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Ist es Theoretisch möglich, 5 Tage rückwirkend Krankgeschrieben zu werden?

gefragt von david08 am 02.06.2009 um 13:51 Uhr

Hallo,

darf mein Arzt mich 5 Tage rückwirkend krankschreiben? Also so ganz inoffiziell? Wie ist die Rechtslage und was sind eure Erfahrungen? Es geht bei meiner Freundin um ne menge Geld!

Danke


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Volker13
beantwortet von Volker13 am 2. Juni 2009 13:52
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Das machen Ärzte nicht.....


KlausInge
beantwortet von KlausInge am 2. Juni 2009 13:54
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Nein, das machen die Ärzte auf keinen Fall. Ausser - der Arzt ist unseriös...

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 2. Juni 2009 13:56

Genau. Wenn es um soviel Geld geht, hätte deine Freundin sich gleich krankschreiben lassen sollen. so ist das Gemauschel, was ich als Arzt nicht machen würde.

Normalerweise ist ja auch ne Krankmeldung am 3. Tag beim Arbeitgeber vorzulegen, von daher kommt das denke ich auch mal mit den "höchstens 3 Tagen"


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. Juni 2009 13:53
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Offizieller und inoffizieller Betrug ist halt Betrug!


anonym
beantwortet von lejoti am 2. Juni 2009 13:52
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nein, er darf höchtens 2 Tage rückwirkend krankschreiben.


anonym
beantwortet von Saarland1982 am 2. Juni 2009 13:52
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ich kenne das höchstens 1 tag erlaubt ist


anonym09
beantwortet von anonym09 am 2. Juni 2009 13:52
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Nein, denn theoretisch hätte deine Freundin den Nordienst aufsuchen können.


Ssmith89
beantwortet von Ssmith89 am 2. Juni 2009 13:53
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so ganz inoffiziel funktioniert alles.such dir einen guten Arzt.meiner würds machen:)

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 2. Juni 2009 13:55

Schon ausgetestet?


Lola25
beantwortet von Lola25 am 2. Juni 2009 13:53
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Nein, ich hatten schon wegen 1-2 Tage mal Schwierigkeiten...


anonym
beantwortet von Aeskulapa am 2. Juni 2009 13:53
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Inoffiziell geht natürlich alles - der Arzt darf das aber nicht - also müsstest du erstmal einen Dummen finden..


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 2. Juni 2009 13:53
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Nein, ein seriöser Arzt macht so etwas nicht (was nicht heißen soll, daß man nicht bei dem einen oder anderen doch mal nachfragen kann).


anonym
beantwortet von anjanni am 2. Juni 2009 13:53
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Nein. Der riskiert doch nicht für Deine Freundin seine Zulassung!

Und da ja allen bekannt ist, daß Deine Freundin in Urlaub war, wäre das auch ganz offensichtlicher Betrug.

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 2. Juni 2009 14:05

ich les das mit dem Urlaub erst jetzt. Mal ganz ehrlich - ich hoffe fast, dass ihr keinen Arzt findet, der das mitmacht.

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 2. Juni 2009 14:05

ich les das mit dem Urlaub erst jetzt. Mal ganz ehrlich - ich hoffe fast, dass ihr keinen Arzt findet, der das mitmacht.


Scorpionin71
beantwortet von Scorpionin71 am 2. Juni 2009 13:53
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Maximal 3 Tage rückwirkend möglich. Den Fall hatten wir gerade erst bei unserem Sohn.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 2. Juni 2009 13:54
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Da würde sich der Arzt wegen Betruges strafbar machen. Er darf Dich höchstens für 2 Tage rückwirkend krank schreiben und dann auch nur, wenn ein Wochenende dazwischen lag


anonym
beantwortet von banditin64 am 3. Juni 2009 17:25
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Ein Arzt darf maximal 3 Tage rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen, aber auch nur dann, wenn es sich dabei um eine Erstbescheinigung handelt. Bist du schon länger krank geschrieben, muss die Bescheinigung immer fortlaufend sein. Nur ein WE darf dazwischen liegen.


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