Ist es verboten ausländischen Tabak bei ebay zu kaufen? von Privat. (z.b. shishatabak)
Frage steht schon oben;)
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Grundsätzlich nicht, aber Du musst bei der Einfuhr Dich genauso wie bei jeder Einfuhr gewerblich oder grosse Mengen usw. an die Regeln halten, d.h. brav alle Steuern und Zölle bezahlen, die es da gibt für Schischa-Tabak.
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Ausländischen Tabak kaufen bei Ebay ? Mhhm. Kaufst du den nun im Ausland ? oder aus der EU ? Die Frage bitte präziser stellen. Ansonsten gibt es das Tabaksteuergesetz, wo alles geregelt ist. Guckst du hier: http://www.buzer.de/gesetz/8880/b26395.htm
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Grundsätzlich kannst du (fast) alles kaufen. Aber für bestimmte Produkte oder Mengen gibt es entsprechende Vorschriften. Für Tabak wirst du auf jeden Fall Zoll bezahlen müssen, d.h. die Einfuhrumsatzsteuer, die Zollgebühren und vermutlich Tabaksteuer. Dafür wird es kaum Freibeträge geben. In jedem Fall würde ich das sogar noch vor dem Kauf beim Zollamt anmelden, sonst hast du ganz schnell eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung an der Backe. Vor 1 oder 2 Jahren kamen mal so Schaumeier drauf, Kaffee billig im Ausland zu kaufen (über ebay), ohne es zu deklarieren. Die Steuerfahndung war die Folge. Das dürfte bei Tabak nicht anders sein. Ich habe schon oft übers Internet im außereuropäischen Ausland eingekauft (CD's und Bücher). Bis ca. 20 USD ist es steuer- und zollfrei. Danach muss der gesamte Betrag incl. Portokosten versteuert werden.
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Das weiß ich nicht... Aber ich würde mir eher um die Qualität sorgen machen...
Aber es ist ja inlandskauf. angenommen ich kaufe jetzt verschweisten shsihatabak von privat von irgendjemanden und wenns auch nur aus ireinen forum ist.
Na im Inland darfst Du natürlich alles was legal ist kaufen.
Egal wann und wer: Der Tabak muss irgendwann versteuert worden sein. Wenn du weißt, dass der Tabak nach Deutschland eingeführt wurde, ohne Steuern zu bezahlen, und du erwirbst ihn (auch privat!) und deklarierst das nicht, dann machst du dich in jedem Fall strafbar (Hehlerei, Steuerhinterziehung, etc.), denn es ist kein Geschenk, sondern da ist Geld geflossen. Und das ist immer steuerpflichtig.
Das kann man sogar locker vor Gericht kippen. Woher soll man wissen ob der versteuert wurde? Wenn ich in einen Laden gehe und mir 3 Kilo Äpfel kaufe habe ich auch keine Ahnung ob die versteuert wurden. Ist schon ein gutgläubiger Erwerb, wenn der Preis nicht gerade extrem klein war oder sonstige deutliche Hinweise da waren. Und bei öffentlich bei eBay angebotener Ware kann man eigtl. davon ausgehen, dass alles gut ist. eBay passt da ja auch auf.