weil meinem nachbarn der hund so leben muss

dachte die Zwingerhaltung bei Privatpersonen wäre sowieso verboten, ruf also auf jeden Fall mal beim Tierschutz an oder erkundige dich beim örtlichen Tierheim, die wissen auch über Auflagen bescheid.

Ein Hund mit ca. 20 kg Gewicht muß mindestens 6 qm Zwingerfläche zur Verfügung haben, Dabei ist die Fläche für die Schutzhütte im Inneren noch hinzuzurechnen.
Das ist übrigens witziger Weise mehr, als einem Kind zusteht!!!
Wg. der Hundehaltung kannst Du hier noch mehr nachlesen:

ich halte Zwingerhaltung generell für Tierquälerei....
das finde ich auch wenn diese dannn wenigstens riessig wären und viel auslauf bekämmen

was meint ER denn dazu?
er sagt nur das er genug auslauf bekommt das stimmt aber nicht er geht nur alle zwei tage kurz den feldweg entlang:

in österreich ist zwingerhaltung inzwischen verboten...sicher nicht spaßhalber
Tierquälerei ist gar kein Ausdruck. Ich würde beim Tierschutzverein anrufen und denen die Sache schildern.

ja, ich denke schon verbinde dich mal mit dem regionalem tierschutz oder tierklinik.