Ist es eigentlich verboten die Lichthupe zu benutzen, um einen Vordermann auf der Autobahn zu signalisieren, dass man an ihm vorbei will ? Bzw. den linken Blinker anstellt.

Wenn Du mehrfach die Lichthupe betätigst bzw. permanent und penetrant blinkst ist das zumindest einmal Nötigung. Wenn Du dabei dann noch dicht auffährst, wird es richtig teuer.
Hm, das ist Nötigung und demnach verboten. Wenn also jemand meint, mit 103 km/h zu überholen, dann hat er das Recht dazu.
Memorandum am 12. Juli 2007 07:15 Wie bitte? Man muss mit deutlicher höherer Geschwindigkeit überholen und wenn man jemand blockiert, der schneller fahren will, ist das ebenfalls Nötigung! (Selbst, wenn es ein Tempolimit gibt und der Hintermann trotzdem schneller fahren will...)
Nein, es ist gestattet.
schurke am 11. Juli 2007 13:04 Woher nimmst Du diese Weisheit? Das kann man doch sicher irgendwo nachlesen, oder?
Heeeschen am 11. Juli 2007 13:05 Schurke :-) Guck mal unter meinem Link oben nach - ist eine Fahrschulseite... Da steht ne Menge, was ich nicht mehr wusste gg
@heeeschen. Danke für die Unterstützung. Ich könnt Dich knutschen!Die Zahl der Unwissenden nimmt zu.
@heeeschen. Danke für die Unterstützung. Ich könnt Dich knutschen!Die Zahl der Unwissenden nimmt zu.
@schurke. Überlegen, nachschauen und antworten. Ein Tipp, mach weiter so.
vorige woche kam auf sat 1 bei ullrich meier, das es erlaubt ist auf der autobahn lichthupe zu geben.
das es verboten wäre, ist ein allgemeiner rechtsirrtum.
Nein. das ist Nötigung und kann angezeigt werden.
Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung, wie auf unserem Bild) und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird
Auszug aus folgender Seite: http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php