Ich habe gehört das es reinrechtlich nicht strafbar ist, wenn ich ausserhalb der üÜberquerungsmarkierung über die rote Ampel gehe. erst wenn man sich innerhalb der Markierung befindet ist es ein Vergehen. Stimmt das?

Nur wenn Du weiter als 25 Meter vom Überweg entfernt bist, gibt es keinen Ärger.
Wenn Du näher dran bist, dann gilt es als zumutbar, dass Du den Überweg benutzt.

meines Wissens kann man zwar nicht wegen Rotlichtverstoßes verwarnt werden, wenn man die Straße außerhalb des Fußgängerüberweges überquert. Aber wenn ein Fußgängerüberweg vorhanden ist in zumutbarer Entfernung hat man diesen zu benutzen. Was als Entfernung zumutbar ist entscheidet wahrscheinlich der Gesetzeshüter