007 16:48 Ich kenne das auch nur als richtigen "Sport", die Straßen nach für sich verwertbaren Kram abzusuchen und mitzunehmen. Da finde ich es ja noch besser, dass jemand die Sachen noch brauchen kann, als dass sie auf der Müllkippe landen.
wenn ein Fahrrad in Strassengraben liegt, ist man verprflichtet es beim Fundbüro abzugeben. Aus welchem Grund ein Gegenstand irgendwo liegt, kann ja keiner wissen. Die einzige Möglichkeit etwas zu behalten was ein anderer wegwirft, ist wenn derjenige es einem schenkt. Bei wegwerfen in die Mülltonne oder abstellen zum Sperrmüll, geht das Objekt ind das Eigentum der Stadt über. Das heißt man macht sich theoretisch strafbar wenn man Abfall aus einer Tonne holt, den ein anderer weggeworfen hat oder zum Sperrmüll stellt
In Wuppertal gab es schon Strafen dafür, dass Leute Gegenstände vom Sperrmüll mitgenommen haben. Es gibt die Möglichkeit die Leute die Sperrmüll rausstellen zu fragen, ob sie einverstanden sind, dass man die Sachen mit nimmt, so wird man Eigentümer und man macht sich nicht strafbar...
Genau, von Müll auch die Hände weg!!!
woher soll jemand wissen ob es der Besitzer "illegal" entsorgt hat (in den Strassengraben geschmissen) weil er es nicht mehr möchte oder ob es vielleicht entwendet wurde oder nur vergessen wurde. Eventuell kann auch ein Unfall passiert sein, und der Besitzer konnte es nicht mitnehmen. Was "ok" ist entscheidet nicht jeder für sich. Im Zweifelsfall alles zum Fundbüro bringen. Meldet sich keiner kann man es ja nach 1 Jahr als Finder zurückbekommen