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Ist es verboten auf die Linke Fahrspuhr zu wechseln, wenn auf der Autobahn jeman auffahren will?

gefragt von johndorianjohndorian am 10.12.2007 um 15:10 Uhr

Hallo, wisst ihr ob es ein Verbot gibt, wenn man jemaden die Auffahrt auf die Autobahn ermöglicht und dabei auf die linke Fahrspur wechselt.

Ich habe schon verschiedene Sachen gehört, jetzt will ich es mal genau wissen! Mir wurde auch erzählt, das man deswegen Bußgeld bezahlen muss, wenn das die Polizei sieht.


Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 10. Dezember 2007 15:22
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Früher war das in der DDR tatsächlich verboten. Heute verstößt es formal gegen das Rechtsfahrgebot; allerdings habe ich noch nie erlebt, dass die Polizei diese Höflichkeit nicht toleriert. Allerdings habe ich häufiger schon erlebt, dass plötzlich vor mir ein Fahrer auf die linke Spur wechselte, als ich von hinten kam. Soweit sollte Höflichkeit denn nun doch nicht gehen; das artet dann in Un-Höflichkeit (und Gefährdung) gegen den Überholer aus.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 10. Dezember 2007 15:23
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Hi, naja, eine Verpflichtung zum Räumen der Spur gibt es definitiv nicht. Der Auffahrende muss dem Durchgangsverkehr die Vorfahrt gewähren. Auch gibt es Autobahnen, wo speziell im Auffahrtsbereich die normalerweise gestrichelte Linie als durchgezogene Linie ausgeführt ist. Dort ist es definitiv verboten nur wegen eines Auffahrenden die Fahrspur zu wechseln.

Bei Standardauffahrten ist es eine freundliche Geste, wenn man die Fahrspur wechselt und damit einem Auffahrenden die Spur frei macht. Das darf man aber nur, wenn dadurch der nachfolgende Verkehr in keinster Weise beinträchtigt wird. Ich habe persönlich noch nie davon gehört, dass die Polizei Strafen ausgesprochen hat, weil einer die rechte Spur freigemacht hat.

ABER: Wenn du auf die linke fährst und damit jemanden behinderst, dann bist du Schuld! Ebenfalls kritisch: Wenn du auf die linke fährst und der Auffahrende nicht auffährt (und damit die rechte Spur frei (leer) bleibt), dann nutzt du nicht mehr die am weitesten rechts liegende mögliche Spur, was als "unnötiger Linksfahrer" geahndet werden kann.

Fazit: Es kommt immer auf die konkrete Situation an, wenn du dir schon andere Sachen geleistet hast und die AB-Polizei dich schon verfolgt, dann ist es ein weiterer Grund, den sie vorbringen werden. Abrupte Spurwechsel (nur wegen eines Auffahrenden) sollten tunlichst vermieden werden, die Risiken sind größer als der Nutzen. Aber Abzocke wegen rücksichtsvoller Fahrweise macht keine Polizei!


anonym
beantwortet von meistereder am 10. Dezember 2007 15:26
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Wenn es die Verkehrssituation zulässt, warum nicht... allerdings NUR dann. Der Auffahrende sollte nicht davon ausgehen, dass er eine eingebaute Vorfahrt hat und einfach rüberziehen... Im Zweifelsfall ist er derjenige, der sich nach dem fließenden Verkehr zu richten hat und nicht umgekehrt.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 10. Dezember 2007 15:14
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Nein das ist nicht verboten. Das ist ein Akt der Höflichkeitn Mach weiter so!

Kommentar von Kaldex am 10. Dezember 2007 21:35

Dieser Akt der Höflichkeit ist unnütz und hat schon zu schweren Unfällen geführt. Ich mußte selbst schon mehrfach wegen solcher "Rüberzieher" erheblich in die Eisen gehn und mir dann (wenn ich gehupt hatte) beim späteren Vollenden des Überholvorganges noch vulgäre Gestik gefallen lassen.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 11. Dezember 2007 15:11

Man sollte schon vor dem "Rüberziehen" in den Rückspiegel schaun, da hatte ich vergessen zu sagen!!!


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 10. Dezember 2007 15:18
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Mach ich auch so!!!





Tippse
beantwortet von Tippse am 10. Dezember 2007 15:14
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das kommt darauf an, wo die "linke" fahrspur hinführt! spurwechseln ist prinzipiell ohne strafe erlaubt, jedoch ist notorisches "linksfahren und spurblockieren! sehr wohl strafbar!


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 10. Dezember 2007 15:18
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also ich habe gerade mal den aktuellen Bußgeldkatalog durchwälzt... da steht nix davon drin... wär ja auch der hammer... schließlich trägt man bei dieser Reaktion doch zum Fluss des Verkehrs bei (solange man keinen Behindert)...


anonym
beantwortet von uric1 am 10. Dezember 2007 15:20
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Hallo Kevin,

selbstverständlich ist es erlaubt, auf die linke Spur zu wechseln, sofern Du damit niemanden gefährdest. Dies ist sogar sinnvoll für den freien Verkehrsfluss. Anders dagegen sieht es aus, wenn Du mit einem LKW in einem Bereich des LKW Überholverbots unterwegs bist. In diesem Falle dürftest Du nicht auf die linke Spur wechseln, um andere Fahrzeuge auf die Autobahn zu lassen. In der Praxis wird es alleredings trotzdem gamacht und das ist auch gut so!

Kommentar von uric1 am 10. Dezember 2007 15:22

manchmal sollte man doch auf die interne Rechtschreibprüfung achten! Sollte natürlich heißen: In der Praxis wird es allerdings trotzdem gemacht...


Benjy
beantwortet von Benjy am 13. Dezember 2007 11:39
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Auf keinen Fall mußt Du für sowas ein Bußgeld zahlen. Du solltest nur keinen Anderen gefährden oder behindern...




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